Steuer
steuerbar
steuerlich
steuern
Steuren)
steurig
Stēū~er: I. n., –s; uv.; -:
1) das Steuerruder (s. Ruder I 2b; c), z. B. eig. 664 ff.; 82b; 339b; Od. 12, 218 etc.; bildl.: 13, 299; Muß doch auch hier der Sinn dem S. einer sichern Auslegung folgen. 11, 89; Der Mensch, der sich vermessen will, | des Zufalls schweres S. zu regieren. 294a; Weisheit laß am Lebens-S. wachen. Ep. 1, 275 etc. (s. s.-los); ferner: Am S. von Etwas 12) oder: an S. (56) sein, lenkend regieren; Über S. gehn, rückwärts, eig. (s. deinsen) und übertr., auch = verloren gehn, z. B.: Ob die paar tausend Louisd’or über S. gehen oder nicht. Lind. 4, 307, s. 4, 1080. — 2) (selten) Es dient nicht ihrem Weh zum S. Rost. 116b, steuert (s d. 3) diesem nicht, thut ihm keinen Einhalt. — II. f.; –n; -:
1) (veralt.) Stütze, Unterstützung, zur Fördrung Dienendes, z. B.: Der Südwind .. giebt unsern Körpern sonderliche „steuwer“ der [befördert sonderlich die] Fäulnis und Zerstörung. Sp. 12a; Mit Hilf, „steür“ und Zuschub etlicher hochberühmter .Männer [bei meiner Chronik]. VI; Ps. VII etc., auch: Verdient allda eine gute S. Fr. 277 [Geld etc. als Hilfsmittel etc.]; nam. oft: Zu S. [Hilfe] kommen; mit Dat. (s. Br. 356a): Daß man dem anderen Plunder desto besser zu S. komme und auf die Bein helfe. B. 111b; Weil der banianische Aberglaube ihnen wohl zu S. kommt. 45; Fr. 336; 3, 637⁴; Des Tags kam ihn’n die Wolk zu steur, | sie vor der Hitz zu schützen. Ps. 105, 15; Ihm am Unkosten der Belagerung mit Geld zur S. kommen. 1, 301 etc. (s. 2). Daher noch: Der Wahrheit zur S. 1, 377; 15, 308 etc.) oder: zur S. der Wahrheit (4, 197; 8, 256; 14, 27 etc.), der Gerechtigkeit 733b) etc. Etwas aussagen, bekennen etc., vgl.: Als sie mir und der Wahrheit zur S. reden sollten. Ros. 14a etc. —
2) (s. 1) freiwillige Gabe zur Fördrung, Unterstützung etc. 15, 26; 1. 16, 1 ff.; 2, 9, 1 ff.; 2. 12, 43 etc.; Der Pfarrer habe da S. gebettelt, er wisse nicht mehr für was. G. 121; Ihr Hilf und S. an dies Kloster gereicht. 505a etc. Zsstzg., theilw. auch (vgl.
