tauglich
Tauhu
Tāūglich, a.:
taugend, brauchbar: Zu gewissen Zwecken t. 39, 230; Die t–sten Personen zu den .. Ämtern zu befördern. 7, 112 etc.; Un-t. Werk. Gel. 128 etc.; T–keit. 39, 101; 2, 152; 18, 199 etc. (Veralt.: Täuglich. B. 18a etc.; Tüglich. 5, 259a; 1, 196; Untüglich. ebd., vgl.: taugbar, taugsam. —
*Tāūhu: s. Tohu. Work in progress
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