Faksimile 0506 | Seite 1328
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Titan titanenhaft Titania Titanin titanisch Titel T. titeln Titi titrieren Titsche Tütsche) Titt Titul titar Titatur titieren Titus
* Tīt~an (gr.):
1) (–⏑) m., –s; 0: Name des Sonnengotts (Sol), z. B. so trochäisch. Gryphius Fr. 11; Sch. 54a; Uz 2, 117; V. Ov. 1, 1; 74 (vgl. 385) etc.
2) (⏑–) m., –s, –en; –en: bes. oft in Mz. Bez. eines den Kampf mit den Göttern aufnehmenden, doch diesen unterliegenden Riesengeschlechts, oft vermischt mit den himmelstürmenden Giganten, s. ebd.; 2, 388; G. 22, 236 ff.; Ramler Myth. 220; als Ez. auch: Titāne. ebd.; ferner: Du bist viel weniger ein Zeus als ich, o König, ein T. Freiligrath SW. 6, 186; Hölderlin H. 1, 27; Platen 2, 168; Meißner Gd. 147 etc.
3) (⏑–) n., –s; 0; -: ein Metall: Metallisches T. Mitscherlich 2, 2, 407; Schwefel-T. 410 etc.
~ānenhaft, a.:
in der Weise der Titanen (s. d. 2): Meißner Gd. 113; Platen 2, 195 etc.; In der . . weltstürmenden T–igkeit. Gutzkow R. 9, 120; 5, 99; Diak. 35 etc., vgl.: Daß sich eine tüchtige Kraft zu ungeheuerlichem Titanenthum aufschraubte. Auerbach Leb. 1, 245 etc.
~ānia, f.; –s, (-aniens); 0:
Name der Diana. V. Ov. 1, 385; der Elfenkönigin. W. 20, 4 etc.
~ānin, f.; –nen:
eine weibl. Pers. aus dem Titanengeschlecht: T–nen oder Titanīden. Ramler Myth. 220, vgl. V. Ov. 1, 385.
~ānisch, a.:
z. B.: T–e Drachen, von Sol verliehene. 2, 401 (s. Titan 1), bes. aber: zu den Titanen (s. d. 2) gehörig, in ihrer Art (s. titanenhaft): Der t.-gigantische himmelstürmende Stoff. G. 22, 237; Platen 2, 306; Scherr Bl. 1, 297 etc.
~el: I. (lat.) m., –s; uv.; chen, ein; -:
1) die als Auf- oder Uberschrift eines Buchs oder Buchabschnitts gewählte Inhalts-Bez.: Der T. eines Romans, Dramas, einer Schrift, Gedichtsammlung; Bücher-T. Prutz GschTh. 6; Buch-T. etc.; Der Haupt-T. eines Werks, im Ggstz. zu den Neben- oder Unter-T–n der einzelnen Abtheilungen oder Theile etc. (s. b); Die beiden ersten Bände betitle ich „Gedichte“ und der erste Band erhält den Unter-T.: Buch der Lieder. Heine 20, 131 etc.
a) Buchdr. in Zsstzg. z. B.: Kolumnen-T., die über die Kolumnen gesetzten Uberschriften oder Seitenzahlen (s. leben I2o); Schmutz-T., ein gw. kürzrer Buch-T., der auf einem Blatt vor dem eig. (oder Haupt-) T. steht, um diesen vor Beschmutzung zu schützen. Franke Kat. 80; Ein beigelegter Schmutz-T. lässt uns vermuthen, daß hier eine Abtheilung des Ganzen gemeint sei. G. 36, 371; Lichtenberg 5, III etc., auch „Neben-T.“ Herrig 31, 439 etc.
b) namentl. in juristischen Werken: ein mit einer eignen Überschrift (T.) versehner Abschnitt: Die über jedes Titelchen [s. II] eines Pandekten-T–s disputierten. Heine Reis. 1, 103 etc. 2) (s. 1) ein Jemandes Amt, Stand, Rang, Würde, gesellschaftliche Stellung etc. bezeichnender Ausdruck oder Name, auch übertr. und ausgedehnt zuw. von Pers. auf Sachen: Viel T. und wenig Mittel. Sprchw.; Den T. „Professor“ oder: eines Professors, Hofraths etc. erhalten, haben etc.; Wäre die Adoption Nichts als ein leerer T. gewesen, so etc. L. 11, 33; Wo der geringste Tüttel [s. I] im T. versehen ist. Olearius Reis. 96a; Dieses T–s leerem Prunk entsagen. Sch. 406b; Der trockne Alltagsmensch, der kalte, hölzerne Franz und wie die T–chen alle heißen mögen. 104b; Bin ich im Rang und T. Königin, | um einem Herzog unterthan zu werden? Schlegel Sh. 8, 27; Dieweil .. der königliche Namen bei ihnen verhasst, ward diesem neuen Monarchen .. ein neuer T. und Namen geschöpft. Stumpf 311b; 314a; Das Laster wurde .. unter dem T. des Verdiensts aufgemuntert. W. 7, 116; Mir die schnödsten T. geben: | Windsack, Zungendrescher etc. Att. 2, 2, 113; Als er eines hohen Potentaten Titul gelesen: Dem Großmächtigsten etc. Zinkgräf 1, 209. Zsstzg. z. B. nach dem Namen der Würde etc.: Kaiser-, Königs-, Herzogs-, Fürsten-, Grafen- etc.; Magister-, Doktor-, Professor- etc.; Raths-, Geheimraths-, Hofraths-T. etc.; Beseitigen wir doch den Dichter-T., wenn er auch schon in Hiller’s Passe steht. G. 32, 190 etc.; ferner z. B.: Amts- T., wirklich mit einem Amt verbunden, vgl.: Führte dort den T. eines geheimen Raths, welcher .. schon zum bloßen Ehren-T. geworden war, indessen er in kleineren Staaten noch immer die ursprüngliche aktive Würde bezeichnete. G. 27, 128; 20, 86; Den Ehren-T. [ehrenden T.] eines Dichters. 