Faksimile 0254 | Seite 1076
Faksimile 0254 | Seite 1076
Faksimile 0254 | Seite 1076
Faksimile 0254 | Seite 1076
gesellig geselligen Geselligkeit gesellisch Gesellschaft gesellschaften Gesellschafter gesellschaftlich Gesellschastlichkeit
Geséll~ig, a.:
sich an Andre anschließend, gern anschließend; dem Trieb zu solchem Anschließen gemäß, entsprechend etc., mit versch. Nüancen, z. B.: Ein g–er Mensch, der gern in Gesellschaft ist, sich Leuten anschließt, mit ihnen verkehrt etc., z. B. auch mit Bezug auf den Trieb nach Amüsement in der vorzugsweise sog. Gesellschaft (s. d. 2e): Wie es denn dem g–en Menschen ganz gleichgültig ist, ob er nutzt oder schadet, wenn er nur unterhalten wird. G. 22, 9 etc.; G–e Thiere, die in Gesellschaft leben, wie z. B. Bienen, Ameisen etc., aber auch: die sich dem Menschen anschließen, wie Hunde etc.; G–e Talente, wie sie zur Belebung der Unterhaltung in Gesellschaft dienen etc.; Daß sie endlich selbst mit ihrem Troste in ein g–es Heulen ausartete. Arnim 71 [mit der zu Tröstenden heulte]; Bäche schmiegen | sich g. an. G. 2, 44, an den Fluß; In harmon’schem Band | g. sie [die nachbarl. Schatten] zusammengatten. Sch. 23b; Um des Lichts g–e Flamme | sammeln sich die Hausbewohner. 79b; Weise sprachen das Recht an diesen g–en Thoren. 76a [in denen sich Leute versammeln]; Ein gutes Glas Wein ist ein g–es Ding. Spielhagen Pr. 1, 118 etc. Selten statt social (s. d.): Beranger’s Gesang hallt in alle g–en Fragen, die die Zeit anregt. Cham. 6, 286 etc. Ggstz.: Un-g., z. B.: So gehört zu den un-g–sten Unarten des Menschen, daß er schlafend .. den Gesellen durch . . Schnarchen wach zu halten pflegt. G. 25, 79; Durch die Welt verlassen | un-g. [ohne Gesellen] allein sich durchzuwinden. Platen 4, 279; Un-g. [die Gesellschaft meidend] und allein | wandelte Kassandra. Sch. 61a; Die herein von den Gefilden | rief den un-g–en Wilden. 79b; 23a; Gesellschaft ist kein Trost | dem Un-g–en. Tieck Cymb. 4, 2 etc.
~igen, tr.:
gesellig machen: Erziehung und Geselligung fürs Leben. Stahr (Nat.-Z. 8, 125).
~igkeit, f.; –en:
(ohne Mz.) das Geselligsein; der Trieb dazu etc. und. (mit Mz.): die aus diesem Triebe hervorgehnden Unterhaltungen (so z. B. G. 3, 344; 22, 345 etc.). Zsstzg. z. B.: Jung-G., s. Gesellenschaft 1; Mit der Pflege schöner Kunst und geistreicher Bildung, dem würdigsten Elemente der Staats-G. Ense B. 4, 193, der sich in der staatlichen Gemeinschaft als solcher bekundenden G.; Un-G., das Ungeselligsein. W. 29, 183 etc.
~isch, a.:
(veralt.) in der Weise eines schlimmen Gesellen: G., bübisch etc. HSachs G. 1, 191.
