söhn-söhn
Sühn)
bar
Söhne
söhnen
Söhner
Söhnerin
söhnlich
Sȫhn~(Sühn~) bar, a.:
was gesöhnt (gesühnt) werden kann (s. söhnlich): Sühnbar ist der Götter Zorn! .. Sühnt Minos’ Zorn! Sch. 1, 5; Ggstz.: Immer unsühnbarer verfeindet. B. 1, 162; Unsühnbare Blutschuld. 4, 13 etc., vgl.: Un-aus- sühnbar. Vorst. 347 etc. —
~e, f.; 0: 1) Herstellung des friedlichen Vertrags: Zur Söhne und Einigk. treulich gerathen. Lthr. 163a etc., häufiger: Schlossen Frieden und Sühne. H. 1, 142; Sind wir ausgesühnt. .. Leer ich auf unsre Sühne .. ein Stückfaß. 93 etc., vralt. o. Uml.: Suhne. (s. 5, 345), vgl.: Hat sich’s Alles wieder zur Versuhne geschickt. SW. 56, 68 etc.; Nur seine Rache sollte mit Unversühn [unversöhnlich] unser in Ewigkeit gedenken? 2, 78. —
2) die Buße und Genugthuung, wodurch die S. (1) bewirkt wird (Sühnung), z. B.: Vergieb ihm, Herr! die Fülle seiner Schande | sei Sühne dir. 4, 49; Dann hat mir der König| Lampen zur Sühne gegeben. 5, 196; 204; Ausgeglichen | ist die Rechnung und die Sühne | gegenseitig. Morg. 1, 31 etc. —
~en, tr.: 1) s. Sohn, Anm. —
2) machen, daß Groll, Mißstimmung, Feindschaft ein Ende hat, s. ver-s.:
~er, ~erin: 1) s. söhnen und Zsstzg. — 2) s. Sohn 2a. — ~lich, a.: a) Eine Pers. (oder etwas Personif.) — mit Jemand — s.; Jemandes Herz, Geist, Groll etc. söhnen; Dich, ewige Gerechtigkeit, | beleidigte der Schwur, der Meineid soll dich söhnen? D. 20; 2, 357; Großmüthig will er sich auf ewig mit dir söhnen. 2, 42; 120; Seinen Grimm mit Bitten söhnen. 16a; 2, 148; Zu söhnen | ewige Minne, entbrenne das Opfer des Schönen. Osts. 1, 152; Lthr. 317 etc.; seltner: Welch Mittel | gebraucht ihr, ihn zu sühnen? Cymb. 2, 4; Sühnt dadurch die Betrübnis eurer Ahnen. N. 1, 284 etc. —
b) Etwas, eine Unbill etc. sühnen, büßend gut machen: Scheltworte kann man „sühnen“. 27, 23; 47, 11; Gd. 175; Daß die Unbill gesühnt sei, die Schande gerächt. 2, 105; Wo noch ein Fehl zu sühnen und zu büßen ist. R. 3, 389; Tr. 155 etc.; seltner: Stillschweigen söhne jetzt vor Gott seine Sünden. 24, 423 etc. — auch meton.: Schuldbeladne Personen etc. sühnen, häufiger entsühnen (s. d.). —
c) zuw. o. Obj.: Womit soll ich „sünen?“ 2. 21, 3, nam. im Partic. Präs. und subst. Infin.: Mein Blut muß söhnend fließen. 16, 167; Blank jedes Wort, wie ihrer Streitaxt Stahl| und treu die Hand zum Sühnen wie zum Schlagen. 5, 1, 27 etc. —
d) Die thrakischen | Gottsühner Orpheus, Linos etc. 3, 73. —
e) Nachdem ich gefehlt . ., | will ich gern es vergelten und biet’ unendliche Sühnung [= Sühne 2]. Il. 9, 120; 633; 636 etc. — Zsstzg. zu 2: Āūs-: Einen, seinen Geist, sich aussö hnen [2a] — mit Jemand oder Etwas, in gehobnem Stil auch mit bloßem Dat.: So wird eben diese Art . . ihr Gewissen mit einem Mann wieder aussöhnen können, dessen etc. 5, 42; Die Götter sündlichen Menschen auszusöhnen. 1, 100; Gd. 178; 1, 150; 19b etc., auch [2c]: Die Anmuth in der Einkleidung .. söhnt .. mit der .. empörenden Schilderung aus. 28a; Mit Versöhnung abschließen. .. Diese aussöhnende Abrundung. 33, 13 etc.; Aussöhner, z. B. auch von weibl. Pers. RFr. 41; Aussöhnungen. Ar. 1, 150 etc.; seltner: Wo die | .. Fraun aussühnen die schreckliche Göttin. Jl. 6, 380 [,,versöhnen“. Hat die Manen jener Bürger, | die schuldlos büßten, ausgesühnt. Po. 3, 153; 93; 1, 89 etc.; ugw. [2b], doch z. B.: Aussühner zu sein des Frevels. H. 1, 16 etc. — von dem zu Sühnenden [2b] reinigen, frei machen, so daß Nichts mehr zu sühnen ist, entsündigen: Du entsühnst den Fluch. 