Gewach
        
          
          Wachandel
        
          
          wachbar
        
      
      II. Gewách,  n., –(e)s; 0: 
      
    1) andauerndes, fortwährendes Wachen. — 
2) (mundartl.) = Wache: Auf das erste Zeichen, daß G. im Hause ist, werde ich blasen. SchwM. 1, 197. — 
Wachándel,  m., –s; uv.: Wachholder. — 
Wáchbar,  a.: 1) wach: Mit dem Schlafen ist’s Nichts mehr; ich bin w. V. 4, 50 etc. und bes. = wachsam: Machen ein Anschleichen auf das w–e Wild meistens unmöglich. Th. 556 etc.; W–keit. Ann. Helv. 1, 349 etc., vgl.: Wachtbar. 326b. — b) in Zsstzgn, entsprechend den transit. von wachen, z. B.: Be-: was bewacht werden kann etc. 
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