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Stande Gestände Ständel. beanstanden abständen Ständer Standeerling standeern Standeethum standhaft Bestandheit ständig ständigen standeisch Standeler standelich Standener Standenis Standschaft Verumständung
Stánde, f.; –n; Ständchen; –n-:
„feststehndes“ hohes Faß (Butte), ahd. standa etc., auch Stand (s. d. 9), Ständer, s. Weinhold 93a etc., niedrd. Stanne, Stange (s. d. 5). Brem. W. 4, 1000: Die Trauben werden in S–n, sodann in Fässer geschüttet. Oken 3, 1868, vgl.: Hohe Fässer, s. g. Ständer. Maje 1, 441; G. 20, 239 etc.; In dem Abblaseständer. .. Das nach dem Abblasen im Ständer zurückbleibende [Theer-] Öl. Karmarsch 3, 536; Born- (schles. = Wasser-); Butter-; Fleisch-; Milch-; Rahm-S. (Rahmständer. Krünitz 7, 436); Felsenstücke wie Sauerkraut-S–n so groß. Hebel 3, 194; Ganze Spül-S–n voll. Mägdelob 60 (niedrd.: Tranktonne); Wein-S–n. Escher Zürchs. 44. —
Gestä́nde, n., –s; uv.:
weidm., s. Stand 6 und Gestäude. —
Stä́nd~el. m., –s; uv.:
Name von Pflanzen, die dem „stehnden“ männl. Glied ähneln und denen man darauf eine Wirksamkeit zuschrieb, Satyrium; Orchis (Stendel. V. 2, 164; 223); Knoten- S. Dendrobium; Lappen-S., Orchidium; Spieß-S., Sturmia etc. —
Beánstanden, tr.:
s. Anstand 5. —
Ābständen, tr.:
s. Stand 1g. —
Stä́nder, m., –s:
uv.: zu Stand, stehen:
1) = Stande (s. d.) (vgl. 5; 8). —
2) schmales Stehpult. —
3) Bauk., Maschinenw. etc. (s. Stand 7): die aufrechtstehnden Theile eines Baues, Gerüstes, Werks, die die liegenden halten und tragen, s. Scheuchenstuel 232; Den Brau-S. oder Küben. . . Den S. Strals. Kochb. 2, 12; S., stehendes Bauholz, Säule etc. V. 1, 190 ff.; B. 69b; Freiligrath SW. 1, 421; Karmarsch 1, 401 etc.; Eck-; Haupt-; Kran- S.; Lager-S. 2, 728; Mittel-S. des Maschinengestells. 3, 250; Noth-S., z. B. im Deichb.; Die Schlittenbalken und die Schlitten-S. machen zusammen den eig. Schlitten (s. d. 2) aus. Bobrik 605b; Die Zapfenlager ruhen in sehr starken Gestellen von Gußeisen (S–n, Walzwerk-S–n). Scheuchenstuel 257 etc. —
4) Bien.: stehnde Bienenstöcke, S.-Stöcke, Ggstz.: liegende oder Lagerstöcke; Aus-S., überwinterter Stock, z. B. Landw. Z. (56) 261b. — 5)Buchdr. (s. 1): viereckige Kasten, z.B.:
a) worin die Formen von der anhangenden Farbe gereinigt werden, Wasch-S. und — wenn aus Stein gemeißelt — Waschstein. Franke Kat. 103., —
b) zum Erkalten der Pfanne und des Gusses beim Stereotypieren, Kühl-S. 140. — 6) Fisch. etc.:
a) kleiner Teich, worin man die Fische zum täglichen Gebrauch stehn hat (Hälter). —
b) aufrechtstehnde Rinne zum Ablassen. Döbel 4, 101a; Zink Ök. 1, 872 etc. — 7) Forstw.: in Zsstzg., von Bäumen: Ab-S. (vgl. 9), abständiger Baum (s. Brack I); Ober- oder Vor-S., -Ständner (versch. 14), s. Laßreis etc. — 8) kaufm.: S., Baumöl-S. (vgl. 1) stehndes Blech- oder Zinngefäß zur Aufbewahrung des zu verkaufenden Baumöls. — 9) Landw.: in Zsstzg.: Ab-S., Stück Brackvieh (s. 7). — 10) Rechtsspr.: ein auf einem Grundstück unkündbar stehndes Kapital. — 11) Schiff., gw. ohne Uml.: St ander:
a) stehnder Part eines Taus. —
b) verschiedne senkrecht stehnde Taue. —
c) Welle des Gangspills. —
d) eiserner Arm (Zepter), worauf eine Laterne steht. —
e) kleine Flagge als Unterscheidungszeichen eines Geschwaderführers, der keinen Admiralrang hat. — 12) Wappenk.: s. Kegel 7n. — 13) weidm.:
a) s. Stand 6. —
