schreiblich
schreibsam
Schreib-S
Schreibsel
Schreīb~lich, a.:
s. schreibbar, z. B.: Unter dem höchsten nicht mit Buchstaben sch–en Gesetze. Ber. 333, — gw. nur in (verneinten) Zsstzg. (s. die von schreiben), z. B.: Be-: sich (dem Grad, der Intensität nach) beschreiben lassend: Nicht b. ist der Nutzen. 9, 287; 26 etc., zumeist Ggstz.: Un-b. 12, 310; Un-b–e Empfindungen beschreiben zu wollen. 16, 102; Un-b. fein. 29, 389 etc.; An der feinsten Un-b–keit eines schwebenden Lautes. 201a etc. — Vōr-: Seine ohn-v–e Meinung. Br. 1, 241, s. unmaßgeblich etc. —
~sam, a.: (selten) Ein sch–es [zum Schreiben geeignetes] Alphabet. 30, 58; Die Be-sch–keit unserer Nation, da von ihrer Beredsamkeit [s. d.] dermalen nicht Viel zu rühmen ist. 155 etc. —
~S, ~sel: s. Geschreibe. Work in progress
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