~schaft, f.; –en; –s-:
1) abstralt (vhne Mz.) die Beziehung der Gemeinschast, wodurch etwas zu einander Geselltes mit einander verbunden ist, z. B.: In G., von Pers., Thieren und Sachen: In G. |vereint] mit Jemand Etwas vornehmen, reisen etc.; Ich bin gern in seiner G. [mit ihm zusammen]; Die weitschweifige Periode .. hatte ich in G. sovieler würdigen Männer durchgearbeitet. G. 21, 82 etc.; Die in G. lebenden Thiere etc.; Platina findet sich gw. in G. von Gold; Es sei nun, daß seine Erinnerung [die Erinnrung daran] mit Ver- achtung und Abscheu oder mit Scherz und Lachen in G. gehe [vergesellschaftet sei]. W. 9, 123 etc.; Kein Laster ist ohne die G. eines andern. Adelung etc. Nam. von Pers.: Jemandes G. lieben, suchen, hassen, meiden, fliehn etc.; Einem G. leisten, seltner: halten (Iris 3, 98); Etwas zur G. thun, Dasselbe wie ein Andrer, um es ihn nicht allein thun zu lassen, z. B.: Rauchen Sie mir zur G. eine Cigarre! etc.
2) (ohne Mz.) Jemand oder Etwas, insofern es Einem zur G. (1) dient, ihn nicht allein sein und sich fühlen lässt (s. Gesellschafter): Dieser Mann, diese Familie ist, diese Leute etc., die Bücher etc. sind meine einzige, meine liebste G.; „Hattest du auf der Post gute G.?“ Ich hatte eine angenehme Reise-G. an einem ältlichen Herrn etc., s. 3; Ich habe allerlei Bekanntschaft gemacht, G. habe ich noch keine gefunden. G. 14, 10 etc., s. Schm. 3, 229.
3) eine größre oder geringre Gesammtheit von Wesen (Pers.), die durch eine Gemeinsamkeit der Beziehungen verbunden sind:
a) Jn Bezug auf die Fügung vgl. Dutzend, Anm., nam. für die zuw. vorkommende Verbind. von G. in Ez. mit der Mz. des Zeitw., z. B.: Wenn eine G. (s. f) ausgesuchter Männer gemeinschaftlich auf den Zweck losarbeitet en. Forster Br. 1, 441; Eine große G. (s. g) Seiltänzer, Springer und Gaukler .. waren.. eingezogen. G. 16, 102; Die erste G. (s. d) besprachen sich. Olearius B. 52b; Eine G. Theaterfreunde haben mich eingeladen. Platen 7, 73 etc. In Betreff der Bed. erwähnen wir im Folg. die gw. Anwendungen:
b) In weitestem Sinn: Die (menschliche) G., die Gesammtheit aller Menschen als solcher; oft mit der nähern Beschränkung, daß sie in geordnetem Verband größrer oder kleinerer Gemeinschaften (Staaten etc.) zusammenleben, best.: Die bürgerliche, staatliche G. und so auch von Theilen dieser G., insofern sie als ein in sich geschloßnes Ganze erscheinen, z. B. (vgl. auch 1): Das Wort „G.“ . ., man braucht es als gleichbedeutend bald mit Menschen, die überhaupt in einem Vertrage, bald mit Menschen, die in dem besondern Bürgervertrage stehen, mit dem Staate etc. Fichte 6, 129 (s. nam. auch 302 fs.); In dem sittl. Siechthum der G. Freytag B. 2, 254; Das Theater könne .. dem Staat und der G. unmittelbar nutzen. G. 35, 337; Drei Zustände, d. i. drei Arten, die Welt anzusehen und auf sie zu wirken: .. der Zustand des Thiermenschen ..; der Zustand der G. . .; einen dritten Zustand ..: sittliche Menschen. H. Ph. 13, 342; Nicht auf die G. wälze du | allzuleicht des Einzelnen Verbrechen. Meißner Gd. 12; Die „G.“ in den Katholicismus .. zurückschmeicheln. Scherr Bl. 2, 90; Ein tröstlicher Vorschritt, den die europäische G. .. gemacht. Hofg. 212 etc.