b) singender Finkenhahn. Döbel 2, 243b; Sechs-S., mit 6 weißen Federn im Schwanz. 240b. — 14) von Pers. in Zsstzg. (vgl.: stehend), z. B.: Auf-S. (Ense T. 3, 276) oder -Ständ ler (Höfer Hausbl. [60] 1, 133), Insurgent; Be-S., -Ständner, s. Bestand 5, so auch: Erb(be)ständer, Erbpächter; Bei-S. s. Beistand 1; 2; Ein-S., stellvertretender Mann (s. d. 7a) für Einen, der sich als Soldat festgelost; Ein Gespräch mit andern Herum- S–n. Keller LvS. 366; Ein solcher Livree-S. Hackländer Stillfr. 1, 183, verächtlich st. Livreebedienter; Still- S.: Kirchenvorsteher, die nach der Kirche beim Pfarrer gw. noch eine Weile still stehen. Pestalozzi 1, 297; Stalder 2, 399 (dazu: Stillstand, das Kollegium der Kirchenvorsteher. ebd.); Um-S., s. Umstand 1; Vor-S., veralt. = Vorsteher, z. B. Stumpf 129b; 350betc. (versch. 7). —
~erling, m., –(e)s; –e:
(mundartl.) s. Stand 10a und nam. Schm. 3, 646. —
~ern: 1) tr.:
a) Ständer (s. d. 3) oder Pfahlwerk aufrichten, nam. Deichb.: Auf-s. —
b) Wappenk.: Geständerter Schild, quadriert und dann schräggeviert. — 2) intr. (haben): s. Stand 10a. —
~ethum, n., –(e)s; 0:
im Staatsleben, die Sonderung nach Ständen, das Ständewesen (s. d. 4; 4b): Oppenheim 1, 3; Volksz. 9, 136; 10, 258; 11, 44 etc. —
Stándhaft, a.:
1) gegen erschütternde, wankend machende Einwirkungen feststehnd, z. B. Bergb.: S–es [Ggstz.: brüchiges, rolliges etc.] Gebirge. Scheuchenstuel 92 etc., außerdem hochd. gw. nur scherzh. von Sachen, z. B.: Rock, der mit Hilfe einer Kortel und des einzigen s–en Messingknopfes über der Brust zusammengehalten war. OMüller Bürg. 54 etc., gw. aber von Pers.: Ense B. 3, 97; G. 13, 113; Platen 4, 289; V. Od. 11, 152; 13, 307 etc., dazu: An dieser wurzelfesten S–igkeit. Auerbach Leb. 2, 287; G. 21, 173; Das ist keine S–igkeit, Das ist Halsstarrigkeit. Hamb. Th. 1, 3, 65; Leisewitz Jul. 6 etc.; veralt.: Zu beständiger Standhafte vermahnte. Stumpf 153a. —
2) (selten) wohlbegründet, sicher etc.: Machte er einen s–en Anschlag vom Gute und dessen Schulden. Möser Ph. 1, 159. —
3) Bergb. (s. 1): Das Erz bricht s., sich forterstreckend, nicht bloß in einzelnen Nieren, Nestern. —
Bestándheit, f.; 0:
Das, wodurch ein Wesen in sich Bestand (s. d. 1 und Selbstbestand) und Dauer hat: Zu seiner [des Staats] Sicherheit und B. Abbt (Wackern. 4, 346¹²); H. 11, 440; 13, 25; Die Charakter-B. einzelner Stände. 181; L. 5, 392; Wesen, die nicht bloß als Modifikationen eines andern Wesens bestehen, sondern ihre eigene B. haben. Mendelssohn Morg. 218; 13; Sch. 687b; FSchlegel Lit. 2, 239; GR. 73; 197; 204; 339 etc. —
Stä́ndig, a.:
1) stehnd, d. h. dauernd (vgl. be-s., stetig): Wenn auch das Wetter s. schien. Auerbach D. 4, 30; Ein Glücksfall, aber das Glück als ein s. fortdauerndes etc. Ab. 145; Unter s–en Todesgefahren. Leb. 2, 90; S–e Mitglieder [der Bühne, Ggstz.: Gastspieler]. Börne 5, 96; Die s–en Reize, die etc. .. Jene flüchtigen Reize, die etc. Forster It. 1, 229; Einen s–en Ausschuß. Oppenheim 8, 12; Prutz GschTh. 92; Vogt Köhl. 50 etc.; Ihre innre Kraft und S–keit. G. 2, 119; 22, 386; Br. 7a; Treu und S–keit. Wackern. 2, 1505³⁶ etc. — 2) (s. 1) veralt. von Pferden = stätisch (s. d.). Rollenhagen Fr. 198. — 3) niedrd. für ge-s. (s. d.). —
4) Botan.: in Zsstzgn den Stand (die Stellung) gewisser Pflanzentheile bezeichnend, z. B.: Achsel-s., axillaris; bauch-s., ventralis; boden-s., receptacularis; gegen-s., oppositus; gipfel-s., terminalis; grund-s., basalis; kelch-s., discretus; mitten-s., centralis; ober-s., superus; quirl-s., verticillatus; rand-s., marginalis; reihen-s., seriatus; säulchen-s., axipendulus; scheitel-s., verticalis; spitzen-s. = gipfel-s.; unter-s., inferus; wand-s., parietalis; wechsel-s., alternus; winkel-s. = achsel-s.; wurzel-s., radicalis; zwischen-s., interpositus etc., dazu (seltner) die entsprechenden Zsstzg. von Stand. — Zsstzg. vgl. die von Stand; stehen, s. 4, ferner z. B.: Ab-: durch zu langes Stehn verdorben, z. B. (Forstw.) von Holz: dürre, abgestorben etc.; von Speisen und Getränken, die den Geschmack verloren haben: fade (s. d. und abgeschmackt) etc. und nach beiden Beziehungen übertr.: Die alten a–en Bäume. Döbel 3, 93b; A. Holz suchen. Stilling 1, 128; Er lebte als ein Ab- und Über-s–er in dem Hause . ., ein Zwölfzoller. Arndt 41 etc.; Daß die Unterhaltung eines Spaßvogels a. wird, sobald sie eine Pause ruhte. Auerbach Dicht. 