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schwänglich
Schwänglich (schwä́nklich, schwénklich), a.:
in Zsstzg.: Er-: (vralt.) s. erschwinglich, Ggstz.: Sein Fleiß, Fürsorg’ und Müh war Andern unerschwenklich. Weck- herlin (WMüller B. 4, 106), unerreichbar, von ihnen nicht zu erschwingen. Über-:
1) durch seine Beschaffenheit sich über das Maß und die Grenzen (des Gewöhnlichen) hinausschwingend; im Uberschwang (s. d.) vorhanden oder davon zeugend; unermeßlich etc. 2. Kor. 3, 9 ff.; 4, 7 ff. etc.; Du erzeigest uns Allen eine große Wohlthat und mir eine ü–e. G. 15, 290; 4, 86; 196; Durch ü–e Großheit. 27, 350; Ein unbegreiflich, ü. Glück. Sch. 449b; So ü. Viel. W. 17, 74 etc. Dazu:
2) Ü–keit: (o. Mz.) das ū.-Sein, der Überschwang, und: etwas U–es (vgl. Übermaß; Maßlosigkeit): Jene jugendhaften Ü–keiten. Droysen Y. 1, 192; Bei der Ü–keit aller Ideen, die sie begeisterten. Görres Ver. 17; Heine Lut. 1, 239 etc.; Mit all seinen Jeanpaulismen und deutschen Ge- danken-Ü–keiten. Gutzkow R. 5, 504 etc.
3) Un-ü., nicht als Ggstz., sondern als Verstärkung: sobeschaffen, daß man sich gar nicht darüber hinaus schwingen kann, also das Höchste bezeichnend: Ein gehofftes Erstaunen über un-ü–e Schönheiten hat sich in ein Erstaunen über un-ü–e Fehler verwandelt. L.; Die große un-ü–e Seligkeit Gottes. Samps. 3, 3; IP. Lev. 370; Sch. 13b; 209b etc.