3) von Gaben, die aus freiwilligen zu verpflichteten geworden, z. B.: Die Ab- S. der Geschwister. Osn. 1, 112 = Aus-S. (s. d., versch. 3); Armen-S., Almosen (versch. 3); Man richtete die Aus-S. oder die Ab-S., Abgütung, Abfindung [s. d., vgl. ausloben 2] .. darnach ein. Ph. 4, 222 ff.; auch = Ausstattung (s. ausstatten 3; bestatten 1, vgl. Brautschatz etc.), eig. und übertr.: Hatte 3000 Dukaten Aus-S. einer natürl. Tochter hinterlassen. 28, 61; Keine unebene Aus-S. 1, 485 etc.; Bau-S., zur Erbauung eines Hauses, einer Kirche etc. Unterschrieb er eine ansehnliche jährliche Bei-S. 293 (vgl. Beitrag); Die milden Bei-S–n. 6, 441; 22, 207u. o.; Brand-S., für Abgebrannte (versch. 3); Braut-S., zur Aussteurung einer Braut. Ehe- S., Aus-S. einer Braut, Mitgift. Ed. 196; B. 1, 279; G. 219; U. 1, 278; 289 etc.; Daß die Gelobung . ., der Dame .. einen Ring zu überliefern auf die Gegen-S. [-Gabe] ihres Herzens abziele. M. 3, 128, bes. = Widerlage (s. d. 2). 4, 138; Ph. 2, 194; 4, 156 etc.; Die [Kinder] weibliches Geschlechts mit einer zieml. Geld-S. abgefertigt. 3, 558¹⁷etc.; Haus-S., Hochzeitsgeschenk an Hausrath. Heim-S., Ehe-S. Zur Jahr-S. für die Kinder im hiesigen Spital. 14, 28; Kirchen-S. (versch. 3); Eine Weg-S. oder Zehrpfennig (s. d.). 1, 245 u. v.; sprchw.: Nicht oder kaum die Weg-S. haben Pollm. 52 etc.), schwach, kraftlos sein (so daß man nicht — oder kaum — fortkann); Zu-S., Bei-S. etc. — 3) (s. 2, vgl. Bede) gesetzlich festgestellte, an die Obrigkeit zu entrichtende Abgabe (s. d. 1, vgl. Schoß 3; Schatz 3; Zoll etc.): Das Volk ließ sich mit Auflagen, Zöllen, S–n und Ausschreibungen beschatzen. B. 340; Eine S. auf Etwas legen; Die Stände bewilligen oder verweigern die S–n; Die S–n entrichten, bezahlen etc.; eintreiben etc.; Die Steuren einer Welt, den Zins von 50 Reichen. 211 etc.; bildl.: „Du müßtest . . | mit deiner Seelen Seligkeit | erkaufen deine Lieder.“ | Von einer solchen S. 1, 313 etc. — Zahlreiche Zsstzgn nam. nach Dem, wovon die S. zu entrichten ist, ferner nach ihrer (wirkl. oder urspr.) Bestimmung etc., z. B. Hunde-S., nam. früher S. zur Erhaltung der fürstl. Jagdhunde; jetzt gw.: S., welche die Besitzer von Hunden zu erlegen haben etc., s. außer den Svwdten nam. die Zsstzg. von Geld, z. B.: Ab- (versch. 2) oder Abzugs-, Nach-; Armen- (versch. 2); Bier-, Branntweins- (s. Trank-); Brand- (versch. 2, s. Brandschatzung); Brot- oder Mahl-; Durchgangs- oder Transito-; Eingangs-; Einkommen-; Erb-; Fabrik(ations)-; Fenster-; Fleisch- oder Schlacht-; Fräulein- oder Prinzessin- (zur Ausstattung einer Prinzessin); Gedanken-. 4, 193 ff. (scherzh.: die von Gedanken zu entrichten ist); Gewerbe-; Grund- (von Grundstücken); Haupt- (Kopf-S. oder als Ggstz. zu Neben-S–n); Heer- oder Kriegs-; Hufen- (s. Grund-S. und Hufe); Hunde- (s. o.); Hütten- (von Schmelzhütten); Kirchen- (versch. 2); Klassen- (insofern die Steuernden in verschiedene Steuerklassen getheilt sind); Klauen- oder Vieh- (s. Klaue 2); Königs- (s. Römerzug); Konsumtions-; Kopf- oder Personen- (s. Kopf 3); Kreis- (im Ggstz. zu Land-, Reichs-); Kriegs-; Kron(en)- (bei Gelegenheit der Krönung zu entrichten. 1. 10, 29 etc.); Land(es)-; Mahl- (s. Brot-); Nach- (von bereits einmal Versteuertem. 70; Warn. 43 etc., s. ferner Ab-); Personen- (s. Kopf-, Ggstz.: Real-. 15, 119 etc.); Prinzessin- (s. Fräulein-); Produktions-; Reichs- (s. Kreis-); Ritter- (von Rittergütern); Salz-; Schacht- (und Stollen-) S., einem Schacht- (und Stollen-) Besitzer von einem andern Grubenbesitzer zu leisten; Schlacht- (s. Fleisch-); Trank- (von Getränken, z. B. Bier-, Wein-); Türken- (früher zu den Kriegen gegen die Türken); Vermögens-; Vieh-; Wein-S. u. ä. m. —
