sundbar
Sunde
gesunden
sünden
Sunder
Sunder
sündhaft
Gesundheit
sundlich
sündig
Sundigen
sündigen
sundlich
Sǘnd~bar, a.:
ugw., auch im Ggstz.: Un-s.: keiner Sünde fähig. Verm. 1, 64. —
~e, f.; –n; Sündchen, lein, –n-: (ahd. sunta, mhd. sünde, vgl. lat. sons, schuldig, sträflich): 1) ein Vergehen wider ein religiöses oder ein Sittengesetz (vgl. Verbrechen 8), ungemein oft z. B. in der Bibel und keines Belegs bedürftig; doch heben wir hervor:
Gesúnden, intr. (sein): a) S–n begehn gegen oder wider den Nächsten, sich selbst, Gott etc.; S. wider (z. B. 5, 288a) oder in (ebd.) den heil. Geist (vgl. 2, 169). —
b) Stumme (s. d. 2e) S. —
c) (veralt.) Der unser Sund und Tod .. rein aufheben und ausfegen wird. 6, 270a etc.; Mz.: Ihre Sünd e sind fast schwere. 1. 18, 20 etc. —
d) vrkl.: Zu sündigen | ein trautes Sündchen. 1, 54; 33, 34 etc. —
e) in häufiger (doch schwerlich richtiger) etymol. Deutung: S. hieß, was gesühnt ward durch Opfer der Genugthuung. Ant. 1, 188; Osn. 1, 30 etc. — 2) im gw. Leben oft in abgeschliffnerem Sinn: ein Unrecht, z. B.: Es ist eine S., daß das schöne Essen nicht gegessen wird; Jch hätte es ordentlich für eine S. gehalten, wenn etc. Luc. 4, 292 (und Anm.); Es ist Sünd’ und Schande (s. d. 1b) zu sagen etc.; vgl. oft als Rede-Einschiebsel bei Anwendung von Flüchen oder sonst von Ausdrücken, mit denen man vielleicht ein Unrecht begeht: Von ihrer miserabeln (Gott verzeih mir die S.!) Kocherei. Flor. 1, 267; U. 2, 134 etc. — Zsstzg. z. B.: Begehungs- und Unterlassungs-S–n; Bosheits- (Ggstz. Schwachbeits-) S–n; Solche Doppel-S. gegen die Freundschaft. 12, 43; Erb-S. (theolog.): die S. als menschliches Erbtheil. 6, 382b (Das Erbsünd. ebd.); Sim. 138; 33, 60 (s. Erbtugend) etc., auch: Da regte ich die protestantische Erb-S. [der alte Protestant in mir]. 23, 150 etc.; Sagte mir brennende Beleidigungen mit einem so einfältigen Gesicht, als wenn er auch für die Erb-S. zu dumm wäre. Jul. 18, die doch Jedem anhaftet, — also: als ob er des Bösen ganz und gar nicht fähig wäre; Eine von den Schwestern war noch ein ganz hübsches Stückchen Erb-S. Sp. 77, Person etc.; Erlaß-S., s. Tod-S.; Dem König für seine Flucht-S. [durch die Flucht begangene S.] Absolution ertheilt. Bl. 1, 318; Die Gaukel-S., so wider ihre Lügengesetze geschehen waren. 5, 236b, die also gar keine S–n sind; Gewohnheits - S–n; Daß ein Dritter die Haupt-S. [oder -Schuld] davon trage. F. 143; Jugend-S–n [in der Jugend begangen]. 4, 197; Keuschheits-S. (vgl. Wollust-S.); Laß-S., s. Tod-. S.; Nachlässigkeits-S–n; Ordentliche rechtschaffene S–n ... Nicht mit solchem Hümpelwerk und Puppen- S–n. Lthr. 1, 270 (s. o.: Gaukel-S.); Die Schadenfreude, diese Erb- und Schoß-S. aller Adamskinder 30, 383; 1, 7; 2, 112 (vgl. Schoßfehler. Fr. 206); Eitelkeit, die Schoß-S. aller Künstler. 