Sprech
Sprechanismus
sprechbar
Spreche
Spréch: 1) m., –en, –s; –en:
Fǖr-: Jemand, der für Andre, sie oder ihre Jnteressen vertretend, spricht, das Wort nimmt, Fürsprecher (s. d.), Anwalt, Wortführer, oft bei Altern, z. B. noch H. 2, 1, 175; D. 4, 124; Barf. 104; Jos. 124 etc.; Z. 3, 182; 112; 24, 44; 271; 4, 194 (von weibl. Pers.) etc. — 2) a.: ver- alt. Zsstzg.: Ge-: s. gesprächig. — Hōhn-: blasphemierend. 1, 542a; 543a etc. — Rêd-: s. redsprächig. —
*~anismus, m., uv.; 0: (scherzh.) Sprechwuth etc. 15, 22b; 9, 55 etc. —
~bar, a.: zu sprechend; sich sprechen lassend; Zsstzg. (vgl. sprechlich): Un-aus-s–e Lust D. 365), Konsonantenverbindungen etc.; Wider-s–keit. Mak. 1, 166 etc. —
~e: 1) f.; –n: s. Sprehe. — 2) n., –s; 0: Ge-: das fortwährende Sprechen. 1, 83.
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