4) (s. 3) = S.-Amt (s. d.), so: Ober-S. etc. —
~erbar, a.: der Steuer (s. d. 3) unterworfen (s. steuer-pflichtig, Ggstz. -frei), von Sachen 12; Röm. 1, 280 u. o.) und Pers.: Der Gutsherr ist dort selbst s. Ph. 3, 252; Wie mancher S–er [S–e] etc. 2, 198; 3, 119; 10, 291 etc., vgl.: Keinem Steueránten mehr den Bruch hinter den Pfennigen zu schenken. 9, 47 etc. —
~erlich, a.: 1) auf die Steuer (s. d. 3), die Steuer-Vhe bezüglich: Die s–en Vorschriften. 15, 91 etc. — 2) (veralt.) Einem zu Steuer kommend, förderlich. 1744. —
~ern(~ren), tr.; refl.; intr. (haben und — s. 2a — sein): 1) stützen, z. B. mundartl. tr.: Das Haus s. häufiger refl.: Er lehnet oder „steüret“ sich an seinen Bruder .. und stirbt. 34; Den andern [Bühel] an der Brust, darauf sie [die Kamele] sich „steuren“. 55 etc., s. 3, 653; übertr.: Es muß Niemand sich allein s. auf seine Fechtkunst. EfA. 1, 133; Eben hierauf, daß es ein gewisses Faktum .. sei, steuert sich das Lied. R. 9, 133; (s. 1744); 1141a etc. (versch. 2b, Schluß). Dazu: Weil ich um mich fehmete [griff] und Steurung suchte. B. 2, 129), Etwas, mich daran zu halten etc. —
2) mittels des Steuers (s. d. I 1) ein Fahrzeug lenken:
a) Er hat die Praue selbst von der Rehde ab- und im Nebel durch die Schiffe gesteuert. Äq. 3, 193; Wohin dein treffliches Schiff du gesteuert. Od. 9, 279 etc., auch refl. mit Angabe des Erfolgs: Sich — oder: das Schiff — glücklich durch die Klippen s. etc.; ferner intr., sowohl: Der Steuermann etc. steuert, als auch meton.: Das Schiff steuert (vgl. in Betreff des Hilfszeitw. fahren 4; schiffen 1; segeln 1etc.): Der Steuermann oder das Schiff hat dorthin gesteuert, die Richtung dorthin genommen; Wir sind oder das Schiff ist dorthin gesteuert, sd dorthin gelangt etc., z. B. mit pers. Subj.: So änderten wir unsern Lauf und steuerten . . mitten durch . . Packeis .. hindurch gegen Osten. R. 1, 76; 82b; 399; Od. 1, 184; 13, 285 etc., ferner: Wann euer Schiff zur Feuerinsel steuert. 4, 285 etc.; bildl.: Dein Lebensnachen emsig schiffte | nur von Gestade s–d zu Gestade. Son. 205 etc. —
b) (s. a) verallgemeint, auch von Nichtschiffenden (s. 4, 1081 Nr. 3); z. B. tr.: So steuerte er seinen Lauf [wanderte] grade dahin. 9, 210; Den irren Flug dahin zu s. 20, 232 etc.; Ihre ganze Thätigkeit darauf zu s. [richten etc.]. M. 3, 97 etc.; intr.: Steuerte doch mein Sinn jetzt unaufhaltsam nach Jtalien. 343; Umher .. s–d zu allen Krügen. A. 2, 104; Wenn .. die Seele zagt und in der Irre steuert. SW. 5, 346; Auch ich habe mir ein Ziel gesetzt; es liegt nicht da, wohin Sie und Ihr Bruder s. R. 3, 350; W. 11, 58; Auch darauf bin ich eben nicht mit dir | gesteuert. Nath. 3, 5, dahinaus wollt’ ich nicht etc.; rcfl.: Er steuerte sich auf einen wohlhabenden Eidam. M. 4, 13, Das war sein Ziel etc. (versch. 1). — Dazu:
c) Der Steurer (s. a) = Steuermann. 13, 247; 593b etc.; auch: Vom Wind und Steu erer sanft gelenket. Od. 12, 152; 14, 256 (vgl. 3d; 4c). —
d) Steu(e)rung, das S.; auch (s. b) die lenkende Regelung, Regulierung, z.B.: Der Natur ist die Ewigkeit des ungestörten Ganges gesichert durch die Selbstspeisung, die Selbststeurung, den Selbsttrieb ihres ganzen Werkes. EE. 172. —
3) (vgl.
