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Gesetz
I. Gesétz, n., –es; –e; –chen, lein; -:
1) Absatz einer Rede, Schrift und nam. eines Lieds (Strophe, Vers, schwzr. Gesatz, vgl. Satz 18): Ein Bar [bei den Meistersängern] zerfällt meistens in mehrere Gesätze etc. Augsb. Z. (44) 1970; Die Strophen einer Ode oder wie unsere Alten nach Art der Griechen sagten, die G–e. Gottsched Krit. Dichtk. 423; Limb. Chron., s. L. 11, 477 etc., z. B. noch: Nun wurde nochmal das Gesätz gesungen: „’Naus, ’naus“ etc. Auerbach D. 1, 19 und bes. verkl.: G–lein. Freytag B. 2, 206 etc.; G–chen. G. Zelt. 1, 259; Haupt Wend. 1, 25; 175; 176 (G–elein) und verallgemeint: Ein G–lein [Eins, einmal] lesen, singen, beten, schlafen, trinken etc. Schm.; Sie lögen selber ein G–chen, wenn etc. L. 1, 335. 2) eine feste Norm des Verhaltens, und zwar:
a) (s. Gebot 1 und das dort Bem.) die von einer anerkannten Auktorität festgesetzte Satzung und Vorschrift des Verhaltens: Sich Etwas zum G. machen; Einem Staat, den Bürgern G–e geben; Ein G. vorschlagen, berathen, annehmen, publicieren etc.; aufheben etc.; Die G–e in Betreff der Ehe, der Ehescheidung, der Ackervertheilung, der Sonntagsheiligung etc.; Die G–e der Dicht-, Vers-, Tonkunst etc.; Die bürgerlichen, die göttlichen, die sittlichen G–e etc.; Ein G. beobachten, halten etc., verletzen, brechen, übertreten; gegen das G. handeln, verstoßen etc., auch: eine Gesammtheit von Satzungen (G–en), so nam. bibl., z. B.: Das G., so in Geboten gestellet war. Eph. 2, 15 u. o.; Ich forsch’ in dem G–e [als Schriftgelehrter]. Cham. 3, 328; Ihr Rechtsgelehrte, die ihr die Aufsätze und Gebote des G–es verstehet. Olearius B. 52a; Nicht der Väter | Glauben möcht’ ich [als Moslim] und G. verleugnen. Platen 4, 283 etc. Veralt.: Gesatz. Fischart B. 48b; 143a; Wackern. 2, 258³²; 3, 51²⁵; 479¹⁷ etc.
b) (s. Regel 2; 3 und die Bsp. dort) das waltende Princip, wonach als nach der festen unwandelbaren Richtschnur sich das Verhalten von Etwas regelt und bestimmt: Die drei Kepler’schen [von Kepler entdeckten] G–e; Die G–e des Falls, der Schwere (Gravitation) etc.; Wunder . ., wiefern diese die G–e der Natur überschreiten. Bahrdt 3, 68; Mit einiger Methode kommt man dem G. dieser Gesetzwidrigkeit schon um Vieles näher. G. 37, 48; G. und Zufall. 39, 59; 2, 291; 295; 296; 297; Nach ewigen, ehrnen | großen G–en | müssen wir Alle | unseres Daseins | Kreise vollenden. 68; Daß dieses G. zwischen den Geschwindigkeiten und den Entfernungen der Planeten von der Sonne sür alle diese Himmelskörper und in allen Punkten ihrer Bahn statthabe. Littrow 165; 183 U. v.; Sch. 55b; Warum alle diese Dinge ihr G., | Natur und angeschaffne Gaben wandeln | in Mißbeschaffenheit. Schlegel Cäs. 1, 3 etc. Zahlreiche Zsstzg. zu a und b, leicht zu mehren nach folg. Bsp., ohne Bem. zu a: Die Acker-G–e des Gracchus; Ausnahms-G–e des Belagrungszustandes; Bewegungs-G–e [b]. Kant 8, 437; Ein zum Durchbruche ringendes allgemein gültiges Bildungs-G. [b] Dahlmann Frz. Rev. 247; Blut-G. [blutiges]. Olearius Ros. 93a; Bürger-G. Kl. Od. 2, 21; Das Ceremonial- G. der Juden; Eh[e]scheidungs-G. Prutz Woch. 20; Sein [des Spaniers] Ehren-G. Platen 2, 275, in Betreff der Ehre, des Ehrenpunkts; Nach Erfahrungs-G–n [b]. Kant Anthr. 100, aus der Erfahrung abstrahiert; Geschmacks-G–e. Sch. G. 1, 36; Gravitatiōns-G. [b]; Diese Spiraltendenz als Grund-G. [b] des Lebens. G. 36, 196 etc. und bes. [a]: Grund-G–e lösen sich auf der festesten Staaten. 5, 90; Sch. 792a; W. 8, 224 u. v.; auch: Ein feststehendes Reichs-Grund-G. 31, 144; Das Haupt- und Staats-Grund-G., die neue Verfassung. Scherr Bl. 1, 302, vgl.: Das Staats-Grund-G. mit den dazu gehörigen Neben-G–en. Oppenheim Jahrb. 1, 142 etc.; Die Handels-G–e; Mit einziger und gegen das Haupt- G. [b] völlig verschwindender Ausnahme der Monde der sonnenfernsten Wandelsterne. Volger EE. 26 etc., s. o.: Grund-G.; Kraft dem Haus-G–e, das Gustav Wasa gegeben, erbte Sigismund den Thron. Monatbl. 2, 3b; Ein Kern-G., vgl. Haupt-G.; Kirchen-G.; Klugheits- G–e [von der Klugheit gebotnes Verhalten]. Sch. 991a; Das eine Königs-G. [Haupt-G.], außer dem er keines kennt. H. 11, 258; Kunst-G–e. G. 30, 306; Nach den Landes-G–en. Gellert 3, 246; Sprach-G–e oder besser noch .. Laut-G–e [b]. Herrig 30, 7; Die Gaukelsündeln], so wider ihre Lügen-G–e [falschen etc.] geschehen. Luther 5, 236b; Das Moral-G., dessen allgemeine Verbindlichkeit von positiven G–en ganz unabhängig. W. 35, 95; In einer Verfassung . ., deren G–e und Vhe die Unbezwinglichkeit eines Natur-G–es [b] angenommen. G. 17, 373; Sch. 4, 239; Sch. 1128a; b etc.; Neben-G., s. Grund- G.; Policei-G.; In England’s Reichs-G–en. Sch. 412b; Das strenge Reim-G. [des Alexandriners]. Wackern. 2, 582²³; Zwar möchte kaum ein Gebäude in allen seinen Theilen vollständig diesem Rundungs-G. entsprechen. Kallenbach 41; Sitten-G. Sch. 1131a etc., s. Moral-G.; Überschreiter der Sonntags-G–e. IKinkel Jb. 1, 292; Sprach-G–e [b], s. Laut-G.; Ein Staats-G. Sch. 1023b; Steuer- und Zoll-G–e; Die Straf-G–e gegen alle heimlichen Zusammenkünfte. W. 17, 25; Un-G. [Anarchie]. Kl. Od. 2, 146; 152; Stuhr Rel. 208 etc.; Nach der Schönheit Ur-G–en [b]. JGJacobi 3, 211; Zoll- Sanders, deutsches Wörterb. II. G., s. Steuer-G.; Wider die Zunft-G–e. Wackern. 4, 3993⁰; Die deßhalb bestandenen Zwang-G–e. G. 26, 293.