sklaven
sklavenhaft
Sklavenschaft
Sklaventhum
Sklaverei
sklavisch
Sklāv~en, intr. (haben):
(vgl. knechten) wie ein Sklave arbeiten. 2, 29, auch: Einem s., sich sklavisch ihm gegenüber benehmen. M. 98 etc. und tr. in Zsstzg.: Ver-: zu Sklaven machen. 1, 290; 2, 306²³); Sein versklavtes Volk. Jt. 2, 393. —
~enhaft, a.: in der Art von Sklaven, sklavenmäßig. Bl. 1, 207. —
~enschaft, f.; ~enthum (Kapper Chr. 2, 10; Walch Agr. 59), n., –s; 0: Sklaverei. —
~erēī, f.; –en: der Zustand eines Sklaven und: ein sklavisches Thun: Sich unter die S. der Regeln zu demüthigen. 446; Durch S. vor Großen. 2, 17 etc. —
~isch, a.: sklavenhaft: Das s–e Gepräg einer Übersetzung. 28a; Nicht das s–te, aber das bedientenhafteste aller Völker. Par. 2, 145 etc.
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