schlicht
I. Schlicht, a., –est:
eig. niedrd. = schlecht, aber nach heutigem Gebrauch da, wo dies als zweideutig gemieden wird, hochd. dafür eingetreten (s. schlecht 1; 2a; b und 3, 432), also seltner: Recht und sch.; Sch.-weg 3, 1, 15; 2, 106 etc.), -hin, N. 7, 29), sehr gw. dagegen:
1) einfach etc.: Wo reine sch–e Form Alles ausmacht. 351a; Mit sch–er | Natürlichkeit. 4, 140; 33; Auf sch–em Wege. 32, 285; Erzählte die Begebenheit ganz sch. 18, 51; Man muß ihm sein sch–es Wesen zu Gute halten, er ist ein guter ehrlicher Landmann. 634b; Ich bin ein sch–er gerader Mann. 210a; Unser .. hochgebietender Herr | .. war erst nur ein sch–er Edelmann. 324a; Im sch–en Rock. 84); Schön ist nach dem großen | das sch–e Heldenthum. 450; Mit seinem sch–en Menschenverstand. 14, 203 etc., vralt.: Schlichtig. B. 119b. —
2) vom Haar: glatt (Ggstz. kraus): Die vom Scheitel an sch–en, unterwärts aber sanft sich kräuselnden Haare. 31, 81; R. 1, 358; N. 3, 150 etc., vgl.: Was sich sträubt, Das macht er [der Kamm] sch. Mak. 1, 65, s. schlichten 3; (vralt.) Zwiespalt richtig und schlichtig machen. Lthr. 76a. —
3) Feilenh.:Halb-sch., sch. und fein-sch., Arten des Feilhiebs in Bezug auf die Feinheit, s. 1, 761. —
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