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Than thanen Thanenschaft Thanenthum thanig unterthänig
Thān: I. m., –(e)s; 0:
s. Tann, Anm. *II. (engl.) m., –(e)s; –e, –s, (–en): ein schottischer Adelstitel, vgl.: Heil dir, Makbeth, Heil dir, T. von Glamis. Sch. 558a [= Graf von Glamis. B. 289a]; Die edlen T–e fechten tapfer. 580b; Ruhmvolle T–s und Vettern! 581b etc.; Jedem, welcher mindestens 5 Hufen besitzt und der nun als solcher zu den Dienstthuenden oder „T–en“ gehört. . .. Dienstmannen der Groß-T–e. Gneist (Nat.–Zeit. 15, 119) etc.; vereinzelt auf nicht engl. Vhe übertr., z. B.: Celtiberier: Wenn mein T. [Gebieter, Herr] mich dir schenkt. Grabbe Hann. 50; Den Geistern aller Weiganden und Tha- nen [Helden etc.], die etc. Möser Ph. 3, 92. III. als Pflanzenn. in der (scheinbaren?) Zsstzg.: Wider-T. Rollenhagen Fr. 71; 595; 637, auch: Widerthon, Widertod, Aberton, Abton, Asplenium etc. (s. Nemnich). IV. zu thun (s. d.), z. B. veralt. im Infin.: Das muß er t. HSachs G. 1, 203; Ders. (Wackern. 2, 61³⁵; 63³; 77³ etc.); bes. aber das Partic. Präter., in einigen Bildungen, zum Adjekt. und Substant. geworden“ (Schm. 1, 445), nam.: Ge-: a.:
1) mit Beifügung des Wie: so und so beschaffen, gestalt, solch Aussehn habend (s. Schm.; Benecke 3, 143), nur noch alterthümlich, z. B.: Die Geburt Christi war aber also g. Matth. 1, 18 [= Mit der Geburt etc. verhielt es sich so. Eß]; So ist’s um diesen Punkt gethan. Görres V. 163; 169 (heute als zweideutig gemieden); Einer unter ihnen ist bes. königlich g. H. 1, 35; Ein Knabe geboren, also g., als ob es Jredsch selbst sei. 55; Wollte .. mancher Mann | .. Hagen schauen, wie der wohl wäre g. Simrock N. 1670; Nach so g–em [solchem] Gruße. 1676 (s. so-t.) etc.; bes. Doppelzsstzg.: Wohl-g., schön, stattlich etc. 45; 444; Ihr seid so wohl-g. von Leib und Angesicht. W. 11, 139; Rückert Morg. 1, 183; 2, 264; Mak. 2, 188; Die Schöne, Wohl-g–e. Nal 136; Die Tschedistadt, die wohl-g–e. 198; Wer bist du, All-wohl-g–er? 29 etc.; bei Alteren auch als Ggstz.: Un-g., häßlich, ungestalt (s. Unthat und schwzr.: Unthan, nicht umgänglich. Stalder 2, 423).
2) Bei-, zu-g.: mit Anhänglichkeit zugewendet, geneigt: Sei unsern Fürsten bei-g. als Freund. Brückner 229; Euch mit reiner Liebe bei-g. Musäus M. 5, 70; Zu Gegendiensten bei-g. 3, 138; Dem alten Glauben oder Aberglauben bei-g. W. 27, 347; Merck 1, 300; 2, 156; 218; 262 etc.; Einem zu-g. sein, bleiben; Obberührter .. lutherischer Religion verwandte und zu-g–e Prediger. Erbvgl. Beil. 13; Der Romantik . . mit Vorliebe zu-g. Fichte 8, XVII; Wir waren aber dem Kling und Klang | der Katholiken nur zu-g–er. G. 2, 205; 33, 299; Mendelssohn Morg. 273 etc. So-: a.: so ge-t. (s. d.), so beschaffen, solch, dieser, bes. im Kanzleistil: Dtr verheiß ich . . s–en Stuhl. Cham. 3, 359; S–es Band, so der junge Herr Wolfgangus Goethe bestellet habe. Gutzkow Kön. 15; 82; R. 3, 12; Unter s–en Umständen (s. d. 2); Immermann M. 1, 185; S–er-weise. 129; Wasmaßen in s–em Falle Beide etc. W. 9, 132; Zeitschr. f. d. Recht 13, 212 etc.; selten: S–er (–⏑) gestalten. Mühlpforth 2, 19 etc.; auch: Sothanig und entsprechend: Wie-t. Schm. Über-, Um-:, m., –(e)s; –e: (veralt. etc.) Leichentuch. Schm. Unter-:
1) a.: Partic. zu unterthun (s. d., vgl. nam.: Er hat ihm Alles unter seine Füße gethan. Wenn er aber saget, daß es Alles „vnterthan“ sei, ist’s offenbar, daß ausgenommen ist, der ihm Alles „vnterthan“ hat etc. 1. Kor. 15, 27 und schwzr.: Sich „untern thun“ [ducken, kujonnieren etc.] lassen. Gotthelf G. 38; 284; Ob. 111 etc.) = untergeben, unterworfen, zum Gehorsam verpflichtet etc.:
a) gw. prädikativ: Machet sie [die Erde] euch unt. 1. Mos. 1, 28; Soll. . das Volk.. dir zinsbar und unt. sein. 5, 20; 11; Eph. 5, 21 ff. etc.; Gentz Rev. 51; Also sei fortan | dir [Erztruchseß] Jagd, Geflügelhof und Vorwerk unt. G. 12, 262; Es sei als [„ der“] Schauplatz deiner Kriege | die ganze Welt dir unt. [,dein U.“ Haler 19, s. 2g]. Matthisson A. 1, 259; Was sitzest du im Staub, | dem Kummer unt.? Rückert Rost. 114a; HSachs G. 3, 71; Frei in Lüften ist eure [der Wolken] Bahn, | ihr seid nicht dieser Königin unt. Sch. 425b; 412a; Jetzt sehen wir uns als Knechte, | unt. diesem fremden Geschlechte. 491a; Nur Thaten sind ihnen [den Gesetzen] unt. 702b; Schlegel Sh. 8, 27; Auch wurden ihr mit Diensten später unt. | all des Königs Freunde. Simrock N. 1325; V. Jl. 5, 878 etc.
b) seltner attrib.: Ein ruhiger Beherrscher eines ihm u–en Herzen. L. 3, 247; Seine u–e Leute. Rolenhagen Fr. 254 etc., s. c. c) (s. b) veralt. substant. (s. 2): Als ein U–er und Landsasse. Schweinichen 2, 18; Seid Ihr nicht Fürst Kemuel’s U–er? Weise Jak. 207 etc.
2) m., –en, –s; –en; –en-: eine u–e (s. 1b; c) Pers. (a—f):
a) früher in ganz allgem. Sinn, z. B.: Der Küchenmeister, wie herrscht’ er in der Zeit | ob seinen U–en! Simrock N. 720 = Untergebnen, in engrem Sinn: der im Rechts-Vh. der Pflichtigkeit zu einem Herrn Stehnde (s. Adelung; Schm.), so nam. ohne Zusatz von Leibeignen: (Leibeigene) U–en, z. B. Erbvgl. 325 ff., aber auch z. B.: Grundzinsbare U–en. Schm.; Gerichts-U–en. Adelung etc.; bes. aber: ein Staatsangehöriger im Vh. zum Staatsoberhaupt, vgl.: Alle alten Gesetze, welche von dem heutigen U., eine Benennung, wodurch Alles, was zur Menschheit gehört, in eine Klasse geworfen wird, Nichts wissen. Möser Ph. 1, 148 etc. Genau genommen aber gilt diese Bez. nur in Staaten mit absoluten Herrschern, s.: Dagegen ist im Patrimonialstaat und in der Despotie nur die Rede von U–en etc. vRönne Staatsr. d. preuß. Mon. 1, 282 etc., vgl. die Gegenüberstellung: Den guten Bürger mit dem gehorsamen U. (s. e) zu vereinen. Sch. 816b; Nicht vorbereitet, | was ich als Bürger dieser Welt gedacht, | in Worte Jhres U–s (s. e) zu kleiden. 277b etc.; aber auch übertr. (s. o.): Er bekennt sich als einen U. (s. e) des Gesetzes. Sch. 1112a etc.; s. das Folg.
b) HSachs verbindet als Ggstz.: Ober- und U. Wackern. 2, 117³ = Herr und U.
c) U. gilt ohne Unterscheidung des Geschlechts, z. B.: Hast du, Hermione, der Pflicht und Treue eines redlichen U. [st. U–s oder U–en, s. e] entgegen, ihnen gerathen etc. Tieck Wint. 3, 2 etc., auch: Ihres Herrens Religion zu werden, weil sie des Herrns U. wäre. Zinkgräf 2, 76, gw. aber bei Hervortreten des weibl. Geschlechts: Mein Weib Elisabeth, meine erste U–in. Alexis H. 2, 3, 172.
d) oft kollektiv die Ez. st. Mz., z. B. (vgl. e): Wenn der Fürst nur leibt und lebet | für den U. Claudius 6, 89; Die den fürstlichen U. auf allen Straßen anfallen. G. 35, 27; Eine neue Schatzung, welche er dem lasttragenden U. aufbürdet. Möser Ph. 2, 279; Die grausamste Behandlung des bairischen U–s. Sch. 1001a; Was der U. dem Herrn und was der Herr dem U. schuldig. 816a etc.