c) Von dem ausschließenden Standpunkt der sog. höhern Schichten der G. (b) aus: diese Schichten, z. B.: Zwischen Pestalozzi und den bestehenden Kastenansprüchen der G. hindurch segeln. Gutzkow R. 8, 304; Zu den Kreisen, welche Sidonie ausschließlich mit dem Namen der G. belehnte. Lewald W. 4, 2496; Obgleich zur G. gehörig und von guter Familie. Waldau N. 3, 29; Hahn-Hahn, Jda, du nennst Das ηcτ’ έozην die „G.“, | was noch plündert und raubt, wenn auch fo frech nicht, wie sonst. Xen. d. Ggw. 30 etc., vgl.: Der Einfluß der Societät auf die Schriftsteller nahm immer mehr überhand; denn die beste G., bestehend aus Personen von Geburt, Rang und Vermögen, wählte zu einer ihrer Hauptunterhaltungen die Literatur und diese ward dadurch ganz gesellschaftlich und vornehm. G. 22, 44 etc.
d) eine Anzahl von Pers., wie sie der Zufall an einem Orte zusammenführt etc. (vgl. e): Die G. in einem Wirthshaus; in einem öffentl. Lokal, Garten etc.; in einem Bade; im Postwagen; im Waggon, Koupé etc.; Man findet in diesem Lokal gw. eine feine, gebildete, gewählte etc., eine sehr gemischte G. etc.; Als wenn man aus einer Schenke in gute G. käme; G. 25, 163; Daß sämmtliche G. [alle Anwesenden etc.] zu Tische geladen sei. 18, 75; In öffentlichen G–en. Rabner 4, 368 etc. Scherzh.: Die geschloßne G. [im Zuchthausl, vgl. e.
e) eine Anzahl von Besuchern, Gästen, die zu geselligem Verkehr, zum Amüsement etc. absichtlich wo zusammenkommen, und die dazu getroffnen Veranstaltungen: Eine eingeladne G.; Eine G. (von Herren und Damen) zu Abend, Mittag, Kaffe etc., zu einer Spielpartie, zum Tanz, zu einem Ball einladen; Eine große G. geben (oder veranstalten etc.); Jeden Montag ist hier G., kommt hier eine geschloßne G. [versch. d, s. schließen 7b] zusammen etc.; Eine Lustpartie oder eine andere angenehme G. ausschlagen. G. 19, 291 etc.
f) eine Anzahl von Pers., die sich zu einem andern Zweck als dem der bloßen Unterhaltung verbunden haben und für diesen Zweck gemeinsam wirken, sehr versch. nach dem Zweck, s. die leicht zu mehrenden Zsstzgn und z.B.: Eine gelehrte G.; Die hochansehnliche G. für ausländische schöne Literatur. G. 33, 170 etc. (Geselleschaft. Opitz 1, 161); Die Stillen im Lande, jene frommen Seelen, welche, ohne sich zu irgend einer G. zu bekennen, eine unsichtbare Kirche bildeten. G. 22, 79; Die G. der Herrnhuter etc.; Die G. Jesu, s. Jesuiten etc.; G–en zum Betrieb eines Bergwerks, zum Bau einer Eisenbahn etc. auf Aktien; Eine G., die Handels-, Bankgeschäfte macht, Wechsel diskontiert etc.; Meinst du, die G–en werden ihn [den Leviathan] zerschneiden, daß er unter den Kaufleuten zertheilt werde? Hiob 40, 25 etc.
g) (s. f) nam.: eine Truppe, die sich einem schauenden Publikum produciert: Eine G. Kunstreiter etc. (s. a: G.); Schauspieler, s. Düringer 530 und z. B.: Die Kochische (Schütze Hamb. 285), Ackermannische (315) G. etc.
h) s. Gesellenschaft 2.