2, 128; 1, 244; All eure Spektakelstücke werden a., wie zu alte Fische. König Will. 1, 96. — Än-:
1) (veralt.) Lasst es jetzt a. bleiben [anstehn], es hat wohl Zeit. HSachs 2, 3, 100c. —
2) (veraltend, vgl. 3a) Etwas ist Einem a., seinen Wünschen entsprechend, genehm: So hätten ihn die Gouvernantinnen kommandiert, welches ihm gar nicht a. war. G. 30, 200; Gotthelf G. 322; U. 2, 36; Rückert Mak. 1, 94; Tieck 1, 127; W. Merck 1, 397; 2, 261 etc. —
3) geziemend, passend:
a) mit Beifügung Dessen, wofür sich Etwas schickt, zumeist im Dat. (vgl. 2): Die Fälle unterschieden, in welchen die Nachahmung des Künstlers dem Dichter a., in welchen sie ihm verkleinerlich ist. L. 6, 430; JvMüller 24, 28; W. Luc. 6, 320; Wäre mir’s | a., dir zu folgen? Sch. 222a etc., auch: Das ist | a–er für mich und dich. 233a etc. und zuw. mit Genit. (vgl. würdig): Gottes so a. H. R. 9, 114; Schön! seiner sehr a.! L. 10, 149. —
b) ohne solche Beifügung: dem Anstand (s. d. 1) gemäß; wie es sich — mit Beobachtung des für die Verhältnisse Schicklichen — geziemt: Sich nicht prächtig, aber a. kleiden; A–e Kleidung, Wohnung etc.; Ein a–es Betragen etc.; So ist es a., vernünftig zu denken etc. ..; hingegen hat der Irrthum .. ebenso gewiß etwas Übelstehendes. Garve Pfl. 57; Dieser Vorschlag ist gerecht, a., klug. G. 9, 267: Aus dem A–en des Vorsaals in das Würdigere der Vorzimmer, in das Prächtigere des Audienzzimmers überzugehen. 26, 88; 12, 73; 31, 98; Sch. 1127b; Die Gesetze des Schönen und A–en. W. 5, 127 etc. —
c) zuw. (vgl. gehörig, tüchtig) zur Bez. von etwas (zieml.) Bedeutendem: Für eine bürgerl. Familie .. ist ein Nachweis aus dem 16. Jahrh. schon ganz a. Danzel 7; Euch ganz a. herabgechristelt zu finden. Zelter 5, 417 etc. —
4) Anständigkeit, zu 3:
a) von Sachen, die Eigenschaft, wonach Etwas grade so ist, wie es den Vhen und dem Zweck gemäß sein muß, nam. bei Kant: Wovon alles Dieses seine Harmonie und A–keit herhaben kann. SW. 1, 205 u. v. —
b) gw. in Bezug auf das Benehmen von Pers., vgl. Anstand 1 (veralt.: Anständlichkeit. Schottel 802), z. B.: Begriffe von Sittlichkeit und A–keit. Böttiger Sab. 339; Sich durch eine falsche A–keit abhalten lassen. Fichte 8, 448; L. 12, 382; Mit A–keit. W. 9, 115; Trotz allem Zwang einer studierten A–keit. 124; 15, 302; 24, 257; HB. 1, 13; Luc. 3, 153; 309; 6, 18; 129 etc. —
c) (mit Mz.) ein einzelnes Thun, wie es der Anstand erfordert: Die Geschicklichkeit in dem Schachspiel wurde für eine A–keit eines wohlerzogenen Ritters angesehen. W. 33, 84; Unsere gesellschaftlichen Konventionen, unsre hergebrachten A–keiten. G. 29, 209 etc. —
d) im Gegensinne: Er sagte ihr einige A–keiten [Zoten] und am Ende wurden sie handgemein. Heine Reis. 1, 97. —
5) Man hatte [in Shakspeare’s Romeo] zu viel gestrichen und veranständigt. Bucher (Nat.- Z. 15, 49), nach den Fordrungen des sog. Anstands, der Decenz verändert. — Doppelzsstzg. zu 3, z. B.:
6) Christ-a–e (3a) Konduite. Erbvergl. Beil. 44. —
7) Was ihr übel- oder wohl-a. (s. 9). Simplicissimus 3, 69; 1, 286. —
8) Un-a., z. B.:
a) (3a) Nichts, was dem Weisen und Helden un-a. ist. Abbt 2, 128; 120; Mendels- sohn Phil. 1, 56 etc. —
