Gevetter
vetterlich
gevettern
gevettersam
Gevetterschaft
II. Gevétter, n., –s; 0:
das Vetter-Nennen: „Aber Vetter!“ Das Donnerwetter über Euer G. H. 1, 1, 241. —
Vétter~lich, a.: in der Weise eines Vetters: V. und freundlich. 112; Eine v–e Aufnahme. 9, 112a etc.; Freund-v. 2, 266 etc.; V–keit. —
~n, tr.: Vetter nennen etc.: Wie sie einander gevettert. G. 218; Da vettert und baset man nicht lange. Sch. 235. — Zsstzg. (s. z. B.: An-: Einen als Vetter begrüßen, behandeln. Warum hätten Sie ihn bei der heutigen Familiengesellschaft denn sonst ungebeten mit angevettert? 3, 357; Sich wo a., vgl. ein-v.; anschustern etc. — Be-: (vgl. beonkeln) Der die Tugend selbselbst bevettert. Reim. 93, sich verwandt nennt. — Eīn-: Sich wo e., sich in die Vetterschaft eindrängen, insinuieren. Kom. 242; Jak. 19 etc. — Ver-: durch Vetterschaft verbinden: Sich mit Jemand ver-v.; Vervetterte Sippschaft. Ov. 1, 30; Mein Fräulein lässt Euch sagen, obgleich sie Euch herberge als ihren Blutsfreund, sei sie gar nicht vervettert mit Euren Unordnungen. Sh. 2, 313. —
~sam, a.: vetterlich, vervettert: Meiner Gattin v–es, vaterlandverwandtes Blut. A. 1, 299. —
~schaft, f.; –en: 1) die zwischen Vettern statthabende Verwandtschaft (s. d., vgl. 2): Die Ähnlichkeit, die unverkennbare V. des Holländers mit dem Deutschen. 214; Daß er, ein abtrünniger Sohn der Revolution, die gekrönte V. der Cäsaren erbuhlte. Sal. 1, 88; hagen Pr. 8, 149 etc. —
2) eine Gesammtheit von Vettern: 14, 23 (s. Vetter); Die zahlreiche V. 1, 2, 408 Jene literarischen V–en [vgl. Klicke]. 418 etc. Fortbild. (s. Verwandschaft), z. B.: V–lich etc.
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