106b etc., die von ihnen bes. gehegte und gepflegte (vgl. Schoßkind etc.); Schwachheits-S–n, s. Bosheits-S.; Tod- S., Ggstz.: läßliche (s. d.) oder Laß-, Erlaß-S. 1, 544a; 129a etc.; übertr.: Eine dramatische Tod-S., die keinen Ablaß findet. 1, 78; 13, 60 etc.; Die Vor-S. .. Zur S. selbst. Pfl. 2, 232; Die Verhütung der Wollust-S–n. Lev. 673 (vgl. Keuschheits-S.); Zungen-S–n. 1, 105; 11, 226 etc. —
1) gesund werden, genesen: Ich gesunde | sonst nie von meiner Noth. 38a; Zu neuem Tag gesunde! 1, 75; Da erblicktest du Suleika | und gesundetest erkrankend. 4, 79; 22, 90; B. 92; Erb. 1, 23; Daß ich zu Vernunft gesunde. 4, 169; Wunden .., wovon wir nie g. Osts. 1, 24 etc.; Ungesundet, | neu verwundet. 95 etc.; Unsere Sinne sind die Wurzeln der Seele ..; mit Glauben, Hoffnung und Liebe ranket sie das .. Über- irdische ein. Wie jene .. erkranken, wachsen und gesunden die Ranken in das Himmlische über. 1, 325 etc. — 2) (ugw.) heilsam sein, frommen: Alles, was dem Weisen hier | auf der Erde kann g. 1, 63. —
Sünd~en, intr. (haben), tr.: sündigen (s. d.) — wie bei Alteren z. B. N. 14⁶; 16²³ etc.; Was die Herren s., Das büßen die Bauern. 199b etc., — noch zuw. im gehobnen Stil: Der nur geliebt und nie gesündet. Sav. 39; 2, 214 etc. (s. Sünder), auch Zsstzg., z. B.: Ent-, [Christus,] der euch entsündet. 2, 1380⁴); Sich zu e. Sch. 68; Ist Menschenschuld gesühnt und ird’scher Sinn entsündet. W. 3, 192; 1, 255; Mak. 2, 18 etc.; [Gott,] dem Entsünder der Befleckten. 241 etc. — Ver-, refl.: Wir haben uns versündet groß. G. 2, 194; 202 etc.; Solche Versündung. 1, 173 etc. —
~er, m., –s; uv.: S. (weibl.: S–in): 1) Jemand, der — und insofern er — sündigt (s. d. 1e); sündiger Mensch, oft bibl. etc.: Gieb, daß sie mich an Herz und Sinn | zum Heiligen bekehre; | wo nicht, daß sie als S–in | des S–s Wunsch erhöre. 103a; Wir stolze Menschenkinder | sind eitel arme S. (vgl. 2). 4, 57 Ph. 4, 71 etc.); Der alte S. 11, 180; 34, 20 etc.; Erz-S. Ar. 3, 330; Jugend-S. 1, 536b, der Jugendsünden begangen etc. (veralt.: Erb-S., Anhänger der Lehre von der Erbsünde). — 2) nam. in der Verbind.: Armer (s. d. 4a und Anm.) S., zum Tod Ver- urtheilter. 109a; Die arme S–in auf dem berüchtigten Henkerstuhl. 204a u. o., vgl. Fortbild.: Das ebenso sündhafte als armsünderische [jämmerliche, erbärmliche] Lehrbuch. Ant. 2, 350. —
Súnd~er etc.: s. Sonder etc. —
Sündhaft, a.: sündig; sündlich: Durch s–es, ja lasterhaftes Wesen. 21, 94; Dem Volk seine S–igkeit vorhalten. 23, 235; K. 2, 29; Die s–e Vorliebe .. für französische Sprache. Kl. 3, 64; Mit dem s–en Tumult eines ewigen Karnevals die .. Angst vor dem nahen Untergang übertäubend. Bl. 1, 170 etc. —
