Schlägel
schlägeln
Schlǟg~el, m., –s; uv.; –chen, ein; -:
(s. 3, 445):
1) Werkzeug — zum Schlagen:
a) von Pers. (selten) E. 405. —
b) von Trommeln 7, 119); Pauken; Tamburinen 2, 24) etc.; Trommel- Sch. oder -Stock etc., s. auch Plektron. —
c) zum Ballspiel (s. Maille). 4, 172; 215; 10, 296; Maille-Sch. 297 etc. —
d) in vielen Gewerben: Keule, Klotz, Hammer etc., z. B. Keule der Böttcher zum Antreiben der Reifen etc. EfA. 1, 409; Soll 2, 379 etc. (Hand-Sch., s. u.); Klotz der Holzhauer etc. zum Eintreiben der Keile. Barf. 3; SW. 61, 138 etc. (Holz-Sch., s. u.); Fäustel der Bergleute. 18, 30; 211; Hand- (123), Scheid- (207) Sch. etc.; Hammer — der Bildhauer 5, 218; Pr. 3, 618 etc.), beim Jagdzeug Br. 283; 2, 312 etc.); Pfannen- Sch., (Hüttenw.) großer Hammer zum Ausbessern der schadhaften Bahn des Schmiedehammers etc.; Die Nägel . ., den Sch. [Hammer]. 4, 146; Aus festgestampftem und mit Sch–n geebnetem Lehm [s. Patsche 2]. GR. 2, 216 etc. = Rammklotz, auch: Bock-, Fall-, Pfahl-, Stampf-Sch. etc.; ferner: Deckel der Flachsbrake. 1, 805 (vgl. etc.; veraltend = Schlachtbeil (s. etc.; sprchw.: Überstürzt ihr mich, werf ich den Sch. [— euch die Sache vor die Füße; stelle meine Thätigkeit ein]. U. 2, 246; Daß sie immer am Sch. flicken [was doch nicht vorhält] und eine Lüge mit sieben Lügen gern wollten wahr machen. 8, 129b etc.; Mit dem Holz-Sch. [s. Zaunpfahl] winken. St. 1, 38; Mit dem Holz-Sch. [oder Kolben, s. d. 19] lausen. Sch. 287 etc. —
2) (s. 1) = Keule (s. d. 2d) eines Thiers: Br. 303; Biß die zwei Sch. von der Gans ab. 382; Hasen- (481), Hammel- 3, 667²³), Kalbs- 3, 368) Sch. etc. —
3) Ort, wo der Bergmann mit dem Sch. (1) arbeitet. 996a. —
4) Zapfen eines Fischteichs. Ök. 1, 872 etc. —
5) umzuschlagender Rand, bes. am Hintertheil einer Art Kappen („Sch.-Hauben“ oder „Sch.“); Sammet-Sch. etc. wohl dazu: Roth- Sch. = Gimpel, Dompfaff (s. d., vgl. Rothkappe etc.). —
6) (s. 5) = Gugelhopf. —
7) ein Flüssigkeitsmaß: Nen Sch. alten Weins. Tr. 125 etc. —
8) Scherge; Born-Sch., Kloakenfeger. —
9) (s. 1) See-Sch., Hammerfisch. —
~eln: 1) intr. (haben): (s.
a) zappeln: [Das Kind steckt] in einer Felsenspalte und schlägelt mit den Händen und die Füße sind fest. J. 168. —
b) Ein lahmgeschoßner Hirsch schlägelt, hinkt, vgl. Schlägel 2 und lendenlahm. —
c) (s. b) einen groben Fehler begehn, fehlen: Ar. 1, 249; Gegen die Geschichte 31, 19); in der Erfindung der Fabel 12, 92) sch. — 2) tr.: Steinschn.: Aus-sch., Steine von unten aushöhlen, um sie heller zu machen. 3, 408.
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