1) sich entgegenstemmend einer Sache oder Person Einhalt thun, wehren:
a) mit sachl. Dat., z.B.: 46, 10; 106, 30; 10, 23; 18, 20; 22, 94; 32, 121; 35, 270; H. 2, 182; 11, 61; 14, 167 u. o.; seltner: Daß ich immer redlich dagegen gesteuert [angekämpft]. Beamt. 112 etc. —
b) mit pers. Dat. (versch. 4a; b): 3, 5; 2. 6, 13; 8, 251b; Gd. 105 etc. —
c) vereinzelt (niedrd.) mit Acc. statt Dat.: Seine Affekten. . . Wenn er selbig e .. nicht s. kann. Ros. 88a etc. Häufiger (s. folgen, Anm. etc.): Üppiges, ungesteuertes Unkraut. 2, 172 etc., vgl. d. —
d) (s. c) selten (vgl. 2c etc.): Der Steurer des Mangels. 32, 58. — 4) (s. 1 und Steuer II):
a) zuw.: eine freiwillige Steuer (s. d. 2; Beisteuer) geben, z. B.: Einem s. (versch. 3b). G. 166; Die Städt’ und Klöster .. steuerten den armen Leuten 10627 Fl. 20 Xr. 131b etc.; auch: Oper . ., wo Poeten wie Postel .., Komponisten wie Theil .. wett- eifernd dafür [bei-] steuerten. 1, 273 etc. —
b) (vgl.
a) gw.: auferlegte Steuern, Abgaben zahlen: Der Obrigkeit, der Herrschaft s. (versch. 3b); Vom Vermögen, vom Gewerbe s.; So und so viel s. etc.; Dies Gut steuert nach Felsenburg. Der Fürst lässt sich s., Zins und Schoß. H. 1, 1, 182; auch refl. mit Angabe des Erfolgs: Sich arm s. etc. Ferner mehr mundartl. (s. c) Etwas s. = ver-s., Steuer davon entrichten. — d) Einen; ein Gut s. = be-s., ihm Steuern auflegen, von ihm nehmen. — e) die Steuer einsammeln, eintreiben und dazu (versch. 2c): Steurer. — Zsstzg. nach dem Vorstehnden mehrdeutig, vergl. zu 2 die von fahren, schiffen, segeln etc., z. B.: Áb-:
1) [2]. —
2) [4a] Einen a., durch eine Absteuer ihn abfinden (s. d. und abtheilen etc.). Ph. 4, 243 etc. —
3) [3] übertr. (vgl. 1: 2; zu-s. 1b): Einen a., ihn, ohne daß er seinen Zweck (ganz) erreicht hat, fortdirigieren: Etwas Übles a., abwenden etc. — An-:
1) [1] veralt.: Sich a., anstemmen, anlehnen. Virg. 189b; Roßb. 1, 125. —
2) [2] Das Schiff oder sich 36) a., ans Land steuern; bildl.: Hoch a., [hoch hinauswollen etc.]. Flatb. 13. — Āūf-:
1) [1] Den Arm; sich mit dem Arm a. —
2) [2] Eh er zum troīschen Land aufsteuerte. Od. 1, 211; Än. 3, 192. — Āūs- [4a]: mit einer Aussteuer versehen:
1) Jungfrauen EpSp. 103), Bräute Mensch 116) a. (oder heim-s. etc.; Unausgesteuerte Schönen [ohne Mitgift]. 1, 197; Zur Aussteurung der .. Tochter. Morg. 2, 187 etc. —
2) verallgemeint (s. ausstatten 2): Gaben, womit die gütige Natur seine Art aussteuerte. 299a; A. 2, 38; Die Anm. mit einem etwaigen Witz a. 64, 61 etc. — Be-:
1) [4d] Drei Klassen: die Höchstbesteuerten, die Mittelbesteuerten und die gar nicht Besteuerten. T. 6, 165; Besteurung etc.; übertr.: Jemandes Mildherzigkeit b. 9, 36, ihm Gaben entlocken etc. —
