Siegel
Sīēgel, n., –s; uv.; –chen, ein; -:
Petschaft (s. d.), nam. amtliches (vgl. S.-Ring); das darauf Gravierte; Dessen Abdruck, als bekräftigende Beglaubigung für Etwas dienend oder als Verschluß, — nach beiden Beziehungen oft übertr.: Das S. auf Etwas drücken (s. d. 1), es ihm aufdrücken (s. d. 1), als Bekräftigung, Bestätigung etc. 16, 83; 27, 306; Der That solch blutig S. aufzudrücken. Sh. 3, 20; Hat ihr königliches S. | die Schönheit jedem Theil so sichtbar aufgedrückt. 20, 70; 203 etc.; Es hat die Hand des Menschen eingegraben | das S. seines Geistes in den Stein. 4, 153; 100; Aus deiner Hand | der Rettung schönes S. zu empfangen. 13, 69; Der Abendkuß, ein treu verbindlich S. 2, 95; Die Lüge ist aller Laster S. M. 4, 168; Die Naīvetät . ., welche das S. der Natur auf sich trägt. SchE. 39; 288a u. 0., auch: Brief (s. d. 1), Hand (s. d. 1h), Pfand (s. d. 1a) und S. etc.; Etwas unter Schloß (s. d. 1) und S., unter S. [nam. gerichtl.] legen etc.; Das S. der Verschwiegenheit (s. d.), des Geheimnisses etc.; Ein Buch mit sieben S–n, dessen Sinn Einem verschlossen; Das S. (auf-, er-) brechen, lösen (s. d. 1a; h), z. B. von einem langverschloßnen Geheimnis etc. 500b; 470a etc.); ferner z. B.: Salomonis (s. d.) S., | der Geister Graun. 3, 130; 20, 188 etc.; Unter fliegendem [nicht geschloßnem, das Hineinsehn erlaubendem] S. Pr. 8, 141.
Anm. Aus lat. sigillum (Sigill, n. 24, 446, vgl. Sigel, n., –s; uv.: Abkürzungszeichen, bes. in der Stenographie; auch Sigle, f. Nachg. 190 und nam. Mz. Siglen), goth. sigljo, ahd. sigil, dazu: siegeln, (in-, bi– etc.) sigiljan. Als masc. 5, 96; 192 (öfter in Mecklbg.; vgl. in Bed.: Spund).
Zsstzg. z. B. in Bezug auf die Stelle des S–s in Urkunden etc.: Haupt-, Neben-, Gegen- (oder Kontra-, Rück-) S. etc.; ferner nach Dem, der — od. in dessen Namen Jemand — das S. führt, vgl. Privat- und bes. bei Fürsten: Hand-, Sekret-S. etc., wie bei S–n, die einem Geschlecht gemeinsam sind: Geschlechts-S. L. 8, 51 etc., ferner nam.: Amts-, Gerichts-, Kanzlei-, Kardinals- (G. 28, 50), Raths-, Regierungs-, Staats-, Stadt-S. etc.; Götter-S. (G. 10, 273) und übertr.: Hob die Eiche sich empor, | majestätisch Fürsten-S. | solchem grünen Waldesflor. 31, 159; Seines Willens Herrscher-S. | drückt der Mann auf die Natur. Sch. 81a etc., vgl. auch: Als der Erfolg sein rothes Sieges-S. auf das Unternehmen der Rebellen gedrückt. Scherr Bl. 1, 249 etc., ferner z. B. in Bezug auf zu Verschweigendes: Das Beicht- S. bei den Katholiken etc.; auch als Bez. mancher Waaren, nach Art der Petschierung, z. B. von Wein: 16 Flaschen, theils Roth-, theils Gelb-S. Gutzkow R. 7, 205 etc.; ferner: Salomons-S. (s. o.) als Name einer Pflanze, Convallaria polygonatum. Oken 3, 626 und bes. Bou, Fl. 38 etc., außerdem bes. (statt des Grundw.): In-: eig. Berlichingen 258 u. o.; Mit unserm beigedruckten Sekret-I. Luther 1, 449b etc. u. übrtr.: Da Religion .. das Band und I. jeder Gesellschaft ist. H. Ph. 10, 249 etc.; weidm.: eine fiegelähnliche Fährte des Hirsches. Döbel 1, 9b.
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