Gesúndheit, f.; –en; –s-: 1) das Gesund-Sein, s. gesund 1: Die G. eines Thiers, einer Person etc.; der Brust, der Augen etc.; des Baums, des Stamms, des Staats etc.; des Geists, Herzens etc.; der Farbe, des Aussehns etc.; der Ansichten etc.; Eine unverwüstliche 30, 13), eiserne 1, 487), athletische (12, 164), dauerhafte, feste, gute G. (s. c); Mein Feldherr lebt in Fülle der G. | und Kraft. 460a etc.; Der Mensch habe zweierlei G–en zu versorgen, die G. des Leibes und der Seelen. 1, 221; Geistige G. 22, 67; 18, 74; Die G. Ihres Verstandes. 33, 304 etc.; Jene körperliche Kern-G., die von einer gleich gesunden Verfassung des Geistes und Gemüthes zeugt. Dr. 1, 378; Seelen-G. (47) 217; Zu dieser geistigen Un-G. kamen allmählich auch körperliche Gebrechen. 1, 2, 855 etc. — Wir heben noch bes. hervor:
a) personif.: Die Götter der G. Myth. 214 etc., ferner z. B.: Ein Gift wie das müßte die G. selbst in eiternden Aussatz verwandeln. 197b; Die Rosen der G. auf ihren Wangen. Rep. 2, 180 etc. —
b) G.!; Zur G.! wie Prosit! (s. d.) Zuruf an Niesende; ferner bes. beim Trinken unter Anklingen der Gläser etc.; dann auch: solches Trinken; der Trunk und: der dabei ausgebrachte Trinkspruch, z.B.: Angeklingt! denn es gilt die G. unseres Kindes! 1, 39; Ich trinke des Jüngferchens werthe G. 41 etc.; Daß ich die 50 Dukaten auf seine G. verzehren sollte. 28, 177 (s. Trinkgeld etc.); Da fing man an, G. einzugießen. 7, 98 etc.; Wie froh ich auf die angebotene G. Bescheid (s. d.) that. 709b etc.; schwzr.: Mit Einem G. machen. U. 1, 332; G. 51, anstoßen etc.; Bei Tische G–en und nach Tische Toasts [s. d.] zu trinken. Empf. 4, 147; 160; 22, 15; 25, 175; 1, XIX; Eine G. auf die G–en. 1, . ..; 3, 709³⁸ etc. —
c) zuw. verallgemeint = G–s-Zustand; Befinden (vgl. Glück 2): Schlechte (s. d. 3a) G.; Über die G. klagen; Die hinfällige G. des Kaisers. 896b (s. o.); Ich erkundigte mich nach der G. der alten gichtischen Frau. Malk. 1, 17; Wie steht’s mit der G.? etc. —
2) das Gesund-Sein (s. gesund 2), die Heilsamkeit: Die G. eines Klimas, Ortes, einer Nahrung, Kost etc.; Die Un- G. des Orts. Jahr. 2, 299 etc. —
~lich, a.: die Gesundheit, den Gesundheitszustand betreffend etc.: Sich für g–e Reformen interessieren. 9, 507a; 1, 2, 467; Unter dem g–en Auswurf der Generation. 2, 1217⁸). —
Sündig, a.: durch Gethanes mit Sünden behaftet, befleckt. 9, 16; 1, 4; 9, 8; Dein Reich, das s–e. 12, 265; Eine s–e Stadt. Samps. 4, 3 etc.; von Thaten etc.: eine Sünde seind, unrecht (sündlich). 7, 13; Der Sünde schwören, ist schon große Sünde, | doch größre noch, den s–en Eid zu halten. Sh. 8, 173 etc., auch (s. Sünde 2): Ein s–er Überfluß war da [an der Tafel]. 24, 51 etc.; Zsstzg. z. B.: Mein erb-s–er [angeborner] Durst. Garg. 101b etc.; Ich leid’ un-s. die Strafe. Ov. 2, 154. —
