Tesack
Teschine
Tesackinke
Test
Tesackament
tesackamentarisch
Tesackamenter
tesackieren
Tesackikel
Tesackimonium
* Tesáck: s. Tusack. — Tesch~īne, f.; –n:
Büchse von sehr kleinem Kaliber (nach Teschen im östreich. Schlesien), auch: Tésching, m. —
~inke, f.; –n: kurze Teschine. —
Tést, m., –(e)s; –e: 1) (lat.) Ein hartgebrannter Scherben, so man ein T. nennet. Th. 243 etc., so nam. (Hüttenw.): ein Treibscherben, eine größre Kapelle (s. d. 6b), ein beweglicher Herd — zum Abtreiben (s. d.), s. 559a; 1, 260; 3, 315; Mech. 1, 62; 242; Beuth. 124 etc.; Wie Blei im T. vergeht. 92 9, 18) etc.; bildl.: That ist der rechte T. [Probe etc.] 2, 244³. —
2) mundartl. (s.
~amént (lat.), n., –(e)s; –e: a) dickzähe Unreinigkeit, z. B. auf dem Kopf (vgl. Heidendreck). —
b) (s. a) Wasserblei. —
1) letztwillige Verfügung — worin Jemand anordnet, wie es nach seinem Tode gehalten werden soll, z. B.: Das T. Peter des Großen, in Bezug auf die russ. Politik etc., — im engern und eig. Sinn in Betreff der Erbeinsetzung: Ein T. ist, wenn ein sterbender Mann sein Gut bescheidet, nach seinem Tode den benannten Erben auszutheilen. SW. 63, 110 etc.; Offentliche [bei einer öffentl. Behörde niedergelegte] und Privat-T–e; Ein T. machen, errichten, aufsetzen etc.; eröffnen etc.; angreifen, umstoßen etc.; In Jemandes T. bedacht, übergangen sein; Aus dem T. erben etc. (s. letzter Wille; Gemächt 1c; Vermächtnis). — 2) Theolog.: der Bund (s. d. 1) Gottes, der Gnadenbund — und: die Schriften desselben (gr. dó~; mit der Umdeutung auf 1, z. B. M. 2, 339, s. Erbgenahm): Das alte, das neue T.; selten: Ob er am T. [Christenthum], ob er am Koran hing. 3, 6. Dazu: Alt(neu)-testamentisch, -testaméntlich, -testamentārisch, -testamentālisch Lut. 2, 178), dem alten (neuen) T. angehörig, darauf bezüglich etc. —
~amentārisch, a.: = testamentlich, letztwillig, s. auch Testament 2. —
~aménter, m., –s; uv.: Jemand, der — und insofern er — ein Testament errichtet, weibl.: T–in, s. 5, 346, gw.: Testierer(in) oder in ganz lat. Form: Testāt-or, (–s, -ōren; -ōren) weibl.: Testātrix. —
~īēren, tr. und ohne Obj.: 1) letztwillig verfügen, vermachen Lthr. 139a), dazu: Testierer(in), s. Testamenter. —
2) = attestieren, nam.: Den Besuch eines Kolle- giums t. etc. —
~īkel, m., –s; uv. (f. –n): Hode. —
~imōnium, n., –s; -imōni-en, Zeugnis: T. paupertātis, Armuthszeugnis.
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