Geschütz
I. Geschütz, n., –es; –e; -:
1) Kriegsk.: die schweren Schießmaschinen, im Ggstz. der leicht zu handhabenden Schießwaffen, z. B. bei den Alten: 2, 362, best. Wurf-G–e. 363, vgl.: Die größesten Wurf- G–e sind ..förmliche Gebäude. gK. 399 etc., heute: Feuer-G. 366a), zumeist o. Bstw. (s. Artillerie): Das G. spielt 415b); arbeitet; lbestreicht ein Terrain etc.; Das G. auffahren, bedienen etc.; Im Feuer des G–es. 275b; So und soviel Stücke G. etc.; Grobes oder schweres G. etc., übrtr.: Mein Vater wird alle G–e gegen uns richten. 197b; Er brannte bei jedem Anlaß.. das schwere G. der Philosophie ab. Ab. 67 etc. — Batterie-, Festungs-, Grob- 5, 178) G., Ggstz.: leichteres oder Feld- (z. B. D. 2, 209; 4, 211) G., s. ferner: Belagerungs-G. 25, 223; Kammer- und Kern-G., s. Kammer 7; Kern 6; Spreng-G., Petarde (s. d. 1) etc.; Mord- 243), Schlacht- EpSp. 73) G. etc. —
2) s. Schuh 2c. —
3) s. Schütz II 8a.
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