Súndigen: s. sündigen 1a und Sonntag c. — Sünd~igen, intr. (haben) etc.: eine Sünde (s. d.), ein Unrecht (s. 2) begehn (vgl. irren 1e; fehlen 1c); sünden):
1) ungemein oft bibl. etc. Wir erwähnen bes.:
a) (veralt.) Sundigen. 6, 324a; 8, 270a etc. —
b) Gegen, wider Einen oder Etwas s.; In den heil. Geist s. B. 27a; 5, 163a etc.; An Einem oder Etwas, z. B. am eignen Leibe (1. 6, 18), am („unter dem“. Gesetze 2, 12) s.; Gesündigt | hab ich vielleicht an den Göttern. Od. 4, 377 etc.; auch zuw. mit bloßem Dat.: Wir haben dem Herrn gesündigt. 1. 7, 6; So sündigt ihr dem Ewigen. (4. 32, 23) = So werdet ihr euch an dem Herrn ver-s. etc. —
c) tr., nam. mit allgem. Fw. als Obj.: Nichts hat er gesündiget wider die Götter. Od. 4, 807; Luc. 1, 242 etc.; seltner: Zu s. | ein trautes Sündchen. 1, 54. —
d) refl.: mit Angabe der Wirkung: Sich in solcher Sünde zu Tod s. 5, 283b etc.; veralt. auch st. ver-s.: Daß ich mich so oft und schwerlichen an dir gesündiget. 2, 363. —
e) veralt. dazu: Der Sündiger. 4. 32, 13 (s. Sünder). —
2) zuw. auch verallgemeint, ohne Bezug auf Sittlichkeit und Religion (vgl. Sünde 2): Verstöße begehn etc.: Da die Franzosen nicht ertragen mögen, daß in ihrer Sprache gesündigt wird. 22, 38; Daß er gegen die ersten Grundsätze sündige. 39, 140 etc. — Zsstzg. (s. sünden), z. B.: Dahín-: Darum sündiget er nicht auf die Barmherzigkeit Gottes dahin. 146 etc. — Ent-, tr., refl.: sühnend reinigen, oft bibl.; ferner z.B.: 12, 266; 17, 138; 35, 301; K. 2, 29; Il. 1, 314; Ländl. 1, 180; Ant. 1, 220; 11, 271; 20, 21; 27, 12; 32, 384 etc.; Das all-e–de Blut Jesu. 4, 542 etc.; Der Entsündiger Apollo. Ländl. 1, 191; 11, 87 etc.; Entsündigungen durch Menschenblut. 6, 60; Ov. 2, 334 etc. — Hinēīn-: In Etwas h. N. 1, 73 etc., vgl. hineinpfuschen. — Mít-: Welche Sünden der Senat durch seine Billigung mitgesündigt. Bl. 3, 397 etc. — Ver-, tr.: sündig machen; mit Sünden verunreinigen: Daß man das ganze Jahrhundert versündige durch solche Unternehmen. Jahrb. 2, 157 etc., gw. refl.: Sich (an Einem oder Etwas) v., ein Vergehen begehn. 1. 40, 1; 42, 22 etc.; Il. 9, 501; 11, 244; 16, 53 u. v.; Eine so grobe Versündigung gegen etc. 31, 470. —
~lich, a.: sündig (s. d.) z. B.: Ein s–er Mensch. Br. 148; Br. 1, 310; 1, 100 etc.; Des s–en [„sündigen“. Fleisches. 8, 3 etc.; bes. aber von etwas Gethanem etc.: S–e Handlungen, Thaten, Thorheiten gH. 4, 19) etc., auch: Wir gehn damit ganz s. [unverantwortlich etc.] um. 7, 302; So s. verschleudert. N. 1, 23 etc.; So war es keine S–keit | und war auch eben keine Tugend. Dekl. 343) etc.; Die erb-s–e Natur. Kr. 1, III etc.; Die Un-S–keit und Vollkommenheit Christi. Streitschr. 1, 161 etc.
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