statt
Stätte
statten
Bestätten
Stätter
statthaft
Stattigkeit
Slattig
Stättig
Stattisch
Stattigen
stattlich
II. Státt, präp.; conj.:
s. I 3. —
Stä́tte, f.; –n: s. Statt I 1c (auch 2a; 3a) und Zsstzg. —
Státten, tr.: ugw., z. B.:
1) Die den Eid gestattet [geleistet]. Jos. 354a, s. ab-s. 2. —
2) Da er ihren Muthwillen nicht wollt s. SW. 26, 334, statthaben lassen, erlauben (s. d. 1), heute gw.: Ge-s. Gsch. 550; 22, 126; R. 8, 303; 6, 8b etc. (Einem den Preis ge-s. 12, 161, einräumen, zugestehn; Gestattung. 5, 158 etc.); Ver-s. Ph. 13, 327; 4, 183 etc. und veralt.: Zu-s. 2, 444 etc.; auch: s., intr. (haben) = statthaben. Tr. 73 etc. — Zsstzg.: Ab-:
1) (veralt.) = aus-s. 1. 9; dazu: Abstattung [Aussteuer]. 2, 185; 205. —
2) veraltend (s. er-s. 4): Eine Schuld a., entrichten, z. B.: etwas Geliehenes Hui 71), die Miethe Rübez. XII) etc., heute gw. nur: einer Verbindlichkeit nachkommend, Etwas thun, doch nur in Verbindung mit best. Obj. (vgl. leisten III 1a): Einem Bericht; (genüglichen) Vor- 1rag 27, 251); eine Antwort schriftlich 157) etc. a. (oder er-s.); Besuche 22, 120; 39, 369 etc.; ugw.: dem Museum. 24, 154), Visiten und Gegenvisiten (20, 225) a. etc.; Manche kleine Dienste der Höflichkeit und Freundschaft Samps. 3, 4) a.; Einem den letzten Dienst oder die letzte Ehre a. Einen Gruß von Jemand a. [bestellen]. Dank a.; Ein Zeugnis a. etc. Dazu: Abstattung eines Berichts etc.; Kein kalter Berichts- abstatter [Referent]. Ästh. 2, 150 etc. — Āūs-:
1) Ein Kind a., zur Begründung einer eignen Herdstatt, einer selbständigen Wirthschaft etc. mit dem Nöthigen versehn, besonders: eine Tochter bei ihrer Verheirathung, und zwar in engrem Sinn: mit den zur Wirthschaftseinrichtung nöthigen Gegenständen (Ausstattung, untersch. von der baren Mitgift), so auch ab-s. (s. d. 1), be-s. (s. d. 1) (vergl.: ab-, aus-steuern, -fertigen etc.), z. B.: Die Töchter werden ausgestattet, die Söhne versorgt. 6, 329; Ob eine baldige Versorgung für Ferdinand zu hoffen. . . Daß es nicht unmöglich sei, ihren Sohn nächstens auf eine schickliche Weise aus-zu-s. 19, 300; 305; 4, 229; Wir sind nicht karg a–de Schwäher. Il. 13, 382; Luc. 4, 29 etc. —
2) (s. 1) verallgemeint: Jemand oder Etwas mit Etwas a., als mit einer Gabe, Mitgabe (s. d.) versehn, auch ohne Angabe des Womit: mit dem zum stattlichen Erscheinen Nöthigen: Dieser Mensch ward .. bekleidet und bis auf Uhr und Dose equipiert und ausgestattet. 16, 210; [Die Natur hat] ihn mit soviel Tugend ausgestattet. 13, 248; Wohnung . ., trefflich ausgestattet. 258; Der Liebhaber wolle es [das Fest] diesmal a. 20, 199; 2, 295; 7, 368 etc.; Die Natur hatte sie mit einer sehr melodischen Stimme ausgestattet; das Bewusstsein dieser Mitgabe. Leb. 1, 30; 1210a; 5, 171; Der Verleger hat dies Buch gut ausgestattet etc. —
3) Ausstattung: das A. und —: das dazu Dienende (vergl. Mitgabe, Aussteuer etc.), z. B. zu 1 von Mädchen: M. 3, 23; Morg. 2, 39 etc., ferner: Das, womit Einer ein Geschäft etc. begründend anfängt. 8, 210; M. 73 etc. und zu 2: 21, 71 etc.; Die höchste Fülle .. schönster Lebensausstattung empfinden. D. 6, 116 etc. — Be-:
1) (veralt.) = aus-s. 1, s.: Eine ausbestattete und berathene Tochter. .. Die Aussteuer [s. d.] oder Bestattung. Ph. 4, 222 etc., danach auch: Sich an ein Maidlein b. [verheirathen]. 2, 53 etc. —
2) heute gew.: Einen b. 394a; Od. 12, 12 etc.), best.: zur Erd(e) (2. 4, 49; 8, 237; Luc. 3, 266 etc.); zu(m) Grabe 38, 16; 17, 381; Cymb. 4, 2) b.; die Gebeine an einen Ort hin 6, 102) b., begraben (s. d.). —
a) dazu: Bestattungen. Od. 24, 87 etc.; Bestatter. H. 2, 241; 2, 28 etc. —
