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Sitz sitzbar
I. Sitz, m., –es; –e; -:
1) (selten) das Sitzen, z. B. die sitzende Lebensweise. Laube Br. 67.
2) In (seltner: zu. Zinkgräf 1, 106) einem S. so und so viel Geld verspielen oder gewinnen; so und so viel trinken etc., in einer Tour (vgl. Ritt 3a), von Verrichtungen, bei denen die Betheiligten sitzen. 3) In einem Rathe etc. S. und Stimme (s. d.) haben (G. 13, 101; Sch. 796b), das Recht, an den Sitzungen (mitstimmend) Theil zu nehmen; S. ohne Stimme etc.; ugw.: Warum denn aber bei unsern S–en [statt Sitzungen] | bist du so selten gegenwärtig? G. 3, 134. 4) der Körpertheil, worauf man sitzt. Campe, gw.: Gesäß (s. d. 1, vgl. 2). 5) ein zum Sitzen dienender und bes.: ein dazu hergerichteter Platz, so als allgem. Ausdr. z. B. für Stuhl, Sessel, Thron, Bank etc. und speciell der unter dem Gesäß (s. d. 1; 2) des Sitzenden befindl. Theil: Stuhl mit gepolstertem S. etc.; Der S. des Reiters (s. Sattel 1); des Kutschers (s. Bock 11); Kutsche mit vier S–en (viersitzige), in der vier Pers. sitzen können; Wieviel S–e [S.-Plätze] hat das Theater; der erste Platz oder Rang; das Parkett; die Loge? etc.; Ein S. in der Kirche etc.; Gallerien mit gesperrten und ungesperrten S–en [im Theater]. Düringer 890, s. Sperr-S.; S. am Web(er)stuhl. Garzoni 566a etc.; Abbas .. auf Jran’s höchstem S–e [Thron]. G. 4, 81; Auf der steinernen Bank, wo sein gw. S. war. 5, 30; [Die Gäste haben] einen bequemen S. entbehrt. 6, 321; Schnell vom S–e sprang Amin. Platen 4, 276; 301; Er [der Reiter] wuchs am S. fest. Schlegel Haml. 4, 7, er saß fest, wie angewachsen (angegossen) im Sattel; Sie sank auf einen weichen S. | von Rosen und von Moos. W. 20, 236 etc. 6) (s. 5) verallgemeint: Ort des Sitzens, d. h. des festen Verweilens; fester Aufenthaltsort, z. B.:
a) von Thieren: Wo der Storch auf hohem S–e [Nest] | friedlich seine Jungen heckt. Salis 84 etc., nam. weidm. = Lager von Hasen und Rehen (für die der Ausdr. sitzen statt liegen gilt).
b) von Pers. (best. Wohn-S., -Ort): Schwerlich werden meine Kinder in diesem S., wahrscheinlich nicht einmal an demselben sitzen bleiben. Arndt Ber. X; Opitz 2, 127; Bei allen hirtlichen S–en. Rückert N. 216; Hinter Wismar ist meiner Eltern S. Sch. 327b etc., ländl. Gut, Hof etc., s. Schm., auch An-S., Residenz und Zsstzg. mit Bstw., vergl. die von Hof, Burg, Schloß, Haus, Gut etc.
c) (vgl. b) von Behörden, Kollegien etc., deren Wirksamkeit sich weiterhin ausdehnt: Diese Stadt ist der S. eines Kreisgerichts, der Regierung etc.
d) (vgl. b; c) von Etwas (mehr oder minder personif.), insofern Dessen Wirksamkeit von einem festen Punkt (S.) ausgeht: Der Unterleib, die Milz etc. ist der S. der Hypochondrie etc.; Paris ist der S. (vgl. Herd 1d) der Revolution; Wir .. kurieren an den Schäden herum, deren wahrer S. tiefer liegt. Gutzkow Lenz 164; Die goldne Zeit . ., | da dieses Rund der S. der Götterschar, | der Tugenden, der Wonnen war. Nicolai 1, 107; Jetzt sind sie [die Klöster] der S. geistlosen Gebets; einst waren sie S. der Gesittung. Platen 4, 247; Zu reinigen die oft entweihte Scene | zum würd’gen S. der alten Melpomene. Sch. 100a. Zsstzg. nam. zu 5 (ohne Bem.) und 6, vgl. die von Platz etc., z. B.: Ābend-: Mich zu ihnen einzuladen zum A. Gotthelf 5, 113, vgl. [1]. z. B. [6b].
Ámts-: Án-:
1) Anstand oder A.: der Ort, wo man sich hinstellt oder setzt, um Wild zu erwarten. Laube Br. 238; Gartenl. 9, 509b.
