Setzer
ig
setzlich
Setzling
Setzt
Setztheit
Setzthum
Setzung
Sétz~er etc.:
s. setzen 28 und Zsstzg., nam. übersetzen II 3e. —
ig, a.: s. sätzig. —
~lich, a.: in Zsstzg., z. B.: Áb-: s. absetzbar. — Ent-:
1) Entsetzen erregend, schrecklich: E–e Qualen 11, 195), Gewalt (13, 303), Nacht Od. 11, 19) etc.; Ein e. | Jammergeschick. Il. 18, 18; Entsetzt vernehm’ ich das E–e. 503a; Das Übel .. schüttelte das Mark e. mir zusammen. 13, 303 etc.; Derlei E–keiten [e–e Handlungen etc.]. Gal. 2, 126. —
2) (s. 1, vgl. fürchterlich, schrecklich) bes. in Volksspr.: ungemein etc.: E. schön. 7, 580; 8, 32; Zwei e. Verliebte. 32, 37; 151; Mit der e–sten Schnelle. 23, 20; 16, 163; Sh. 6, 82 etc. — Er-: s. ersetzbar. — Ge-:
1) s. gesätzlich. — 2) gesetzgemäß (auch: nach dem Maßstabe des Gesetzes etc.): Wo nicht g., doch rechtlich (s. d. 2). 22, 324; Daß unsere Reichsverfassung aus lauter g–en Mißbräuchen bestehe. 41; Das G–e in diesen Erscheinungen. 29, 395; 39, 237; 318 etc.; Meiner Redlichkeit, meiner G–keit..10, 54 etc. (vgl. selten: Gesetzbarkeit. M. 127). Zsstzg. z. B.: Landes-grund-g–er Erbvergleich, d. d. Rostock 1755 etc.; Zeigt sich in der Farbe ein Natur-g–es fürs Auge. 39, 14 etc.; Mit der schein- g–en Aufhebung. T. 6, 438; Landes-, reichs-, staats-g–e Bestimmungen etc. und als Ggstz.: Un-g–es Verfahren; Wider-g–e Handlungen. 21, 86 etc. — Über-: s. übersetzbar. — Vōr-: s. vorsätzlich. — Vorāūs-: der Voraussetzung gemäß. 66 etc. — Wider-:
1) vereinzelt statt widergesetzlich. 5, 89. —
2) sich widersetzend; zum Widersetzen geneigt. 4, 173; Der Dauphin ist zu w. starr. Joh. 5, 2 etc.; Störrige W–keit. 6, 16; 20, 75; 870a etc.; W–keiten [w–e Handlungen] etc. —
3) im Ggstz.: Un-w., keine Widersetzung leidend (vgl. unwiderstehlich): Soll die Traurigkeit un-w. wüthen? 2, 91 etc. — Zīēl-: wie maßgeblich (s. d.), nam. im Ggstz.: Un-z. Br. 341a; Zelt. 1, XXV —
~ling, m., –(e)s; –e: 1) junge Pflanze zum Versetzen. D. 4, 84 (Kohlpflanzen); 9, 367a; 568 a etc., übertr. 1, 19; 3, 163 etc.; Aus einer Turn-Pflanzschule. .. Der Turn-S. 2, 88 etc., vgl.: Geimpfte Ver-S. und Schößling. Garg. 65b etc. —
2) (s. 1 und Satz 11) junge Fische, die zur Vermehrung in die Teiche gesetzt werden, nam. von Karpfen. 4, 96 ff. (Sätzling); 6, 326 etc.; Karauschen-S. 3, 272 etc. —
3) Zsstzg.: Ab- S., s. absetzen 5. —
~t, ~theit: s. setzen 25; untersetzen II 2; zusammensetzen 2c. — ~thum, n., –(e)s: 0: Zsstzg.: Ge-: die Gesetze, als Gesammtheit. A. 1, 295 (selten). —
~ung: s. setzen 27 und Zsstzg. Work in progress
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