Scheuheit
Scheuigkeit
scheulich
Scheune
Scheusal
scheusam
scheußlich
Schēū~heit, ~igkeit, f.; 0:
Scheu (s. d. III. 1). —
~lich, a.: vralt. st. scheußlich (s. d.), schrecklich etc. 37b; 39b; 51a; 52b; 74b u. o. Zsstzg.: Ab- (⏑–⏑, neben Abscheu ́–):
1) noch vereinzelt (s. Abscheu zu erregen bestimmt; abschreckend: Zur Strafe ihres Verbrechens und Andern ihres Gleichen zum a–en Exempel. 10, 140 etc. —
2) gw.: Abscheu erregend. Widern sie a. 4, 23; Nicht wünschenswerth, a. naht sich mir | der Gott. 13, 258; Mit so einem a–en Schandflecke. 1, 143; Die bescheidne Größe flüchtet | sich hinter das A–e. Nath. 2, 5 etc. —
3) (s. 2) in hohem Grade unangenehm: A–es Wetter; A. schreien. 61 etc.; scherzh. dann auch = ungemein (vgl. fürchterlich; schrecklich; ungeheuer 3; 4; schmählich etc.). —
4) zu 2 (u. 3): A–keit:
~ne etc.: a) (o. Mz.) Die A–keit unsrer Lage. R. 1, 67 etc. —
b) mit Mz.: etwas A–es; eine a–e Handlung etc. 29, 348; Den A–keiten ein Ende machen. R. 4, 211; Ph. 10, 307; Welcher Abgrund von A–keiten! 436a; 18, 121 etc. —
s. Scheuer 1. —
~sal, n., –(e)s; –e: 1) ein (lebendes oder belebt gedachtes) Wesen, dessen — leibl. oder geistiger — Anblick mit Graun und Abscheu erfüllt (vergl. Gräuel, Grausal, Scheuel etc.): 3, 6; 3. 11, 43; 5, 28, 37 etc.; 237b; Ov. 1, 236; Mosch. 2, 115; Jl. 9, 572; Od. 11, 424 etc.; Skylla, das Fels-Sch. 12, 231; Meer-Sch. 4, 446; 5, 421; Wald-Sch. [Löwe]. Th. 25, 205; Ein Sch. von Kerl etc. Vereinzelt masc.: Od. 2, 82; 161 (n. 170); Mz.: Sch–n. 2, 316 etc.; seltne Vrkl.: Scheusälchen. Soll 2, 155 etc. Nbnf.: Scheusel. Geistl. 17 7, 14: Sch.). — Dazu: scheuselig, a.: in der Weise eines Sch–s; scheußlich. Ov. 1, 22; 231; Ar. 3, 164; H. 2, 82 (Scheuseligkeit); 2, 51. —
2) (s. 1) zuw. = Scheuche (s. d., vergl. Popanz). 6, 69; 3, 21. —
~sam, a.: (selten) furchtsam, voll banger Scheu. Rom. 18. —
~ßlich, a.: scheuselig; höchst abscheulich (s. d. 2; 3): Sch–e Larven. 17, 4 etc. (Vralt.: „Scheutzlicher“ Gestank. 1, 180 etc.); Sch. [ungemein] reich etc. — Dazu: Die Sch–keit seines Aussehns, seiner That etc.; Sch–keiten begehn etc.; ferner: Verbannt den Wucher, | der den Senat verscheußlicht [sch. macht]. Sh. 3, 539; Ar. 3, .. (Vögel v. 281).
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