2) [6b]. Āūf- [1]: das Aufsitzen zu Pferde. Kl. Od. 2, 36; Zum A. seid bereit! Müllner 3, 138 etc., so nam. im frühern Kriegswesen: Land-A. Schm. Bāūern- [6b]: Bauerhof: Seinen Edel-S. mit diesem B. zu vertauschen. Gotthelf Oberamtm. 16. Be-:
1) [1] ohne Mz.: das Besitzen (s. d., vergl. Eigenthum 1): Im B., im rechtmäßigen B. eines Hauses, Landes etc.; im B. eines Geheimnisses, großer Kenntnisse etc. sein; Im B. sich befinden, bleiben; in den B. gelangen, kommen; Einen oder sich in (den) B. setzen; Einen aus dem B. setzen; B. von Etwas nehmen; davon B. ergreifen; Den B. erwerben, antreten etc.; Wenn wir auf den B. nicht sicher zählten. G. 13, 162; 4; Als wenn der frühere Anstoß die Augen bestimmt und in B. genommen. 39, 85; Dem Volk zum B. der Unabhängigkeit und einer Staatsverfassung zu helfen. Sch. 1019b; Er setzte sich in den ruhigen B. der höchsten Gewalt. W. 5, 190; 10, 281; Der Böse, der .. ihn in B. genommen. 12, 117 (vgl.: vom Teufel besessen sein) etc.; veraltend: Im B. sein (13, 194; 19, 326; Kant 8, 173 etc.) oder: sich in den B. setzen (Sch. 1012b), Etwas zu thun, so daß das Subj. nur zu wollen braucht, um es zu thun, vgl.: im Standesein, erforderlichen Falls Kraft und Willen dazu haben.
2) der Ggstd. des B–es (1, vgl. Eigenthum 2; Besitzung): Das heutige Besitzthum (s. d.), das größtentheils in imaginärem B–e besteht, dieses vernichten und an sich ziehen, würde die Zerstörer keinesweges zu Besitzern machen. Auerbach Tag. 57; Bei Goethe ist die Kunst ein B. [Naturgabe], wenn sie bei Schiller oft ein Erwerb scheint. Gervinus Lit. 5, 451; Es löst der B. sich los vom alten Besitzer. G. 5, 90 etc.
3) Zsstzg. z. B.: Um den Allein-B. (1) des Thrones streiten. Schlegel Dr. 2, 2, 412; Gutzkow R. 2, 165; 6, 48; 9, 266 etc., auch: Diesen Allein-B. (2) wieder herauszugeben. 5, 94; [Nirgend] erscheint der Volkswitz in so verbreitetem Allgemein-B–e. Gervinus Sh. 1, 89; In Fröhlichkeit und Beute-B. Walch Agr. 75; Verschmähe nicht .. | des höchsten Gutes Ehren-B. G. 12, 164; Mächtig durch Geld- und Länder-B.; Da das Christenthum nicht ein Privatgut der Staatsmänner, sondern ein Gemein-B. (2) der ganzen Menschen ist. Görres V. 32; Wie man sich nach vollendeter Revolution eines Gleich-B–es bürgerlicher und socialer Veränderungen freute. Gervinus Lit. 5, 577; Sich des .. Grund-B–es (2) zu entäußern. G. 27, 441; Guts-B. Mommsen Röm. Gsch. 3, 500; Mein Hoch-B., er ist nicht rein. 12, 272, der souveräne etc.; Ein Kunst- B. (2). 6, 86, der Kunstwerth hat; Ein Terrain, auf dem die Geschichtsforschung .. die Poesie sogar vom Mit- B–e (1) verdrängte. Gervinus Lit. 5, 613; Einen Schein- B. (2) aufgeben. Oppenheim 8, 171; Der sie ganzbesaß, | zerstört sie lieber [als sie mit Andern zu theilen], fluchend jedem Theil-B. G. 12, 186; Im Voll-B. (1) seiner geistigen Kräfte. Spielhagen Pr. 5, 31 etc.; Den Weiter-B. (1) ihres angeerbten Grund und Bodens. Kapper Chr. 1, 3; Zu dem Wieder-B. (1) mancher geraubten Kunstschätze gelangt. G. 31, 314; Ense D. 5, 109 etc. Bēī-:
1) [3] Nur haben sie keinen Anspruch auf den B. der ordentlichen Lehrer in ihrem Familiengerichte. Fichte 8, 132 etc.
2) (veralt.) Beischläfer(in). Franck Weltb. 60b; 128b etc. Bequêm-: (ugw.) Kanapée. DMus. 1, 1, 120. Bíschofs- [6b; c]: Zu Rheims, dem B. des Kardinals. Sch. 417a. Blūmen-: G. 4, 137, vgl. Rasen-S. etc. Bóck-: auf dem Kutscherbock (Kutscher-S.). Brétter-: Matthisson 94. Edel- [6b]: (vgl. Bauern-, Ritter-S.) Kosegarten D. 2, 36; Schwab V. 1, 123 etc. Ehren-: Auf erhobene E–e. Heine Lied. 66. Félsen-: Am Wasserfall, am F–e. G. 6, 205. Frēī-: z. B.: Ein halb Jahr F. im Theater. Kürnberger N. 1, 324, wofür man Nichts bezahlt. Frīēdens-: z. B. [6c]: Hier selbst im F–e meines Reiches. Sch. 428a. Fürsten-: s. Königs-S. Gárten-: z. B. [5] ein Sitz im Garten, aber auch [6b] ein Garten als Sitz: Auf kühlen Bergen . . | ist dir ein heitrer G. bereitet. WhMüller 1, 384 etc. Götter- [6b]: z. B. = Tempel. W. Luc. 5, 303 etc.; = Olymp. Sch. 16b. Grǟtsch- [1]: Im G–e. Jahn T. 302, mit grätschenden Beinen sitzend. Grúnd-: z. B.:
1) [5] am Sattelgestell der die Grundlage des eig. Sattel-S–es bildende Theil. 2) [6d] Der G. des übels etc. Hāūpt- [6c; d etc.]: Zu H–en ihres Handels. Heeren 1, 649; Kriegk 2, 306 etc. Hérren- [6b]: (vgl. Edel- S.) Schwab V. 1, 126. Hínter-: hinter andern befindl. (Ggstz. Vorder-S. Auerbach B. 117). Hōch-: Sonnenberg D. 1, 334. Kírchen-. Kȫnigs-:
1) Thron.
