Sprach
Sprāch, m., –(e)s; –e:
in (nicht häufigen) Zsstzg.: Fǖr-: Fürsprech (s. d.). 606b. — Gerichts-: Advokat. 11, 152. — Zwīē-: Unterredung mit Jemand: Diesen Z. T. 2, 390; Zum Z. muß ich .. mit meinen Nornen. 33, 292 DMus. 3, 81; 2, 321; Geheimen Z. halten. Arr. 166; Bann.2, 174; Joh. 1, 1 etc.; auch: Im harten Zweisprach. Haml. 1, 1; Vog. 2, 320; St. 1, 20 etc., vgl.: Manche Zwiesprache mit ihnen halten. 20, 157; Die Zwiesprachen zu vermeiden. U. 1, 96; Häufige Zwiesprach hält er mit dem Papst. 4, 230 etc.; Sie pflegt | geheim e Zweisprach mit der Luft des Berges. 449a etc.; Während .. Sturm und Tannen | sonderbaren Zwiespruch halten. Tr. 17; und: Zwie-, Zwei-Gespräch (s. d.), ferner: Was Tante R. und Nidce L. im Wagen zweisprachten. Lind. 3, 81.
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