i) veralt. = Kompanie (s. d.) Soldaten. Schm. etc. Zsstzg. leicht zu mehren und zu verstehn nach dem Obigen theilw. ineinandergreifend und folg. Bsp.: Abend-G. (e). Thümmel 6, 92, Soirée; Aktien-G. (f); Assekuranz- oder z. B.: (Feuer-, Hagel-, Lebensetc.) Versichrungs-G. (f); Bade-G. (d); Bank-G. (t); Be- erdigungs- oder Begräbnis-G. (t), die Beerdigung der Mitglieder besorgend etc.; Bruder-G–en (f), z. B. Gentz Rev. 108 in Bezug auf ähnliche, verwandte G–en, vgl. Mutter-G., von der andre ausgehn. 72; Scherr Bl. 1, 320 etc.; Brunnen-G. (d); Damen-G. (e); Diebs-G. (f); Dinstags-G. (o; f etc.), am Dinstag zusammenkommend, und so analog; Diskonto-G. (f); Eisenbahn- G., z. B. (d) und (f); Fest-G. (c); Gauner-G. (f); Handels-G. (f); Herren-G. (d; e etc.); Hof-G. (0); Kafse-G. (e), vgl.: Kaffeklatsch-G–en. Hackländer St. 1, 102; Kinder-G. (e etc.); Kunstreiter-G. (g); Keine Löwen- G., bloß zum Vortheile des einen Theils gebildet. Börne 5, 101 etc. (nach äsop. Fabel s. Luther 5, 271b); Mittags- G. (e); Morgen-G. (e), s. Matinée; Mutter-G., s. Bruder-G.; Elihu Burrit und der ganzen quäkernden Oliven- G. (f). Demokr. Stud. 167, gegen den Krieg eifernd (vgl. Olblatt); Privat-G. (e), im Ggstz. zu öffentl. G–en; Reise-G. (d, s. auch 2); Religions-G., durch Gemeinsamkeit der religiösen Beziehung vereint; Schauspieler-G. (g); Seiltänzer-G. (g); Spiel-G. (e), s. Trink-G.; Spieler-G. (f), vgl. Gauner-G.; Man suchte dem Verderben [der Sprache] .. entgegenzuarbeiten. Zu diesem Zweck wurden nam. die Sprach-G–en (⏑) gegründet. Kurz Leitf. 140 etc.; Staats-G. (b); Thee-G. (⏑). Forster Br. 2, 133; Die Mitgenossen der Tisch-G. (d; e). Kant Anthr. 246; W. Luc. 4, 55 etc.; Trink-G. (e), seltner: Ihr Leben in Spiel-, Trunk- und Thee-G–en vergeuden. Thümmel 6, 4; Versichrungs-G., s. Assekuranz-G.; Ein Wald von Statuen, durch den man sich durchwinden, eine große ideale Volks-G. (d), zw. der man sich durchdrängen mußte. G. 22, 64 u. ä. m.
~schaften, tr. etc. in Zsstzg.:
Ver-: s. gesellen: 1) tr.:
a) Jemand vergesellschaftet Etwas mit (z. B. H. 11, 434 etc.) oder zu (z. B. Kühne Fr. 112) etwas Andrem etc., gesellt es.
b) (selten) Etwas, z. B. eine Betrachtung (Musäus Ph. 2, 16) vergesellschaftet Einen, leistet ihm Gesellschaft, begleitet ihn, s. 3a. 2) retl.:
a) Lebende Wesen ver-g. [ver- einigen, verbinden] sich, z. B. Thiere (Mager 2, 370¹⁰); zu größern Trupps (Kohl A. 3, 409) etc.; Die für alle Mühe und Lust des Lebens sich zu ihm vergesellschaftete [als Gattin]. JoMüller 1, 410 etc.
b) (s. a) Da sich mit dieser Unerfahrenheit eine gewisse Hitze vergesellschaftete. Bahrdt 1, 135; Thonschichten, die gern mit Gipsdrusen sich ver-g, Burmeister Gsch. 239; Kohl E. 2, 365 etc. 3) pass. Partic.:
a) (selten, s. 1b) Von Einem (Musäus M. 5, 134) oder Etwas (IGMüller Lind. 4, 433) vergesellschaftet, begleitet.
