Schranne
Schránne, f.; –n; –n-:
s. schräg, Anm. u. nam.
1) Bank, z. B. worauf ein Auszuhaunder liegt 3, 232); der Angeklagte sitzt Sonn. 490) etc.; Schulbank. Bild. 20 etc. —
2) (s. 1 und Bank 2f) Wie der Metzger an seiner Sch. stand. Z. 2, 208 etc. (s. Scharren I 1); Brot-, Fleisch-Sch. — 3) Getreidemarkt (s. Schranke 2d): Ein Marktflecken mit einer Sch. von nicht geringer Bedeutung. D. 4, 285; Sonn. 274; DTr. 1, 18 etc. (s. Sch–n-Preis); Die Korn-Sch. hatte alle Bauern der Gegend versammelt. 344 etc. — 4) Büreau, z. B.: Gerichts-Sch. (oder -Schranken); Mauth-Sch. etc., vergl. M. 206 etc., wo er auch die Fortbild. hat: Schranner [Büreaukrat]; Schrannerei [Büreaukratie].
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