13, 66 [= sühnst]; Mit reiner Hand und reinem Herzen | die schwerbefleckte Wohnung zu entsühnen. 70; 80; Wir entsühnen uns im Schlachtgewühl. 35, 276; 293; 314; 330; Entsühnung. 322; 34, 194; 6, 249; Febr. 121etc.; selten: Das Geläut .., das, wenn zornig Donner dröhnen,| Sünder soll entsöhnen. — gw. st. des seltnern Grundw. [2a; b etc.], z. B. oft in der Bibel (bei „versünen“, in neuern Ausg.: versöhnen): Einen versöhnen; Jemand oder sich mit Einem oder mit Etwas versöhnen, im gehobnen Stil auch mit bloßem Dat.: So wir Gott „versünet“ sind durch den Tod seines Sohnes. 5, 10; Du hast den Widersacher mir versöhnt. 13, 209; 40, 350; N. 389 etc., auch: Er hatte sich dem Schicksal versöhnt. 207, seinen Groll gegen das Sch. aufgegeben etc.; [Ein Tempel] in dem die Erde dem Himmel sich versühnt. 70 etc.; Den Sünder, — die Sünde, die Missethat [2b] etc.; Den Haß, Groll etc. versöhnen [stillen]; Der Thränen Gabe, sie versöhnt den grimmsten Schmerz. 10, 305; Der letzten Trauer Schatten| versühne mit Gesang! Jun. 24 etc.; Der Haß versöhnt sich. 514b; Das vergiebt sich und versöhnt sich schwer. 492b etc.; Unversöhnter — Feind; Haß 492a; 568a etc.); Wucherte der Zwiespalt in seiner ganzen Unversöhntheit weiter. Bl. 1, 73 etc.; Der Versöhner, nam. oft von Christus, vgl. Gott- M. 5, 356), Sünde- (9, 303) Versöhner etc.; aber auch z. B.: Der große Versöhner Tod. Bed. 1, 62 etc.; Versöhnung. Mak. 1, 181; 469a u. o.; Die Wiederversöhnung der Getrennten. V. 72 etc. — Minder gw.: Ich weiß, wie man des Volkes Geist versöhnt [befriedigt]. 11, 5; Lenkt sich hin des Gipfels Bogen, | bis er sich dem Thal versöhnet [ihm nähert etc.]. 4, 11 und = heilen. 3, 258. —
Ent-: Ver-: 1) s. Sohn, Anm. — 2) (vralt.) gütlich (s. d. 1) in Beilegung eines Zwists durch einen Vergleich: Söhnliche und gütliche Mittel und Wege. Lthr. 76b; Die Zwiespalt .. vergleicht und auf söhnliche und friedliche Wege hingelegt und vertragen. 71a; 44b; 85b; 156b; vgl.: Gütliche sühnliche Händel. 2, 284c etc.; in Zsstzg. = söhnbar (s. d., vgl. Zsstzg. von söhnen): Unaussöhnliche Verbrechen Petr. 1, 57), Beleidigungen Röm. 1, 320) etc.; Unaussühnliches. Soph. 1, 11 etc.; Ich bin ver- söhnlich [zur Versöhnung geneigt] als ein Christ. 3, 215; 4, 40; So versönlichen Gemüths. 568a; 493betc.; Zum Zeichen ihrer Versöhnlichkeit. 1, 131 etc.; So heidnisch unversöhnlich. 1, 137; Verfeindet auf unversöhnliche Zeiten. 4, 146; Der unversöhnliche Haß. 893a; Il. 9, 158 etc. (Welcher .. gegen das moralische Übel unverse hnlich ist. 5, 30; Unversü hnlich. s. v. implacabilis); Dieselbe Unversöhnlichkeit mit Allem [gegen Alles], was Ränke und Tücke heißt. 22, 385.
Anm. Die vorstehnden Wörter (mit Ausnahme der in der Anm. zu Sohn erwähnten) gehören zu goth. saun, Lösegeld; ussaunjan, erlösen (was zu söhnen stimmt), dagegen (zu sühnen stimmend) ahd. suona, suana, suon(e), Gericht, Versöhnung, dazu ahd. suan(n)an, suonnan, mhd. suonen, süenen (soenen), s. 6, 242; 3, 263 und 258; 4, 919, vgl. auch 24, 443.
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