b) (3b) Un-a–e Reden, Gebärden etc.; Im Umgang mit den Mannsleuten hielt sie zw. schüchterner Zurückhaltung und un-a–er Frechheit den Mittelweg. W. Luc. 1, 363 etc. —
c) (4) Zu mehr als wörtlichen Un- A–keiten verführt. Bahrdt 2, 123; L. 4, 214 etc. —
9) Wohl-a., z. B.:
a) (3a) Nicht wohl-a. wär mir’s, die Verwandte | in Mangel und in Schmach zu sehn. Sch. 425a etc. —
b) (3b) Ihr hattet . . kein Aug für Das, was wohl- a. war. 408b; L. 7, 26; W. 3, 59 etc. —
c) (4) Wohl- a–keit. 27; 23, 26; 197; L. 3, 198 etc. —
Aūf-:
1) in Aufstand (s. d. 1c) begriffen: Die A–en [Insurgenten]. Nat.–Z. 12, 202; Stolberg 9, 97 etc., häufiger: aufständisch. König J. 1, 138; DMus. 1, 2, 280 etc. —
2) s. Aufstand 2. — Āūs-: s. Ausstand 1. — Be-: Bestand (s. d. 1) habend; feststehnd; dauerhaft; fortwährend etc.: Es ist Nichts dauernd an ihr als ihr Wechsel, Nichts b. an ihr als ihre Un-B–keit. Börne 2, 413 U. v. (veralt.: B. sein = Stand halten, im Gefecht. Rollen- hagen Fr. 646 etc.; Bestandig. Olearius 10b etc.; B–lich. Ap. 18, 28; Luther 1, 136b; 8, 5a etc.). Dazu: Bei vielen Pflanzen ist die Zahl und die Gestalt . . b. . . Auf dieser B–keit beruhet etc. G. 36, 30; Gott hat ihm seine B–keit .. vergolten. 14, 224; Was [ist] B–keit, | was Männertreue, wenn etc.? Sch. 307a; Über die [Un-| B–keit seiner Liebe beunruhigt. W. 5, 114 etc.; Doppelzsstzg. z. B.: Mit feuer-b–er Masse überzogen. G.29, 150 etc., im Feuer Bestand habend, ihm widerstehnd (veralt. auch bloß: Thue es in einen verglasten, b–en Hafen. Paracelsus 1, 811c); übertr. IP. 3, 123 etc.; Feuer-B–keit. Kant 8, 275 etc.; Da diese Einwendungen auf keinem rechts-b–en Grunde beruhten. W. 14, 19; 17, 162 etc. (vgl., wegen Zweideutigkeit veraltend: Daß der Artikel den Glauben belangend recht b. und gegründt wäre. Luther 1, 110b; Mit einigem b–en Grund. 136b etc.); Takt-b. G. 2, 82, takthaltend etc. und nam. oft Ggstz.: Wie alles Thun und Lassen der Menschen un-b. und veränderlich [s. d.] ist. Stumpf 394b etc. (veraltend: Dieses sei um so viel un-b–er, da etc. Möser Ph. 3, 173 = um so weniger rechts-b., begründet); Diesem Amor wegen seiner b–en Un-B–keit gut zu sein. W. 23, 278; 5, 98; 8, 128 etc., auch personif.: Das Glück ist eine Zofe, | so sich nach ihrer Frau, der Un-B–keit, | .. richten muß. Günther 1028 etc., auch in Mz.: Die Ungleichheiten, die Un-B–keiten, die unter Liebhabern Nichts zu bedeuten haben. L. 4, 399. — Bōden-: fest auf dem Boden stehnd, z. B. übertr. Rompler Gebüsch 581, bes. aber [4]. — Dérb-: derb und fest. G. 26, 129 (selten). — Eīgen-: statt des gw. selb-s. Logau 1, 115; Gervinus Sh. 1, 130; E–keit. Lit. 5, 145. — Ge-: etwas Einem zur Last Fallendes oder Gelegtes eingestehnd, nicht leugnend: Ein g–er Lügner und Betrüger (IWiggers Unt. 108), Mörder (Immermann M. 4, 44) etc., nam. oft: G. sein, z. B.: daß etc. Tieck DBl. 2, 275 etc.; mit Genit.: der Fehler (FHJacobi 5, 60), Schuld (Möser Ph. 1, 158) etc., auch: Wir sind’s g. G. 8, 171; Thümmel 4, 132 etc. (s. Es 9); danach mit Accus.: Man schämt sich . ., ihm eine Lüge ins Gesicht g. zu sein. IP. Lev. 602 etc.; auch: Ein-g. Heine Sal. 1, V etc.; mit Genit. 