e) Abwandl. (vgl. 1c und Herrig 16, 420) in Mz. durchgángig: U–en (vgl. veralt. Unterthonen. Schaidenreißer 5b; 55b etc.), zuw. auch in Ez., z. B. als Gen. Engel 4, 37 etc.; Dat.: Hebel; W. (s. Herrig); Rückert N. 173 etc.; Acc.: L. (s. Herrig); W. Merck 2, 105 etc., doch überwiegt (vgl.: Er hieß den U. des U–en schonen. Nicolai 1, 142 etc.) heute die starke Abwandlung, s. b; d, ferner z. B.: Des U–s. Forster Br. 2, 80; Gentz 1, 7; Kant Buchm. 7; IP. 36, II; Sch. 799b; Schlegel Sh. 6, 266 etc. (uv., s. c); Dem U. Alexis 2, 3, 259; Alxinger D. 224; H. Cid 29; Lewald Ferd. 1, 338; 346; Novalis 1, 29; Olearius Ros. 44b; Sch. 705a etc.; Da doch Jeder in seinem Hause ein Fürst ist und wenigstens im Bedienten einen U. zählt. Börne 1, 216; JP. Fat. 1, 234; Sch. 883b; Schlegel Haml. 1, 1 etc.
f) Zsstzg. s. a und die entsprechenden von Herr, z. B.: Erb-U.; Gerichts-U.; Guts-U.; Land-U. Cham. 5, 33; Die Landes-U–en. Möser Ph. 1, 142; Reichs-U. 140; Daß ein ganzes Volk seine eigne Erbunterthänigkeit unter einem höhern Mit-U. beschließen werde. Kant Buchm. 5; Sind uns unsere Mitbürger lieber als unsere Mit-U–en. Zimmermann Nat. 329 etc.
g) zuw. von Nicht-Personen, z. B.: Es sei .. die ganze Welt dein U. Haller, von Matthisson sprachüblicher geändert: dir unt. (s. 1a); gew. nur scherzhaft: Sein U. [Schemel]. Auerbach Ab. 77 und besonders Mehrzahl, von den Beinen: Während er meine U–en civilisierte. Gartenl. 11, 782a [die Stiefel abbürstete]; 12, 173b; Wegen seiner kreuzweis gewachsnen U–en. Kinkel E. 80 etc. (vgl. Sein U. Rollenhagen Fr. 424 = Unterleib). Ver-, a.: (veralt.) verschwenderisch, s. Verthuer.
~en, tr.:
s. Tann, Anm.
~enschaft, f.; 0:
in Zsstzg.: Unter-:
1) das Unterthan-Sein, die Unterthänigkeit: Die Vortheile der U. ohne ihre Onera. Kohl Pet. 2, 5; Volkoz. 8, 75 etc., auch: Natur und Welt in das einzige Vh. der Unterthanschaft (subditanza) zu Gott zu stellen. Schwegler (47) 919 etc.
2) eine Gesammtheit von Unterthanen: Das ist nur U., aber himmelweit vom Volk verschieden. Jahn V. 4; Und doch sind diese irischen Bedienten gew. aus der U. der irischen Herren selbst genommen. Kohl J. 1, 169.
~enthum, n., –(e)s; 0:
Zsstzg.: Unter-: Unterthanenschaft (nam. 1). Volksz. 9,,59; 253; 10, 30 etc.
~ig, a.:
So-t., s. sothan.
Unterthänig, a.:
unterthan; im Vh. eines Unterthans gegründet etc., auch in veraltenden Demuthsphrasen: Also wurden die Moabiter David unt. 2. Sam. 8, 2; 2. Kön. 24, 1; So seid nun Gott unt. Jak. 4, 7; Eine gewisse Scheu und dienstliche U–keit. Auerbach Dicht. 1, 278; Mit allen seinen Bücklingen und u–en Redensarten. Börne 2, 380; War es nicht ein jämmerliches . . Betteln um jeden einzelnen Faden der U–keit, von dem sie erlöst sein wollten? Frzfr. 36; [Kepler starb] auf einer Reise, die er thun mußte, um allergnädigste Auszahlung rückständiger Besoldung aller-u–st anzuhalten. Käsner; Der König kam, mit U–keit | in einen Sack gehüllt. Nicolai 8, 184; Sch. 67a; Man ersuchte ihn unt., der gemeinen Sache .. zu dienen. 970b; Ich bitte u–st, in tiefster U–keit etc.; Unsrer erb- u–en Stadt Rostock. Erbvgl. 124; Erb-U–keit. Kant Buchm. 5 etc.