Sportel
* Spórtel (lat.), f.; –n:
1) (mundartl., wie lat.) Körbchen, verkl.: Ein S–e. V. 1, 162; 323; —
2) (s. 1) Mz.: gerichtliche Nebengebühren. 22, 95; Luc. 6, 209 etc., auch: Gebühren und Sport uln. 66b etc.; Ehebruchs-S–n. 2, 171; Gerichts-S–n. 2, 198 (= Spord eln. Ph. 3, 114). Dazu: Sportulīēren: S–n erheben; Sportulánt (oder Spörtler. Ph. 1, 136), ein Sportulierender; Zu versporteln Hab und Gut. A. 1, 269, es für S–n hingeben etc.
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