b) Jemand ist mit Einem vergesellschaftet (vgl. 2a), z. B. Andersen 27a; SClara EfA. 1, 623 etc. und nam. oft (s. 2b): Etwas ist mit etwas Andrem vergesellschaftet, verbunden, damit zusammen vorkommend, z. B.: Demuth ist oft mit Schwäche vergesellschaftet. Forster Br. 1, 295; 414; H. R. 7, 300; Humboldt K. 1, 285; Sch. 697a; Des Höllenreichs, welches für uns mit so widrigen, Eindrücken vergesellschaftet ist. W. 34, 217; Luc. 1, 271 etc., auch mit bloßem Dat.: Die ihnen vergesellschafteten Tang- Arten. Vogt Oc. 1, 98 etc.
4) Die stete Vergesellschaftung unpassender Begriffe. Forster Voln. 162 etc. (s. 1a; 2b); ferner: In den größern menschlichen Vergesellschaftungen. Kosegarten Rh. 3, 324 (s. Gesellschaft 3b); Ansiedlungen und Vergesellschaftungen. Mager 2, 370³¹ etc.
~schafter, m., –s; uv.:
Jemand, der und insofern er Einem zur Gesellschaft (s. d. 1; 2) dient, zu dienen befähigt ist etc.: Die Stelle einer G–in bei einer ältern Dame annehmen; Seinem Mitgenossen und G. Kosegarten Rh. 1, 111; Ihre G–innen. Musäus M. 2, 17; Zu dem engern Ausschuß ihrer G. [ihres Umgangs] zu gehören. W. 23, 71 etc.; auch z. B.: Mein Windspiel war ein munterer G. G. 19, 359 etc.; Bartusch rückt und ist überhaupt der bequemste Reise- G. Gutzkow R. 2, 302; Einen der angenehmsten Tisch-G. W. 22, 67; 17, 104 etc. schafterēi, f.; –en: (selten) eine Stelle als Gesellschafter etc. Forster Br. 1, 508.
~schaftlich, a.:
1) in Gesellschaft (Gemeinschaft) mit Andern, z. B.: Unenthaltsamkeit im g–en Trinken. Kant Anthr. 73; In solcher g–en Produktion [von mehrern Vfn.]. Laube DW. 5, XVIIl; Sieben Schiffe. .. Der sechs g–en Segel keines mehr. Nicolai 8, 181 etc. 2) auf die menschliche oder bürgerliche Gesellschaft (s. d. 3b) bezüglich, social: Die g–e Moral [worauf die Gesellschaft gegründet ist] verletzen. Forster Voln. 32; Ihre g–e Lebensstellung [die sie in der Gesellschaft einnehmen]. Guzkow R. 8, 205; Die g–e Umwandlung. Heine Lut. 1, 218; Alle bürgerliche und g–e Verbindungen. W. 9, 136; 22, 162; Der g–e Vertrag. 31, 453 etc. 3) auf die höhere, feinere Gesellschaft (s. d. 3c, nam. am Schluß) bezüglich, ihr gemäß: G–e Bildung, Unbildung (Kinkel E. 321), Gewandtheit, Tournüre etc.
~schastlichkeit, f.; 0:
z. B.: Der Mensch ist für die Gesellschaft bestimmt; unter diejenigen Geschicklichkeiten, welche er in sich vervollkommnen soll, gehört auch die G. Fichte 6, 308, die Befähigung für die Gesellschaft; Die Wirbel der G. [der Gesellschaften, s. d. 3e]. G. Kestn. 64; Mit der Ausbildung der G. [des gesellschaftl. Verkehrs] in Frankreich mußte .. das Bedürfnis der Gleichheit entstehen. Heine Reis. 4, 146 etc.