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tretbar Trete
Trêt~bar, a.:
was getreten (s. d. und Zsstzg.) werden kann, z. B.: Áb-: Ob sein Logis in a–em Stande ist. Sch. G. 1, 238. Be-: Ein nicht b–er Platz; Eine Seele, die .. der List und der Liebe gleich unb. [unzugänglich] war. Sch. 793b. Über-: Un-ü., was nicht übertreten werden kann oder darf, vgl.: Alles unübertretlich zu halten. Luther 1, 457b. Ver-: Doch ist die Lehre von der absoluten Gewalt ebenso ver-t., wie jede andere politische Meinung. Heine 8, 193, sie lässt sich vertreten, vertheidigen; Du bist, wenn du nicht selbst kommen kannst, durch einen Bevollmächtigten ver-t. etc., namentl. aber (Rechtsspr.): V–e Sachen (z. B. DHandelsgesetzb. 301; 338 etc.) = fungīble, d. h. solche, die aufgezehrt durch eine gleiche Quantität derselben Art ersetzt werden können etc.
~e, f.; –n:
mundartl. (s. Stalder), z. B.:
1) an manchen Maschinen der Tritt (s. d. 5a), bes. am Spinnrad, auch: Treter, Trittel, m. Schm.
2) beim Treten oder Keltern des Weins der siebartige Boden, wodurch der ausgedrückte Saft abläuft, während die Trester zurückbleiben.