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Geschleif
II. Geschlēīf, n., –(e)s; –e:
1) (o. Mz.) das andauernde oder wiederholte Schleifen (s. d.), auch = Geschlepp, s. Schm. 3, 435; 456; Als sie jung gewesen, hat sie ein Geschleipf nach dem andern gehabt. Gotthelf Sch. 67 [Liebeshandel etc., s. Schleife]. 2) weidm.: Röhre (s. d. 1h) zum Einschliefen eines Thiers in seinen Bau und —: dieser selbst (z. B. bei Biber und Otter. Zink Ök. 1, 314).