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Schließ schließbar Schließe
Schlīēß, m., –es; –e:
in Zsstzg. Be-Sch., s. Beschluß; Ver-Sch., s. Verschleiß, Verschloß, Verschluß.
~bar, a.:
1) was zu schließen (s. d. und Zsstzg.) ist; geschlossen werden kann, eig. und übrtr., z. B.: Die Thür ist nicht (ver-)sch.; Der Traß ist fast zur Hälfte in Säuren auf-sch. [auflösbar]. Karmarsch 2, 665 etc.
2) bündig, schließend (von Gründen etc.). Schottel 326b, Sch–keit. Möser Ph. 2, 196.
~e, f., –n:
in best. Fällen etwas zum Schließen, Festhalten Dienendes, z. B.:
1) Schließhaken. Auerbach D. 4, 301.
2) Knippschloß. Schm.; Bücherkrampe. Campe.
3) Sch., Schleiße, (Schluse, bei den Windenmachern. Campe) Spleiße, Splint, umgebognes, das Zurückgehn hinderndes Eisen in Schließankern, Schließbolzen, und: diese selbst.
4) Schutzbrett bei Mühlschleusen.