Faksimile 0107 | Seite 929
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schlachten
Schláchten: 1) intr. (haben) arten, nacharten:
Die Kinder sch. auch oft nach den Vätern etc. Agricola 646; Daß die erstgebornen Söhne mehr nach der Mutter .. sch. Burmeister gB. 2, 162 etc.; Die deutsche Presse, auch wenn sie wollte, kann nicht der Times nach-sch. Bucher (Nat.–Z. 11, 248); Deutsch ist Alles, insofern es dem Stammvater und Ahnherrn nachschlachtet. Jahn M. 36 etc., s. schlagen 1c; Schlacht I 1; II und ungeschlacht. 2) tr., auch o. Obj.: lebende Wesen, metzelnd, metzgend tödten etc.:
a) insofern das Fleisch zur Nahrung best. ist: Mastvieh, Rinder, Schafe, Schweine, Gänse, Enten, Hühner sch. etc., selten (s. Fleisch 1): Einen Fisch sch. Forster R. 1, 37 etc.; Fleisch essen möchten sie, aber sch.? burr! Zelter 2, 10 etc. Man untersch. nam.: Fürs Haus, für die Haushaltung, Wirthschaft sch. (s. ein-sch.), das Haus-Sch., auch übrtr.: Etwas oder Einen ins Haus (s. d. 5, z. B.: Kurz Sonn. 220), in die Haushaltung (vHorn rhD. 2, 271) sch., ein-sch., einmetzgen (s. d.), zu sich nehmen etc., so daß man den Vortheil, Ertrag davon hat, und: für den öffentlichen Verkauf, auf die Bank (s. d. 2f) sch., das Bank-Sch. (s. aus-sch.), Meton.: Dieser Metzger schlachtet gutes Fleisch; Fleisch, das ich für meine Scherer geschlachtet. 1 Sam. 25, 11 etc. u. o. Obj.: Dieser Fleischer schlachtet wöchentlich 2mal etc.; Wir haben geschlachtet [für die Wirthschaft, nam.: ein Schwein] etc.
b) als Opfer: 3 Mos. 1, 5; 3, 2 etc.; 1, 22, 10; Jes. 57, 5 etc., auch (s. a): Ihr, der Unsterblichen, sch–d den heiligen Fisch. V. Th. Fragm. 2, 3 etc.; Die wir .. das Fleisch der Rinder dir [Zeus] geschlachtet. Sch. 40a etc.; übrtr., z B. (s. opfern 1b): Der Opfer nie dem Götzendienst geschlachtet. Cham. 4, 22 etc. und (s. Opfer 2a): Mein Frankreich, dem ich mehr Freuden und Hoffnungen geschlachtet. 5, 95; Sch. 21a; Den Stolz, der deine Seele so tief bethört, | der sich und seine Freuden schlachtet, allein zu sein. Platen 2, 26 etc., s. c.
c) übrtr., s. b; ferner = hinmorden, metzeln etc., wobei bes. theils die Ohnmacht, die Wehr- und Widerstandlosigkeit des Obj., theils die Unbarmherzigkeit des Subj., oft Beides zugleich hervortritt: 4. Mos. 14, 16; Klag. 2, 21; Ps. 37, 14 etc.; Das war ein Schlagen, | ein Sch. bei Gibeon! Cham. 3, 27; Der Bascha winkt im Grimme | seinen Schergen, sie zu sch. 349; 4, 208; Das andre [Kind Laokoon’s] von der Schlange bloß umwunden, noch nicht geschlachtet. Forster Jt. 2, 36; G. 13, 17; 76; Hagedorn 2, 11; Solch unnatürliches Menschen- Sch. [der Krieg]. JKohl Par. 3, 56; Platen 6, 14; Oder ich lasse mich [als Soldat] eben sch., | wie der Kroat. Sch. 328b; Ein Sch. war’s, nicht eine Schlacht zu nennen. 458a; Während .. seine Nachrichter schlachteten. 786b; Schwab 382b; Gott ist die Liebe, wenn umnachtet | auch Krieg und Pest die Völker schlachtet. V. 3, 213; W. 32, 151 etc., selten: Auch hier wird Schlacht geschlachtet. Kl. eine grausam mörderische Schlacht geschlagen. Dazu:
d) Schlachtung. Ap. 8, 32; WHumboldt 3, 2 etc.; ver- alt. auch = Schlacht (4) Schm. und z. B.: Schiff- schlachtung. Rollenhagen Fr. 592 etc.
e) Schlachter, Schlächter (s. d.). 3) s. Schlacht 2b.
Zsstzg. nam. zu 2, z. B.: Áb-: (s. Sanders Progr. 24) fertig, vollends; zum nachherigen Verbrauch; in 117 Masse [s. 2c] schlachten etc.
Āūs-:
1) ein geschlachtetes Thier für die Fleischbank oder das Einsalzen etc. fertig zubereiten. 2) (s. 1) übrtr.: Güter, Höfe etc. a.: in gewinnsüchtiger Ausnutzung damit verfahren, z. B.: Die Bauernschlachterei in Meklenburg. .. Die noch übrigen Bauerngüter aus-zu-sch. und den Rittergütern einzuverleiben. Volks–Z. 9, 298 etc., s. ein-sch., Hofschlächter etc. Dahín-, hín-: s. hin 4; dahin 2. Eīn-: ins Haus schlachten, eig. Möser Ph. 2, 78 etc. und übrtr., z. B. (s. aus-sch. 2): Einschlachtung bäuerlicher Höfe. .. Doppelt soviel Bauernhöfe sind von den Rittergutsbesitzern eingeschlachtet als parcelliert. Nat.–Z. 11, 32 etc. Nāch- [1]. Ver- [3].