18, 229 etc. und iron.: Mit Hunden, Schmarotzern und andern solchen Ehren-T–n [Schimpfnamen], die sie geduldig einstecken, empfangen. W. Luc. 1, 39 etc.; Der Stadt Antwerpen durch den Erb-T. ihres Burggrafen verpflichtet. Sch. 828a; Entriß ihr den mit Unrecht getragenen Prunk-T. Herrig 30, 13; Scipio hatte der Sieges- T. so viele. Mommsen 1, 569 etc.; Standes-T. etc. 3) (s. 1b) der Rechtsgrund, unter dem man Etwas in Anspruch nimmt oder nehmen kann; das Dokument oder das Recht, worauf man den Anspruch stützt etc.: Frage nicht nach anderm T., | reinem Willen bleibt sein Recht. G. 2, 274; Hierzu haben wir Recht und T. 3, 111; 112; Ich [Mephisto] zeig ihm rasch den blutgeschriebnen T. [Pakt, der mir das Recht auf seine Seele giebt]. 12, 291; 35, 33; Er verschaffte sich unter diesem T. ganz hübsche Einkünfte. W. 16, 8; 8, 268; Die T. zu zeigen, auf welche sich ihre Gewißheit gründe. W. 17, 160; 161; Luc. 4, 53 etc.; Den Titul. Günther 840 etc. und in ganz lat. Form: Die Menschen halten um so eifriger auf einen
T., je zweitdeutiger und ungewisser der Titulus ist, der sie dazu berechtigt. Heine Reis. 3, 382 etc. Zsstzg. z. B.:
Be- sitz-T. Falmerayer Or. 2, 23; Rechts-T. Kürnberger Am. 430; Unter Tisch-T. versteht man die berechtigte Stelle, gleichsam das Heimathrecht eines Geistlichen in irgend einem best. Kirchsprengel. König SeltsGsch. 277 etc. II. m., n., –s; uv. etc.: s. Tüttel.
~eln, tr.:
mit einem Titel nennen (s. be-t. und titulieren): Daß er sich Schreiber | titelte. V. H. 2, 61; Sh. 2, 246; Ein Mädchen . ., wenn es gnädige Frau getitelt wird. Zschokke N. 3, 232 etc. Zsstzg. z. B.: Be-:
1) Ein Schriftwerk so und so b. (s. Titel I1). Heine 20, 131; Aufsatz, den er das Christenthum der Vernunft betitelt. Mendelssohn Morg. 276 etc., auch refl.: Das Lied betitelt sich [heißt] etc. Herrig 30, 361 etc.
2) (s. Titel I2):
a) Eine Pers. b. (vrsch. c), ihr einen Titel verleihn, nam. pass. Partic.: Berangt, betitelt, wie sie sind. Göckingk 1, 116; G. 29, 267; Schwegler (46) 65; V. 3, 36 etc., dazu (selten): Ich bin dein Adler und Betitler. Rückert Mak. 2, 16.
b) Einen so und so b., nennen: Der Baur und Bürger wird Kanalj’ und Pack betitelt. V. 4, 145; Dem Herrn Doktor oder, wie er dich sonst b. mag. W. Luc. 5, 130 etc., auch mit sachl. Obj.: Mit meinem dummen Geläuf, wie ers betitelte. Kurz Weihn. 165 etc.
c) Einen b. (vrsch. a), iron.: ihm schlimme Titel (Namen) geben: Wenn ein hübsches Mädchen freit, wird sie bekrittelt und „betittelt“. Gotter Sch. 295 etc.
3) (s. TitelI3) mit einem Rechtstitel versehn etc.: „Zu einem Gärtnerschurz betitelt“ statt „berechtigt“ ist in dieser Bed. neu gestempelt. W. 20, 358 (Anm. zu 281), doch auch öfter bei Kant, z.B. 5, 111; 7, 312 etc. Ehren-: in Doppelzsstzg.: Be-e., s. titulieren Zsstzg. Uber-: = be-t. 1, z. B. JP. 3, 128.
(frz.), f.; –s:
Grisette. JKohl Par. 1, 194 (masc. ?).
~rīēren, tr.:
Die Seide t., ihre Feinheit durch das Gewicht einer best. Fadenlänge bestimmen. Karmarsch M. 2, 781.
Titsch~e(Tütsche), f.; –n:
(mundartl.) Tunke. Adelung; Schm.; Spate 2263, dazu: Etwas mit den Fingern austitscheln. Schelmufsky 2, 24; [Er] hat in das Hasenfett (s. d.) tief genug eingetütscht. Weise Erzn. 41 etc.
Titt etc.:
s. Tüttel, Anm.
*Tītul, m.:
veralt. st. Titel (s. d.).
~ār, a.:
gw. nur als Bstw. in Zsstzg. = bloß dem Titel nach etc.
~atūr, f.; –en:
die Art, wie Pers. tituliert werden (Betitlung).
~īēren, tr. = betiteln 2b. W. Luc. 6, 178 etc. Zsstzg.:
Betituliert (= betitelt 3). Grabbe Herm. 65; „Alter Narr!“ Sie be-ehren-t. mich heute sehr [iron]. Weiße Kom. Op. 3, 397 etc.
*Tītus, m., uv.; –se:
= T.-Kopf (s. d.). Gutzkow Lenz 5; Möricke N. 493.