Schleif
I. Schlēīf, m., –(e)s; –e:
veralt., mundartl., z.B. (s. Gleitbahn, Holzrutsche (auch Schleife f.); Schleppe: Den Rock-Sch. nachtragen. B. 110a (Sch. f. ebd.) etc.; Zsstzg.: Ab-: Abnutzung. d 435. — Āūf-: verschleppende Hinzögrung. ebd. — Dúrch-: Unter-Sch. (2): Unter- oder D. 1521 § 2. — Unter-:
1) obrd.: Herberge (zum Unterschliefen), Schlupfwinkel: Einem U. geben. lichingen 195; Pr. 10, 187; Seinen U. wo haben. EfA. 1, 462 etc.; Vom Abend übereilet | ohn’ U. und Zelt. 2, 288 ¹⁷); Unterschlauf. vergl.: Der .. Schottens Knecht eingelassen und untergeschleift. 195; 192; Sich unterschleifen und sicher sein. 67; Wo .. sie ihre Unterschleifung hätten. 186, s. Unterschlupf. —
2) Betrug:
a) (s. b) durch Schmuggeln. 2, 187 etc. —
b) (s. a) durch Unterschlagen (s. d. 2): U–e fallen vor bei Etwas Ver. 99), werden dabei gemacht Leb. 1, 217), damit getrieben 1092a); Einen auf U. verklagen 8), ergreifen Nath. 2, 2) etc.; Diesen Unterschlief untersucht. Soph. 109. — Dazu (a; b) bei ünterschleifen, tr. und intr. u.: unterschleiflich, a.: durch U. — Waaren- absatz, Verschleiß: Der Absatz und V. der einheimischen Produkte. 341, s. verschleifen 4.
Ver-: Work in progress
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