116; IFalk G. 279; König Kl. 2, 42 etc.; Es (L. 2, 413), Das (Tieck NK. 3, 183) ein-g. sein etc.; mit daß. Schlegel Mißd. 87 etc. — Hínter-: s. Rückstand 1. — In-: hochd. (vgl. Schm. 3, 644) nur = dringend (von Bitten etc.): Ich bitte i., aufs i–ste [oder: i–st]. G. 6, 337; 19, 68; Er lag Christo sehr i. [Drckf. an-s.] an. 22, 232; Auf dein i. (⏑–⏑) Flehen. Uhland 204 etc.; Die J–keit des Bittens etc. — Míß-: s. Mißstand. — Rück-: s. Rückstand 1; 2. — Sélb(st)-: unabhängig von Andern, für, in und durch sich selbst bestehnd — in bald mehr, bald minder prägnantem Sinn, s. nam. Mendelssohn Morg. 217 ff. und z. B. schon: Wie ihn auch die griech. Sprache ὸν, den wesenden und νιēἄμμνoꝛ oder „selbständigen“ Gott anruft. Mathesius Lthr. 205 etc. —: S–e Personen; Charaktere; Urtheile; Arbeiten; Kunstwerke etc.; S. sein, werden, z. B. sein eigner Herr etc.; Ggstz.: Un-s., z. B. Mügge NLeb. 3, 153 u. o.; Die S–keit (oder Un-S–keit) einer Pers., Arbeit, eines Werks, Urtheils etc.; Seine S–keit nach Kräften geltend zu machen. Burmeister Gsch. 562; G. 21, 111 etc., auch Mz.: Wie viele S–keiten werden da geopfert! Auerbach SchV. 377. Fortbild.: Man will sich durch materielle Mittel verselbständigen [s–er machen]. TUlrich (Nat.–Z. 14, 125); Eine solche Verselbständigung der Naturwissenschast, die bisher .. nur als Magd der Heilkunde betrachtet .. wurde. Fichte 8, 135 etc. — Über-: (Forstw.) von Bäumen, die man über die Zeit forstmäßiger Bewirthschaftung hat stehn lassen. Döbel 3, 38a; 70b; Musäus Ph. 2, 172 etc.; übertr.: Weil sie ihre best. Lebenszeit bereits überschritten hatten und sozusagen ü. waren. W. Luc. 1, 182 (s. ab-s.), auch z. B. von Früchten, die man zu lang auf dem Baum gelassen (. 5, 347) etc.; von verwittertem Erz (Adelung); abgestandnen Speisen und Getränken (Schm.). — Um-: s. umständlich. — Ūr-: (mundartl. etc.)
1) über-s. Schm. —
2) eigensinnig. OMüller Stadtsch. 1, 94. —
3) selbs.: Das u. Produktive. G. Zelt. 4, 286. — Ver-:
1) zu Verstand (s. d. 1) wie vernünftig (s. d., auch für die Belege) zu Vernunft, z. B.: V–e Personen, Reden, Handlungen etc.; Vernünftige Menschen, wenn sie etwas V–es ausgesonnen. G. 18, 267; Er spricht mit klarer verständlicher Stimme einen rein v–en Vortrag. 26, 224; Es können sich | nur Wenige regieren, den Verstand | ver-s. brauchen. Sch. 335 etc., auch: Als das v–e Netz [gleichsam belebt] im rechten Moment sie umfaßte. G. 1, 239 etc. Dazu: Daß in Sachen der Dichtkunst die wahre V–keit und Bildung eben darin besteht, daß man nicht bloß ver-s. und gebildet sein will. Danzel 120; 240; Duller Grabbe 37; Hausbackene V–keit. Heine Reis. 4, 118 etc. —a) in Bezug auf den Grad etc.: Sehr v.; Hoch-v. Luther 8, 147a etc., vgl. (veralt.): klein- (6, 143a), gering- (Schaidenreißer VIII) v., auch: An allem dem Unheil ist der Pfarrer Schuld, der macht die Leute so über-v. Iffland 3, 1, 104 etc. Und als Ggstz. zu v., z. B.: Einem unv–en Wort | habt ihr Sinn verliehn. G. 3, 90; In un-v–er Kindheit frühe Zeit. Sch. 492b etc., auch: Die Un-V–keit einer Pers., Äußrung etc. (s. b: Sach-v.). — b) mit Genit., wie erfahren, kundig (vgl. verständigen), z. B.: Denen, so fremder Sprachen nicht geübt, noch der alten lat. Bücher ver-s. sind [Verständnis haben]. Stumpf IV etc., heute namentl. in Zsstzg.: Die landwirthschafts- und acker-v–e[n] Taxatores. Erbvergl. 25; 35; Die Arznei-V–en. Mendelssohn Ph. 1, 91; Die Bau-V–en. Möser Ph. 3, 244; Der baum-v–e Herr. Hungari 2, 551; Das Urtheil der Forst- und Bergwerks-V–en einholen. Möser Ph. 1, 339; Deich-v.; Holzgerecht und forst-v. Döbel 3, 94b; Kost-v–e Meister. Thümmel 5, 193 (vgl. Feinschmecker etc.); Theorie und Anleitung eines Kunst-V–en. W. Luc. 4, 120; Eine Miene voll Kunst-V–keit. Sch. 736b; Rechts-v–es Gutachten; Wortverständigung ist nur möglich unter Sach-V–en. Raumer Päd. 3, 1, 162 (s. expert) und im scherzh. Ggstz.: Von Sach- Unverständigen kräftig unterstützt. Oppenheim2, 134; Machte mein Gutachten als ein Werk-V–er bekannt. Heinse A. 2, 197 etc. — c) Zsstzg. s. a; b, ferner (vgl. die von Verstand), z. B.: Alt-v. (s. altklug). KlSchmidt NPoet. Br. 33 etc.; Sah mich .. mit ein-v–em Blick an. Hartmann Erz. 129; Mundt Rob. 2, 102 etc., voll Einverständnisses (s. d.), auch: Einverständlich. Auerbach Ed. 91; 102; 210; Bodenstedt 1, 210; 236; Hartmann E. 159 etc.; Die Muster einer menschen-v–en Anschauung. G. 27, 215; 21, 43 etc. —
