schließig
schließlich
Schlīēß~ig, a.:
s. schlüssig. —
~lich, a.: ab-, beschließend,z. B. bei Aufzählungen: Drittens und sch. etc. [zum Schluß] etc.; Die Sache sch. abzuthun. 22, 401; In den „schlüßlichen“ Ausbrüchen der lange verhaltenen Wuth. A. 3, 274 etc. — Zsstzg. z.B.: Áb-: ahschließend. 18, 242; 27, 92; Reinh. 308 etc. — An-: anschließend: A. mag ich hier gern bemerken etc. 31, 264. — Aūs-:
1) ausschließend: Vorzüglich, aber nicht a. 26, 294; 20, 54; 2, 2, 399; Luc. 5, 48 u. v.; Ein a–es Recht. Ph. 3, 55 u. v., vgl. 6, 122, wo er (fälschlich) den Ausdruck tadelt, mit der Bem.: soviel als ausschließbar. Dazu: In einer Vorliebe und A–keit, die etc. Sh. 1, 271; Fr. 187; Ferd. 1, 8; W. 3, 108; W. 162 etc. —
2) Er treibt Astronomie, mit Ausschließung der Kometen . ., Geographie mit Ausschluß der Kurörter .., Jurisprudenz a. das gerichtliche Verfahren [oder des .. Verfahrens. 2, 255, vgl. ausschließen 1a; d; ein-sch. — Be-: (vralt.) statt des Grundw.: 2, 2, 39c; 5, 330a; 1, 445a etc.; Ggstz.: Un-b–e Antwort. 5, 98b, wodurch die Sache nicht zum Beschluß kommt etc. — Eīn-: Ggstz. von aus-sch. (s. d.): 1) Welch eine Glaubensform will welterßprießlich sein, | aus-sch. darf sie nicht, muß all-e. sein. BE. 358 etc. — 2) E. mit Genit. R. 8, 25; Hdl. 1, 103; 36 etc., vgl.: Neapel, einschlüssig der Marken. Nap. 4, 41; Spr. 15.
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