schossbar
Schosse
schossen
Schossenheit
Schosser
Schóss~bar, a.:
Sch., ge-sch., Schoß (s. d. 3) zu geben verpflichtet. —
~e, f.; –n: s. Schösser 2. —
~en: 1) tr., auch ohne Obj.: Schoß (s. d. 3) zahlen: Etwas sch. und steuern. 31, 75 etc. Zsstzg. (vgl. steuern, schocken etc.): Be-sch., ver-sch. (versch. 2). — 2) intr. (haben, sein): von Pflanzen: aufschießen, Schößlinge treiben (s. Schoß 2): Die Gerste hatte geschosset. 2. 9, 31; In Ähren geschoßte noch grüne Gerste. 23, 358; 290; Hyacinthen fand ich sch. Po. 2, 260; Holde Tochter, sproß und schosse, fröhlich wie die Bins’ am Teiche. Rh. 3, 378; Dick-sch–de Spargel. 1, 102 etc.; Die Zweige, die hoch auf-sch–den. D. 2, 118; Sie sind aufgeschosst zum Garten. 2, 139 etc.; Ist der Spargel ausgeschosst. 5, 235 etc.; Wie die dicke Saat | halb schon gleich verschosset hat. (versch. 1). —
~enheit, f. in Zsstzg., s. verschießen. — ~er: s. Schösser 1. Work in progress
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