Schließ
schließbar
Schließe
Schlīēß, m., –es; –e:
in Zsstzg. Be-Sch., s. Beschluß; Ver-Sch., s. Verschleiß, Verschloß, Verschluß. —
~bar, a.: 1) was zu schließen (s. d. und Zsstzg.) ist; geschlossen werden kann, eig. und übrtr., z. B.: Die Thür ist nicht (ver-)sch.; Der Traß ist fast zur Hälfte in Säuren auf-sch. [auflösbar]. 2, 665 etc. —
2) bündig, schließend (von Gründen etc.). 326b, Sch–keit. Ph. 2, 196. —
~e, f., –n: in best. Fällen etwas zum Schließen, Festhalten Dienendes, z. B.:
1) Schließhaken. D. 4, 301. —
2) Knippschloß. Bücherkrampe. —
3) Sch., Schleiße, (Schluse, bei den Windenmachern. Spleiße, Splint, umgebognes, das Zurückgehn hinderndes Eisen in Schließankern, Schließbolzen, und: diese selbst. —
4) Schutzbrett bei Mühlschleusen. —
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