Strähn
Strähne
strähnig
Strǟhn, m., –(e)s; –e (als Maß uv.); –chen, lein. — ~e, f.; –n:
(ahd. strêno, m., s. etc.)
1) eine Gesammtheit Haare als Locke, als Theil einer Flechte etc.: Die S–en. 1, 85; Fr. 31 etc.; Hinflossen die gelösten S–e. SW. 4, 150 etc.; daneben: Meines Haares dunkelbraune Stränge (s. d.). 1, 267; E. 392 etc., vgl.: Stränge .. die kleineren Büschel im Fließe, aus welchen ein Wollstapel besteht. Th. 2, 346a; dazu: Gesträngt .. das Fließ, wo fast gar kein Zusammenhang unter den einzelnen Strängen ist. 1, 338a. —
2) (s. 1) ähnl. von Fäden (Garn, Seide etc.), auch als Maß, s. Gebinde 2e; 1, 149 u. o.; Garn-, Seiden-, Zwirn-S(–e). Daneben: Strähe, f. 2, 50; Strenne. Strange, f. U. 2, 321; G. 268; 286 etc. und bes.: Strang (s. d.), m. B. 36; 12, 32; 19, 50 (Die Garnstränge. 46 etc.); 5, 1110 ff. (von Raupengespinnst), nam. auch bei Seilern, s. Litze 2 und z. B.: Ein viersträngiges abgestücktes Tau von 8“ enthält in dem dünnen Mittelstrange 16 Fäden, in jedem der äußern vier Stränge 105 etc. 3, 276 etc. —
3) (s. 1) Nadl.: ein Pack gerichteten Drahts. —
~ig, a.: in Zsstzg. nam. mit Zahlw.: aus so und so viel Strähnen (s. d., bes. 2) bestehnd: Die Dohne drei- strehnicht fortgeflochten. 2, 221a; Sechs-s–e Peitsche. R. 4, 244.
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