Gesetz
I. Gesétz, n., –es; –e; –chen, lein; -:
1) Absatz einer Rede, Schrift und nam. eines Lieds (Strophe, Vers, schwzr. Gesatz, vgl. Satz 18): Ein Bar [bei den Meistersängern] zerfällt meistens in mehrere Gesätze etc. (44) 1970; Die Strophen einer Ode oder wie unsere Alten nach Art der Griechen sagten, die G–e. Krit. Dichtk. 423; s. 11, 477 etc., z. B. noch: Nun wurde nochmal das Gesätz gesungen: „’Naus, ’naus“ etc. D. 1, 19 und bes. verkl.: G–lein. B. 2, 206 etc.; G–chen. Zelt. 1, 259; Wend. 1, 25; 175; 176 (G–elein) und verallgemeint: Ein G–lein [Eins, einmal] lesen, singen, beten, schlafen, trinken etc. Sie lögen selber ein G–chen, wenn etc. 1, 335. — 2) eine feste Norm des Verhaltens, und zwar:
a) (s. Gebot 1 und das dort Bem.) die von einer anerkannten Auktorität festgesetzte Satzung und Vorschrift des Verhaltens: Sich Etwas zum G. machen; Einem Staat, den Bürgern G–e geben; Ein G. vorschlagen, berathen, annehmen, publicieren etc.; aufheben etc.; Die G–e in Betreff der Ehe, der Ehescheidung, der Ackervertheilung, der Sonntagsheiligung etc.; Die G–e der Dicht-, Vers-, Tonkunst etc.; Die bürgerlichen, die göttlichen, die sittlichen G–e etc.; Ein G. beobachten, halten etc., verletzen, brechen, übertreten; gegen das G. handeln, verstoßen etc., auch: eine Gesammtheit von Satzungen (G–en), so nam. bibl., z. B.: Das G., so in Geboten gestellet war. 2, 15 u. o.; Ich forsch’ in dem G–e [als Schriftgelehrter]. 3, 328; Ihr Rechtsgelehrte, die ihr die Aufsätze und Gebote des G–es verstehet. B. 52a; Nicht der Väter | Glauben möcht’ ich [als Moslim] und G. verleugnen. 4, 283 etc. Veralt.: Gesatz. B. 48b; 143a; 2, 258³²; 3, 51²⁵; 479¹⁷ etc. —
b) (s. Regel 2; 3 und die Bsp. dort) das waltende Princip, wonach als nach der festen unwandelbaren Richtschnur sich das Verhalten von Etwas regelt und bestimmt: Die drei Kepler’schen [von Kepler entdeckten] G–e; Die G–e des Falls, der Schwere (Gravitation) etc.; Wunder . ., wiefern diese die G–e der Natur überschreiten. 3, 68; Mit einiger Methode kommt man dem G. dieser Gesetzwidrigkeit schon um Vieles näher. 37, 48; G. und Zufall. 39, 59; 2, 291; 295; 296; 297; Nach ewigen, ehrnen | großen G–en | müssen wir Alle | unseres Daseins | Kreise vollenden. 68; Daß dieses G. zwischen den Geschwindigkeiten und den Entfernungen der Planeten von der Sonne sür alle diese Himmelskörper und in allen Punkten ihrer Bahn statthabe. 165; 183 U. v.; 55b; Warum alle diese Dinge ihr G., | Natur und angeschaffne Gaben wandeln | in Mißbeschaffenheit. Cäs. 1, 3 etc. — Zahlreiche Zsstzg. zu a und b, leicht zu mehren nach folg. Bsp., ohne Bem. zu a: Die Acker-G–e des Gracchus; Ausnahms-G–e des Belagrungszustandes; Bewegungs-G–e [b]. 8, 437; Ein zum Durchbruche ringendes allgemein gültiges Bildungs-G. [b] Frz. Rev. 247; Blut-G. [blutiges]. Ros. 93a; Bürger-G. Od. 2, 21; Das Ceremonial- G. der Juden; Eh[e]scheidungs-G. Woch. 20; Sein [des Spaniers] Ehren-G. 2, 275, in Betreff der Ehre, des Ehrenpunkts; Nach Erfahrungs-G–n [b]. Anthr. 100, aus der Erfahrung abstrahiert; Geschmacks-G–e. G. 1, 36; Gravitatiōns-G. [b]; Diese Spiraltendenz als Grund-G. [b] des Lebens. 36, 196 etc. und bes. [a]: Grund-G–e lösen sich auf der festesten Staaten. 5, 90; 792a; 8, 224 u. v.; auch: Ein feststehendes Reichs-Grund-G. 31, 144; Das Haupt- und Staats-Grund-G., die neue Verfassung. Bl. 1, 302, vgl.: Das Staats-Grund-G. mit den dazu gehörigen Neben-G–en. Jahrb. 1, 142 etc.; Die Handels-G–e; Mit einziger und gegen das Haupt- G. [b] völlig verschwindender Ausnahme der Monde der sonnenfernsten Wandelsterne. EE. 26 etc., s. o.: Grund-G.; Kraft dem Haus-G–e, das Gustav Wasa gegeben, erbte Sigismund den Thron. 2, 3b; Ein Kern-G., vgl. Haupt-G.; Kirchen-G.; Klugheits- G–e [von der Klugheit gebotnes Verhalten]. 991a; Das eine Königs-G. [Haupt-G.], außer dem er keines kennt. 11, 258; Kunst-G–e. 30, 306; Nach den Landes-G–en. 3, 246; Sprach-G–e oder besser noch .. Laut-G–e [b]. 30, 7; Die Gaukelsündeln], so wider ihre Lügen-G–e [falschen etc.] geschehen. 5, 236b; Das Moral-G., dessen allgemeine Verbindlichkeit von positiven G–en ganz unabhängig. 35, 95; In einer Verfassung . ., deren G–e und Vhe die Unbezwinglichkeit eines Natur-G–es [b] angenommen. 17, 373; Sch. 4, 239; 1128a; b etc.; Neben-G., s. Grund- G.; Policei-G.; In England’s Reichs-G–en. 412b; Das strenge Reim-G. [des Alexandriners]. 2, 582²³; Zwar möchte kaum ein Gebäude in allen seinen Theilen vollständig diesem Rundungs-G. entsprechen. 41; Sitten-G. 1131a etc., s. Moral-G.; Überschreiter der Sonntags-G–e. Jb. 1, 292; Sprach-G–e [b], s. Laut-G.; Ein Staats-G. 1023b; Steuer- und Zoll-G–e; Die Straf-G–e gegen alle heimlichen Zusammenkünfte. 17, 25; Un-G. [Anarchie]. Od. 2, 146; 152; Rel. 208 etc.; Nach der Schönheit Ur-G–en [b]. 3, 211; Zoll- deutsches Wörterb. II. G., s. Steuer-G.; Wider die Zunft-G–e. 4, 3993⁰; Die deßhalb bestandenen Zwang-G–e. 26, 293.
Work in progress
Die Arbeiten am Wörterbuch sind noch nicht abgeschlossen. Beachten Sie daher folgende Hinweise:
- Artikel können falsch segmentiert sein.
- Lemmata können falsch aufgelöst sein.
- Die Struktur, v. a. von Lesarten, kann falsch ausgezeichnet sein.
- Falsch erkannte Zeichen sind nicht auszuschließen.
- Faksimiles können fehlen oder falsch beschnitten sein.
- Das generierte TEI/XML kann invalide sein.