2) (veralt.) Daß diese Wort ander-v. oder verwendt d. i. tropica sind. Zwingli 3, 4, einen andern Verstand (s. d. 2) haben etc. — Vóll-: so daß nichts Nöthiges daran fehlt (vgl. ganz; vollkommen; komplett), z. B.: Voll-s. hergestellt; Der die v–e Frische selbständiger Schöpfungskraft herausrettete. Devrient 3, 206; Ein, wenn auch nicht geendigtes, doch v–es Werk. Ense D. 2, 331; G. 18, 193; 30, 13 etc., auch: Ich bekam Farbe und sah, wie man Das bei uns mit dem Volks- ausdruck bez., .. voll-s. aus. Lewald Vat. 2, 47 (vgl. korpulent etc.). Ggstz.: Un-v. Fortbild.: Etwas vervollständigen, voll-s. machen (vgl.: Vervollzähligen). — Vōr-: (veralt.) Klöstern etc. vor-s. sein. Stumpf 401b, vorstehn. — Wêhr-: (ugw.)uEigenmächtig und w. Rahel 2, 26. — Wīder-: so beschaffen, daß man Widerwillen dagegen empfindet, es Einem widersteht, — oft bei Ryf, z. B. Th. 60; Sp. 16b; 63b; 75a; 85b; 97b etc., noch: Zelter 6, 341 etc., auch: Durch die gegenseitige W–keit mit den andern Kapellmeistern. 2, 29, Feindschaft. — Wōhl-: (veralt.) Einem wohl stehnd, kleidend. Lohentein JbrS. 13. — Zū-:
1) zugehörig, mit Dat., z. B. nam. von eig. Besitzungen. Möser Ph. 2, 352; 3, 115; Thümmel 1, 145 etc., auch: Etwas der Menschheit überh. Z–es [Eignendes]. G. 3, 338; JGMüller Lind. 1, 164 etc.; Verachtend eure Lebendigen, | näher euch Z–en [Angehörigen]. Rückert Mak. 1, 45. —
2) (s. 1) Als z–er [kompetenter, gehöriger] Richter. Herrig 24, 435 etc. —
3) Dazu: Z–keit:
a) die Gehörigkeit, das Passend- Sein. Ense D. 5, 247; T. 1, 325. —
b) Kompetenz. —
c) (mit Mz.) Pertinenz etc. —
Stä́nd~igen, tr.:
in Zsstzg.: Ver-án-: s. anständig 5. — Be-: (ver- alt.) beständig machen, fest begründen. Franck Chr. 169a. — Ver-sélb(st)-: s. selb(st)ständig. — Ver-:
1) Einen von Etwas in Kenntnis setzen:
a) ohne abhäng. Vhe, z. B. (veraltend): Wie ich verständiget werde [höre, erfahre], so etc. Schaidenreißer 75a etc., heute gw. (vgl. 2): Verständige den Theseus! Sch. 622b, klär ihn auf, ihm seinen Jrrthum benehmend; Die Weiber möchten bestürzt sich gegen einander v. G. 30, 444, sich aussprechen, ihre Gedanken austauschend; ugw.: Weiß schon lallend das Kind zu ver-s. V. H. 2, 364, sich verständlich zu machen („Kaum kann der Knabe reden.“ W. HB. 2, 214). —
b) mit Präpos., z. B. (veralt.): Die nicht wohl sind in den Gottesgeboten verständiget und erfahren. Luther 1, 232a etc.; Ist der zu berufende Lehrer über unsern Grundplan zu v. Fichte 8, 132 etc. —
c) mit Genit.: Er sie des Botengeschäfts verständigte. Rückert Mak. 1, 56; Dieser .. wird dich . . der rechten Wahrheit v. Schaidenreißer 12a; V. Ar. 1, 47; W. 17, 13; 18, 29; Zinkgräf 1, 295 etc. —
d) mit abhäng. Satz: Er verständigte [belehrte] mich, daß etc. G. 22, 21; So bin ich von Rom .. „verstendiget“ und bericht, durch weß Stiftung etc. Hutten (Wackern. 3, 213¹³); Schaidenreißer 11a; Thümmel 6, 107; V. Sh. 2, 217; W. 13, 212; Man verständigte ihm [wohl nur Drckf. statt ihn], wovon die Rede sei. 223 etc. —
