Söld~
Söld~e
solden
Söldling
Söldner
Söld~(eSöld~(e), f.; –en:
s. Seld. —
Sólden, tr.: in Sold haben: Daß Solamir .. in dieser Stadt Verräther soldet. 35, 251 (vergl.: S.: Sold erhalten; sölden, schwzr.: Sold gewähren. Tr. 73); Soldung = Sold, Lohn. 2, 90³⁵, — gw. Zsstzg.: Be-: in Sold haben; mit Sold versehn: Soldaten; Pferd und Mann Fr. 534); Spione; einen schönen Geist 3, 37); sich [= für sich; zu seinen Diensten etc.] Freunde 2, 204) b.; Einen mit so und soviel jährlich b.; Man besoldet sie wohl für ihre Spitzbübereien. 4, 50; Die große Policei der Vorsicht, die auch in der Geisterwelt ihre Blindschleichen .. zur Ausfuhr des Giftes besoldet. 202a etc.; Die besoldeten Deichgräber. Ph. 1, 330 etc.; Seine Besoldeten. 8, 167 etc.; schwzr.: Besölden. 404a etc. (s. auch Sold 2). Dazu: Besoldung: das B. und nam. = Sold, Salär (s. d. und Gehalt 2). 62; 28, 319; 386; Die Aufbesserung der Besoldungen. Sonn. 55; 3, 14 etc.; Die Amtsbesoldungen. 11, 178 etc. —
Söld~ling, m., –(e)s; –e: (verächtl.) Jemand, der für Sold seine Dienste verkauft (vergl. Miethling und Söldner): Gesinnungen eines S–s, der bei seiner Arbeit keine höhere Absicht hat als auf die Bezahlung. 6, 413; 1, 641 (s. Soldat 1); Leg. 2, 113. —
~ner, m., –s; uv.: 1) s. Seldner. —
2) Sold-Empfänger, um Sold Dienender, z.B.: Diese Klasse von S–n [Kanzleischreiber etc.]. 4, 86 etc. u. (scherzh., s. Sold 2): Minne-S. M. 4, 105 etc., — nam. aber = Sold-Soldat, im frühern Kriegswesen: 5, 181; Kondottieri [s. d.] .. Graf Schulenburg .. bleibt durchaus ein vornehmer S., kämpft bald hie, bald da. 32, 329; 320b etc.; Doppel-S. (s. Doppelsold). Mil. 113; 2, 158⁴⁰; 24, 205 etc., — dagegen von heutigen Soldaten S. gw. nur mit scherzh. (z. B. 3, 167 etc.) oder verächtl. (z. B. 2, 283 etc.) Nbnsinn, vrgl. Söldling. — Fortbild. z. B.: Die Bürgeraufgebote waren zurückgetreten vor der Söldnerei. gK. 216; 99 etc.; Sich hüben und drüben söldnernd [als S. verdienend] ihr gutes Brot. A. 1, 50; Miethsöldnerschaft. 12, 325; Als die ganze Journalpresse einem niederträchtigen Söldnerthum verfiel. 14, 74; gK. 216.
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