tragbar
Trage
Trāg~bar, a.:
1) was sich tragen (s. d. und Zsstzg.) lässt, getragen werden kann (vgl. träglich), z. B.: Bis die Last auf das für ihn t–e Maß erleichtert worden. z. B. 1, 269; Alles .. t. [vgl. portativ] in Schubladen etc. 15, 159; 253; 31, 96; Daß dieses geheime Vh. .. für ein zartes Mädchen länger nicht t. [erträglich] war. M. 3, 290; Was seinen Schultern t. ist. 13, 624; [Bis das Zeug trocken] und wieder t. war. 8, 159 etc.; Ggstz: Die Bürde, die Jener als un-t. abwarf. Hamb. 533. —
2) fruchtbar, fruchttragend, z. B. T–e Bäume etc. G. 45; R. 1, 193; 233; 29, 386 etc.), Erde —55— 622a), vgl.: Weder an sich un-t. noch unbebaut. Pfl. 1, 173 etc. und von Thieren: Wenn das Thier beschlagen, so gehet es 40 Wochen lang hochbeschlagen, tragend (s. d. 1b) oder t. 1, 4b (s. trächtig); Eine schwarze un-t–e Kuh. 45b [„unfruchtbar“. Od. 11, 30, vgl. gelt). — Zsstzg. z. B.: Ab- [1]: Eine un-a–e Schuld. Sch. 6, 186; 493a. — Er- [1]: s. erträglich: Daß dieser Zustand kaum e. ist. Br. 126; Un-e. W. 2, 68 etc.; Seine Un-E.-keit öffentlicher Beleidigungen. Hamb. 658, daß er sie nicht ertragen könne. — Über- [1]: Wieland übersetzte mit Freiheit .., ließ bei Seite, was ihm nicht ü. schien. 27, 432; Die .. Motive sind nicht unbedingt von der einen auf die andre Art von Einnahmen ü. 10, 370 etc.; Daß solche Einrichtungen un-ü. sind [sich nicht auf andre Nationen übertragen lassen]. 15, 121 — Ver-: sich vertragend, verträglich (s. d.): Der von den Göttern Griechenlands nicht weiß und wegen ihrer Un-V–keit mit dem christlichen Religionsglauben Nichts wissen darf. 7, 241 etc. —
~e, f.; –n: 1) Bahre (s. d.). EfA. 1, 524; Sie bereiteten aus abgehauenen Ästen und eingeflochtenem Reisig eine T., luden den Verwundeten darauf etc. . . Auf der Bahre. 16, 273; 8, 23; 16, 305; 14, 188 etc.; nach dem zu Tragenden, z. B.: Holz-, Leichen- oder Todten-T.; Auf T–n oder „Bören“ als unsern Mist-T–n. Reis. 269b; 276b; Stein- T., Wild-T.: ein starkes Netz an 2 Stangen. Br. 301 etc. —
2) (s. 1) Gage oder T.: die Beizvögel auf einer Tragevorrichtung vereinigt. 255 etc. —
3) Tragebock über der Blauküpe der Färber. —
4) = Schulterjoch (s. Tracht 7). etc. —
5) ein die Wagenleiter tragendes Holz. —
6) bei Hausthieren = Gebärmutter. (s. Tracht 6) etc.
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