2) [6b] Residenz etc. Sch. 228a; übertr. 55b, die Erde als Wohnort des sie beherrschenden Menschen. Kútscher-: Bock-S. Bettine 1, 5. Lánd- [6b]: auf dem Lande. Kohl E. 1, 255; Platen 4, 305. Līēblings-:
1) [5].
2) [6b] Neuilly ist Louis Philipp’s L. JKohl Par. 3, 162. Lóck-: ein lockender. Michaelis 105. Lúst-:
1) [5].
2) [6b] Belvedere und andere L–e. G. Mūsen- [6d]: Ort, wo die Musenkünste blühn etc. Platen 4, 138; Volmann 327 (vgl. Schul-S. 2). Nāch-: nach Adelung = Nachschub 1, Ggstz. Vor-S. Nêbel-: mit Nebel bedeckter, z. B.: Auf der grauen Wolke N–e. ChSchiler 1, 6. Ober-: über andre emporragend etc. Hagedorn 2, 78. Parkétt-. Pólster-: W. 20, 304 etc. Prälāten- [6b]: Thümmel 7, 3. Rāsen-: (vgl. Rasenbank) Mügge Ad. 3. Rīēsen-: z. B. [6b] Nicolai 6, 215. Rítter- [6b]: G. 7, 157, vgl. Edel- S. Rück-: für rückwärts Sitzende im Wagen. G. 20, 239 (Ggstz. Vorder-S. Ruppius GG. 67). Rūhe-: zum Ausruhn. V. 4, 71 etc. Sáttel- (vgl. Grund-S. 1). Schátten-: beschatteter. W. 20, 159. Schāū-: für Zuschauer. Simrock Gudr. 38. Schūl-: z. B.:
1) [5].
2) [6d] vergl. Musen-S.: Auf hohem Sch., den Akademia | ihr namtet. V. 3, 57. Sómmer-: als Sommeraufenthalt, [5] und nam. [6b]. Spérr-: gesperrter (im Theater): Der auf dem Neben- Sp. seinen Platz nahm. Hackländer KrFr. 223. Stámm-: [6b] und übertr. [6d]: Der St. der Reaktion. Volksz. 10, 40; 8, 214 etc., vgl. Ur-S. Stérnen- [6]: Himmel. Börne 5, 2. Strāhlen- [6]: (vgl. Sternen-S.) Zum St. der höchsten Schöne. Sch. 26a. Thrōn-: Thron. Grabbe K. Heinr. 3, 1; Sch. 742a. Trāūer-: z. B. [6]: Dieser Wüste T. G. 13, 296. Um-: (veralt.) Umgebung sitzender Personen: Schloß der ganze Umstand und U. einhellig. Wackern. 3, 4827. Ur-: vgl. Stamm-S.: Der U. der Menschen in der Ostwelt. H. Ph. 4, 323; Der U. der ältesten Heldensage. Herrig 30, 355. Vōr- [3]: das Amt des Vorsitzenden, Präsidium: Den V. haben, führen; Unter Jemandes V. etc., s. auch Nach-S. Vórder-: s. Ggstz. Rück- und Hinter-S. Wíttwen- [6b]: Möser Osn. 1, 301; Sch. 662a etc. Wōhn- [6a]: z. B. von Pers. 796b; Novalis 1, 90 etc.; von Vögeln Arndt E. 6; Sage . ., die zu Siena den W. der reinen italiänischen Mundart bestimmt; das Jtaliänische hat noch keinen festen W., es streift noch überall herum. Forster Jt. 1, 154 etc. II. n., –es; 0: in Zsstzg.: Ge-: das fortdauernde Sitzen: Was ist Das für ’n G. und Geträum! Höfer V. 174; Was hilft solches Visiten-G–e?; ich mache Das zur Handlung: „Visitengesitzen“. Rahel 1, 285.
~bar, a.:
(ugw.) so beschaffen, daß man drauf sitzen kann: S–e Stühle. G. 23, 305, gw. nur von den trans. Zsstzgn von sitzen (s. d.), z. B.: Handgreifliche und für uns be-s–e Gaben. 20, 25, s. besitzlich.