siegbar
Sīēg~bar, a.:
in Zsstzg., z. B.: Be-: zu besiegend, nam. oft Ggstz.: Un-b. 18, 235 etc.; Beweis von der B–keit des bis dahin Unbesieglichen (s. d.). Bl. 2, 394 etc. — Ver-: s. verseigen 2f.
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