2) heute gw. von Ausgleichung und Beseitigung Dessen, was das Verständnis und die Ubereinstimmung hindert, z. B. tr.: Ich muß euch doch zusammen [mit einander] v. L. Nath. 4, 4 etc.; ferner: Jch muß mich über jene unverständige Ausdrücke etwas v. [erklären], um den größten Mißverständnissen ein für allemal vorzubeugen. Heine Sal. 1, 53 etc. und nam. oft: Sich mit Jemand (über Etwas) oder: sich (gegenseitig) v., z. B.: Man verständigt sich in Briefen immerfort, ohne sich am Ende doch zu verstehen (s. d.). Forster Br. 1, 361; G. 15, 125; Man hatte sich schon so weit verständigt und genähert. 22, 79; 122; Gutzkow R. 8, 216; Wir verstehen uns, können uns auch v., aber dennoch in sehr wichtigen Punkten nicht auf eine Linie kommen. Perthes Leb. 2, 92; Sch. 434b etc. Dazu: Verständigung. Cham. 6, 238; G. 27, 339; Gutzkow R. 6, 15; Soviel Verstand und doch keine Verständigung. 2, 57; Wortverständigung ist nur möglich unter Sachverständigen. Raumer Päd. 3, 1, 162 etc. Doppelzsstzg.: Wir werden uns ein-v., wenn wir uns darüber erklären. H. R. 9, 287 etc., vgl.: Zu Einverständigung Dessen, was griech. Buchstabenschreiber von dgl. Anordnungen berichten. Ph. 13, 347, es damit einverstanden, übereinstimmend zu zeigen. — Ver-vóll-: s. vollständig. —
~isch, a.:
s. Stand 4b und aufständig 1. —
~ler, m., –s; uv.:
Zsstzg.: Āūf-: s. Ständer 14. —
~lich, a.:
in Zsstzg.: Án-: s. anständig 4b. — Be-: Thāt-b., s. Bestand 4. — Ge-:
1) dem Geständnis gemäß, eingestandnermaßen (s. geständig), auch: Von Seneka’s Einfluß sichtbar und ein-g. beherrscht. Gervinus Sh. 1, 118; Selbst-g. Scherr Bl. 3, 270. —
2) Alle diese unerläßlichen und doch kaum einem Sterblichen zu-g–en [zuzugestehnden] Voraussetzungen. W. 24, 246. — Gêgen-: objektiv (s. d., vgl. Gegenstand 2; sachlich 1 und Ggstz.: subjektiv): Ohne g–es Dasein. Mendelssohn Morg. 320 etc.; Um aus flüchtigen Schemen wahrhaft g–e Wesenheiten zu werden. G. 40, 413; 302; Zu denken, wie ein solcher Mann, welches jedoch nur möglich wird, wenn sein G–es mir zum G–en wird. 275; 33, 113; G–keit. 40, 274 etc., sehr oft bei Neuern; auch: Etwas vergegenständlichen; Die Vergegenständlichung. Klencke Gsp. 2, 6. — Um-:
1) die einzelnen Umstände (s. d. 2) betreffend und ausführend (vgl. ausführlich, detailliert): Ein u–es Gespräch. G. 10, 211; Um-s. durchgesprochen. 15, 216 etc. (mundartl.: Umständig. SClara EfA. 1, 2; 209; 328 etc.); auch: Die Reize des Neben-U–en [der Nebenumstände]. Schweg- ler (47) 198 etc.; U–keit, auch in Mz. = Details, z.B. G. 19, 156; W. 32, 152. —
2) mit vielen Umständen (s. d. 3) verknüpft, weitläuftig: G. 6, 334; Wie un- endlich sind deine Umstände | und wie um-s. kommst du zum Ende! Rückert Mak. 1, 209; W. 2, 62 etc.; U–keit. G. 17, 7; 39, 333; Den Versuch mit mehr Bedingungen und U–keiten belasten. 38, 100; 18, 231 etc. — Ver-: so beschaffen, daß man es verstehn kann: Er spricht mit klarer v–er Stimme einen rein verständigen Vortrag. G. 26, 224; Mit Worten das Unmögliche und Ungehörige als ein Mögliches, Verständiges und V–es mittheilen. 39, 185; Mich Ihnen darüber ver-s. zu machen. 30, 366; 3, 90 u. o. (veraltend: Die sinnlicheln] Lüste haben größtentheils Sanders, deutsches Wörterb. II. mehr Gewalt über die Seele als die v–en Vergnügungen. Mendelssohn Ph. 1, 77, auf den Verstand sich beziehend, deutlich und klar etc.); V–keit. Gervinus Lit. 3, 243 etc. Fortbild.: Versuche, die ursprüngliche Schrift zu verständlichen. V. Arat. V, ver-s. machen. Doppelzsstzg.: Ein-v., s. verständig 1c; Gemein-v–e [populäre] Vorträge. Mügge Erb. 1, 35 etc.; Miß-v. [leicht zu mißverstehn]. Nat.–Z. 12, 606; 16, 405; Prutz LitTasch. 2, 156 etc., auch: Miß-v. [falsch] aufgefasst. Immermann M. 3, 332 etc.; Selbst-v., sich von selbst — ohne Weitres — verstehnd. G. 4, 149; Vogt Köhl. V etc.; Un-v., nicht ver-s. G. 2, 183; Sch. 450b; W. Luc. 3, 189 etc. (veralt. statt unverständig. Luther 8, 44a etc.), auch: Vieldeutigkeiten und Un-v–keiten. Herrig 30, 36; 35 [un-v–e Dinge]. — Wōhl-: (veralt.) wohlstehend: W–keit. Schottel 798. — Zū-: dem Zustand entsprechend,