b) veralt. Nbnf.: Einen zu der Erd(en) bestät(t)en 12a; 99b etc.), bestetigen 6, 503a), bestättigen (SW. 61, 344; Reis. 359a); Von Bestätigung ihrer Leichen. 164b; Leichenbestätigung. 165b etc. — e) selten übertr.: Vom Schmause gefüllt und mit Weine bestattet. Än. 3, 630 etc.; Die Zeit mit Etwas b. [vgl. tödten]. W. 3, 272. —
3) veralt. statt bestätigen (s. d.). — Er-:
1) (veralt.) einen Mangel ergänzen, eine Lücke ausfüllen etc. 1. 16, 17; 2, 11, 9; 1, 24; 1. 3, 10 etc., so noch: Dies [die Musik] wäre durch andre Genüsse leicht zu e. [ersetzen]. Lev. 192. —
2) (s. 1) machen, daß Einer, der um Etwas gekommen, Schaden gelitten etc., keine Einbuße hat, sei es durch Rückgabe, Ersatz oder Vergütung: 2, 25;B. 210²²⁵; Wie leicht versäumt ein flücht’ger Augenblick, | was Jahre, schwer von Mühsal, nicht e.! Dr. 1, 57; „Zu retten bist du, | nicht herzustellen“. .. Was dann zu heilen sei, was zu e. etc. 13, 315; 35, 218; Dem Dieser .. sich für den verlornen Sohn zum Bruder erstattete. 1, XX); 302a; 468b; 3, 59; Il. 7, 364 etc.; Erstattung. 22, 153; 7, 36 etc., Zur Ehr- erstattung. Cid, s. 5. —
3) (s. 2): Einem Etwas e., vergelten. 773a etc. und zuw. iron.: es ihm heim (s. d.) zahlen, es ihn entgelten lassen, z. B.: Das, was sie selbst erlitten hatten, ihren verschonten Mitbürgern zu e. 985a etc., s. 5a. —
4) An 2 schließt sich zunächst — auch verallgemeint: Eine Schuld e., bezahlen (vgl. ab-s. 2), z. B.: der Natur. 220 etc. und danach auch: Einem des Dankes Zoll 20, 197) oder Dank (2, 242), eine Liebespflicht (10, 85) e.; Einen Dienst (20, 203) e., leisten etc.; ferner: Von Etwas Bescheid Po. Br. 66) und besonders oft: Bericht (z. B. 9, 288) e. etc. Dazu: Bericht-Erstattung; -Erstatter StdZ. [60] 133) etc. —
5) Doppelzsstzg.:
Bestä́tten: s. bestätigen. — Stä́tter, m., –s; uv.: a) Wi(e)der-e., z. B. zu 2: 16, 322; 19, 298 etc., auch (s. 3): Ich wollte ihnen die schlechte Behandlung redlich wieder-e. 29, 243 etc. und (s. 4): Seine Schuld wieder-e. 9, 230 etc.; veralt.: Der .. Stich des Todes wird mich wieder-e. [-geben] einem ewigen Leben. 1, 249 etc.; Wiedererstattung. 17, 102 etc. Veralt.: Wider-s. 2. 22, 3; 6, 275b etc. —
b) Zurück-e. 4, 43 etc.; Rückerstattung. Bl. 3, 135; 538 etc. — Ge-, Ver- [2]. — s. er-s. 5a. — Zū- [2]. —
Wī(ē)der-: in mundartl. Zsstzg.: Hōf-: Art Fröhner (wohl Besitzer bloßer Hofstätten ohne Acker). — Wérk-: Werkstattarbeiter, nam. von Kupferschmieden (Ggstz.: Hammerwerker). —
Státthaft, a. (~igkeit, f.): so beschaffen, daß als giltig man es statthaben lassen — muß oder kann: Ein s–es Urtheil 2, 193), Gut- achten (3, 396); Wie s–e Zeugen versichern. D. 5, 247 etc.; Es ist durchaus un-s., daß etc. T. 3, 44; Da das S–e vom Un-S–en sich hinlänglich geschieden. V. 107 etc.; Un-s–e Ansprüche geltend machen. 82; 27, 330; 38, 55; 1, 6; 17, 101; Luc. 6, 276 etc. Veralt.: S. = solide, wohlhabend, von Pers., Ortschaften etc. —
Sláttig: s. Rückstand 1. — Stä́tt~ig, ~isch: s. stätisch. — ~igen: s. bestätigen. — Státtlich, a.: s. staatlich 2 (vergl. 1): Ward s. Hans Bendix zum Abte geschmückt. 67a; Du göttergleicher, s–er Achill. 143b; 5, 37; 18, 19; Mein s–es An- erbieten. 19, 103; Einen s–en Schmerbauch. 3, 66; Mit vier s–en Schimmeln. 299; Mit dem s–en Gewehr. 533a; 2, 111; Od. 2, 4; 3, 199; 10, 182; 11, 127; 27, 147 etc.; Des Kameles Haupt entragt dem Knäul mit ernster S–keit. SW. 1, 253 etc. Nam. als Adv. auch: tüchtig, gehörig etc.: Sein Handwerk wohl und „stadtlich“ gelernt. 405; 518; Die Ketzer s. ausschändieret. 1, 207; 8, 49a etc. — Zsstzg.: Eīdes-: s. Statt 3a. — Er-: (veralt.):
1) zu Statten kommend; förderlich. 1, 581. —
2) was sich erstatten (ersetzen) lässt: Un-e. UnwD. 268.
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