2) [2] Ein Schiff b. = steuern; Die Besteurung = Steuermannskunst; Ruderbesteurer, der steuernde Matrose (Rudergänger). — Bēī- [4a]: 840b; 854a; 22, 153 etc.; Sich von der Beisteurung ausschließen. 9, 273b. — I. Durch- [2]: Die Fluth etc. d. Od. 10, 80; 9, 227; Jl. 1, 312; Ov. 2, 5 etc. — II. Dúrch- [2]: Das Schiff oder sich durch die Klippen d.; bildl.: Zwischen Gesetz und Verbot . . d. D. 6, 269. — Eīn- [2]: Ins Gewog Od. 12, 2), in den gewünschten Hafen Rh. 2, 271) e. etc. — Ent- [2]: Nach Ophir . . entsteuert zu sein. M. 4, 311. — Entgêgen- [2]: NE. 287; 298 etc. — Er- [2]: Zone, | die das Fahrzeug bald ersteuert [erreicht]. 1, 79; Bis einst mein Ziel ich durft’ e. 1, 154. — Fórt- [2]. — Hēīm-:
1) [2]. —
2) s. aus-s. 1. — Hín-:
1) [2]. Od. 9, 128; 12, 403; 14, 301 etc.; Steurten wir fürder hinweg. 9, 62; 105; Hindurch-s. etc. —
2) [4a] Etwas hinzu-s. Lit. 5, 723, zu-, bei-s. — Lōs- [2]: Auf Etwas l., zu-s., eig. und übertr., z. B. auf ein Unternehmen. 19, 157. — Mít-: mit Andern, z. B. [2; 3; 4]. — Nāch-:
1) [4a; b] Nachschuß zur Steuer geben. —
2) nachhelfen. —
3) [2] Über- [4d]: mit Steuern überbürden. SW. 4, 199; Übersteurung. 15, 117 etc. — Um- [2]: Die Klippen um-s. etc. — Ver-:
1) [4c] Waaren an der Grenze v. etc.; Wenig v. [wenig Vermögen haben]. HB. 1, 25 etc., vgl.: Ver-trank-s., die Tranksteuer von Etwas entrichten. etc. —
2) [4a] Waren die Landsherren .. geneigt, Steuer und Güter an diese Zuchtschul zu geben. .. So hat König Ludwig .. den Hof und Nutzung zu Meckingen .. gottsgabenweis an diese Zuchtschul versteuert. 361a —
3) [2] falsch steuern. (ugw.). —
4) Auf Etwas versteuert [erpicht, versessen] sein, z. B.: Es ist kein Mensch begieriger, erpichter und versteuerter auf das Goldmachen. Fels. 2, 241; Irl. 242; 2, 13 etc., s. 4, 1085. — Vorbēī- [2]: Od. 12, 197 = vorüber-s. 55; 99 etc. — Zū-:
1) [2] z. B.:
a) Der Felsenbucht z. Rep. 1, 178 etc.; bildl.: Die Entdeckung, welcher dein unseliger Fürwitz zusteuert. M. 2, 62 etc. —
b) Auf Etwas z., los-s. NE. 276; 4, 1304 ³⁶ etc.; bildl.: Wenn die Fürstin darauf zusteuerte, wußte er, daß es schwer hielt, abzulenken. H. 2, 2, 50 (s. ab-s. 3). —
2) [4a] Was sein Verleger .. für seine Schreibereien ihm zusteuerte. Less. 1, 110 etc., vergl. bei-, nach-s. — Zurück- [2]: NE. 275; 321 etc. — Zusámmen- [4a]: bei-s–d zusammenbringen. —
~rig, a.: in Zsstzg.: Ball-s., s. im Buchst. B.
Anm. Vorstehnde Wörter entwickeln sich aus der Grundbed. von Steuer = Stütze, s. 1742, ahd. stiura, f. = Steuer I; II, noch nhd.: [Tell] stund an die stüre und fuhr redlich dahin. 3, 7235, s. Gl. 501; 3, 652—654; 4, 1080 ff. (niederd. stüren = steuern, goth., ahd. stiurjan, mhd. stiuren).
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