1) insofern dieser als das Ständige dem bewegten Thun entggngstzt wird: Das Gewohnheitsmäßige und Z–e, welches im Genrebilde die wesentliche Grundlage bildet. Stahr Jahr. 2, 168 etc.; Das Bildnis muß .. sich .. in ruhiger Z–keit geben. TUlrich (Nat.–Z. 15, 452); 11, 489 etc. —
2) in Doppelzsstzg. z. B.: Einen ur-z–en Hohofen. Schmarda 1, 422, den Urzuständen gemäß, — roh und einfach etc. —
~ner: s. Ständer 7; 14b. — ~nis, n., –ses; –se (f.; –se):
in Zsstzg.: Ver-ēīn-, f.: ugw. statt Ein-Ver-S. L. 10, 54. — Āūf-er-, f.: (veralt.) Auferstehung. Fischart B. 98b; 121a etc. — Ge-: die Handlung und Außrung Dessen, der Etwas gesteht: Gleich fast den ersten Worten, | die stammelnd die Liebe spricht; | in denen ist schon Ge- stehen, | doch das G. noch nicht. Hungari 1, 21; Ein offnes G. ablegen etc.; Das war stets unser Ein-G. Tieck Timon 1, 2; Er hat das Gegen-G. ihrer Neigung empfangen. Scherr Bl. 1, 289; Liebes-G.; Seinem eignen Mit-G–se zufolge. Fichte 7, 70; Selbst-G., das man — sich selbst (z. B. Schücking GsE. 4, 115) — oder: über sich selbst (z. B. w. HB. 1, 96) macht etc. — Ver-:
1) objektiv: der Sinn, wie Etwas zu verstehn ist, — und subjektiv: das Auffassungsvermögen dafür, oft sich nah berührend: Luk. 24, 45; 1. Kor. 14, 20; Eph. 1, 18; Wind, o hättest du V., | Wort’ um Worte trügst du etc. G. 1, 123; Mit dem halbigen V–se der Kunstwörter zufrieden. L. 3, 162; Prutz GschTh. 282; Rückert Mak. 1, 71; Des Traums V. löste mir ein Mönch. Sch. 501a etc.; auch fem.: Zu klarerer V. Ed. Gottwald histor. Erz. (Dresden 1853) 1, 154; Nenne die V. deine Freundin. Luther 1, 505a (Spr. 7, 4); Den Blick der vollen V. Volksz. 9, 284 (ORuppius). — 2) die Beziehungen, wonach Personen sich im Geheimen mit einander verstehn, und die Verabredungen darüber, ungemein oft, in Ez. und Mz., z. B. G. 17, 78; 33, 154; Sch. 288b; 432b; 724a; 804a; 843a; 870a; W. 2, 54; 5, 121; 20, 158 etc. — 3) (s. 2) verallgemeint ohne den Begriff des Geheimen = Vernehmen (s. d. 6), z. B.: In gutem, freundlichem, nachbarlichem etc., in schlechtem V. mit Einem leben; Meine theologischen Händel haben ein Loch in unser gutes V. gemacht. L. 12, 526. — 4) Doppelzsstzg., z. B.: Ein-V.:
a) (2) Sch. 414a; W. 9, 270; 18, 108 etc. —
b) (3) G. 6, 91 etc., auch von Nichtpers.: Ein Temperament . ., durch welches Geist und Leib bei ihr | im schönsten Ein-V. [Einklang] standen. W. 15, 166 etc.; schwzr. f.: Durch eine freundschaftliche Ein-V. [Übereinkunft] über einen Theilungstraktat. JvMüller 1, 526. — Wobei es nicht an Miß-V–sen und Halb-V–en (1) fehlt. G. 39, 94. — Liebes-V. (2): L. 4, 366; W. 21, 246; Luc. 4, 21 etc. — Miß-V.: s. Mißverstand:
a) (1) Den größten Miß-V–sen .. vorzubeugen. Heine Sal. 1, 53; Blinder Miß-V–se Gewalt | drängt oft den Besten aus dem rechten Gleise. Sch. 371a etc., s. Halb-, Un-V. —
b) (3) Ein Miß-V. zw. Gleichgesinnten, | das stellen Worte .. wieder her. G. 13, 159; 28, 303; Sch. 338a; JvMüller 1, 518 etc.; Die aufkeimende Miß-V. des jungen Cäsar’s mit dem Senat nahm zu. 322. — Man bediente sich der franz. Sprache, um die Aufwartenden von dem Mit-V. (1) auszuschließen. G. 15, 85 etc. — Das geheime Liebes- und Mord-V. LPHahn Ad. 109. — [Das] ist nicht ein Miß- V., etwa ein Un-V. (1) zu nennen: er ist durch Dessen Gegenwart an ihm nicht irre geworden, aber irre geblieben. Hegel 17, 106. — So fanden sich Beide in ein Wechsel-⏑ V. (2) gezogen. König DFam. 1, 44; auch (1): wechselseitiges V. etc. —
Stándschaft, f.:
s. Stand 4b; Vorstand 1. —
Verúmständung: s. Umstand 2c.