Schleuse
Schlēūse, f.; –n; Schleuschen; lein; –n-:
1) eine Vorrichtung, das Wasser stauend zu sammeln und abzulassen, — und: der Verschluß solcher Vorrichtung (s. schließen, Anm.; Klause 2; Verlaß 4; Siel; Schütze etc.):
a) eig.: 603; Ein Strom .., von keiner Sch. mehr, von keinem Damm gehemmet. D. 262; 1, 131; Das Wasser läuft durch die Sch–n auf die Räder. 14, 181; Da man sch–n-weis den Fluß hin- absteigt. 23, 70; V. 30; Vier kleine Schleußen oder Schützen lassen nun die Masse [des Ganzzeugs] .. auf den Reinigungsapparat abfließen. 2, 809; Wenn du die Sch. vom Mühlenweiher ziehst. 66; Ihre Schleu ßen zu eröffnen und das Land umher unter Wasser zu setzen. 866b; 7, 147 etc. —
b) oft bildl., übrtr.: Es war nunmehr durch dies Geständnis die Sch. der Erzählung aufgezogen. 14, 233; 17, 89; R. 5, 148; Ist es Ebb’ im Schatz, .. | so zieht ihr eure Sch–n auf, schießt vor. Nath. 1, 3 etc. — 2) (s. 1):
a) Sch., Gassen-Sch., Kloake, Abzucht. —
b) Büchsenm.: der das Rohr haltende Theil der Ziehbank. —
c) Orgelb.: Gießkasten. —
Zsstzg. zu 1, z.B.: Dēīch-. —
Fáng-: wo, zum Behuf der Schiffahrt, das Wasser in einer durch Thore verschließbaren Kammer aufgefangen wird, Kasten-, Zapfen-Sch. und (mit runder Kammer): Kessel-Sch. — Gássen- [2]. —
Jāgd-: Spül-Sch. — Kásten-, Késsel-: s. Fang-Sch. —
Mǖhl(en)-: V. 2, 67. —
Spǖl-: Häfen, Flußmündungen etc. durch heftig einströmendes Wasser spülend von Schlamm etc. zu reinigen. —
Stāū-: mit einem einzigen Thor. — Wólken- [1b]: Als der erste Sprutz sich ergoß aus der W. Rückert 5, 250. —
Zápfen-: s. Fang-Sch.
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