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Schutz
Schútz, m., –es; 0; -:
1) die vor feindlich Andringendem, vor Angriffen etc. sichernde Abwehr und das so Abwehrende (auch oft eine Pers.), vgl. das oft verbundne Schirm 1; ferner: Zu Sch. und Trutz [zur Vertheidigung und zum Angriff]. G. 10, 248; Platen 3, 136; Sch. 532a etc.; Zu Nutz und Sch. unsrer Klienten. G. 21, 180 etc.; In Jemandes Sch. sich begeben, sich empfehlen (Musäus M. 3, 112) etc.; Einen oder Etwas in Sch. nehmen etc.; Unter Jemandes Sch. sein, stehn, sich stellen etc.; Im Sch. der finstern Nacht [von ihr geschützt, geschirmt etc.]. Cham. 4, 27 etc.; Unter dem Sch–e seiner Nüchternheit etc. W. 6, 84; JP. HV. 113; Stahr Rep. 1, 252 etc.; Etwas oder Jemand gewährt Einem Sch., gereicht Einem zum Sch., ist sein Sch., ein starker Sch.; Meines Blutes Sch. und Schirmer. HKleist Hint. 288 etc.; Sch. (vor Etwas) finden bei Einem; hinter Etwas. Börne 3, 30 etc.; Den Sch. handhaben. Röm. 15, 6 etc. Vralt. auch: Be- Sch. Franck Chr. 5a (vgl.: Ein gut Beschütz. Tappius 189b, schützende Ausrede etc.). Zsstzg. mit Bstw. z.B.: In deinem Allmacht-Sch. Creuz 1, 81 (vgl.: Der Gnaden-Sch. Gottes. Frisch); Diese Macht heißt nach Beschaffenheit der Umstände Kaiser-, Königs-, Fürsten- oder Amts-Sch. Möser Ph. 3, 108; Den Kontrakt, wodurch die Obrigkeit von ihnen um den Feld-Sch. ersucht worden. 205; vgl.: Feld-, Flurschütz und: Marken-Sch. 2, 196; Rechts-Sch. gegen die .. Grausamkeit des Gebieters. Guhl 2, 283; Zum Selbst-Sch. vHorn Maj. 1, 65 etc.
2) vralt. st. Mondkalb (s. d.). Luther SW. 57, 242 (Mz. uv.). 3) (Mz. Schütze), s. Schütz 8a und Schuß 3.