Schlepper
Schlepperei
schlepp-1g
schleppisch
Schlépp~er, m., –s; uv.:
1) Jemand, der — und insofern er — schleppt, z. B.: Diese krautjunkerlichen Säbel-Sch. Bl. 2, 204 etc., — namentl.:
a) Bergb.: (s. schleifen 1g) Sch., Hund-Sch. 123). —
b) s. Schleppe 4 etc. — Ferner sachl., z. B.:
2) Eisenbahn.: Güterwagen. 11, 298 etc. —
3) Fisch.: s. Schleife 2d. —
4) Landw.: Schleppharke. —
5) Mal.: Art grober, breiter Pinsel. — 6) Schiff.:
~erēī, f.; –en: a) Schlepptau des Boots. —
b) Einen Sch., drag, . . d. i. eine Art von Floß, das, vermittels eines langen Taues an den Bug befestigt und von der Strömung fortgerissen, das Schiff wenden sollte. 10, 468) etc. —
c) übertr.: Haben sie unsrer Schifffahrt einen Sch. zum Vortheil ihrer Manufakturen angehängt. TrR. 1, 85, Hemmnis etc. —
das Schleppen (s. Geschlepp): Die Sch. der lieben Reisesiebensachen. Südr. 1, 193. —
~1g, a.: mit einer Schleppe versehn, z. B.: Lang-sch. Soll 3, 259. —
~isch, a.: schlumpig, schmutzig. 2, 122 etc.
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