Ur
I.
†
Ūr: untrennbare Vors. zur Bez. der Beziehung auf den ersten Anfang, von wo Etwas ausgeht etc., zuw. substantiviert, z. B.: Sohn, Enkel, Urenkel, Ur-Urenkel und Ur, Ur soviel man will. Leb. 1, 70 etc. und neutr.: Er war, uneingeschränkt von Zeit und Raum, | lichtaufgelöst im großen ew’gen Ur. Verk. 2, vergl.: Das Ur-All.
Anm. Ahd. noch als Präpos. ur (goth. us und gehäuft ut us, s. † aus), mhd. nur noch als Vors. in Zsstzg. mit Hw. (und davon abgeleiteten Zeitw.), während in Zsstzg. mit Zeitw. das tonlose er (ahd. ar, ir, er) erscheint, vgl. nam. neben erlauben: Urlaub (theilw. noch mit urspr. Kürze des Vokals, wie allgem. Úrtheil, úrtheilen), s. 3, 194 und 1, 99 ff. In den neuern Zsstzgn tritt, wie schon in Ursprung (s. d. 1; 2 neben erspringen2) entschieden die Beziehung auf den ersten (oder Ur-) Anfang hervor (s. o.) und so in Fortbild., s. Urheit; Urthum; urthümlich; urig. Über die irrthümliche Herziehung von II, s. Auer, Anm.
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