Faksimile 0086 | Seite 908
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schenken
Schénken, tr., auch ohne Obj. u. zuw. (s. 5a; b) refl.:
1) Getränk in Trinkgefäße gießen (s. d. und Zsstzg.): Aus der Kanne Wein, Kaffe etc. sch. (aus-sch.); in den Becher, in die Tasse sch. (ein-sch.); Das Glas aus dem Kruge voll sch. Gutzkow R. 5, 450 etc.; Etwas aus dem zu vollen Glase ab-, in die Flasche zurück-sch. oder gw. -gießen; Eine volle Flasche an-sch. [sch–d anbrechen]; Den Wein über-sch. [so ein-sch., daß er überfließt] etc.
2) (s. 1) einen Trunk reichen: Jer. 35, 2; Da schenkte man den Gästen .. | in weiten goldnen Schalen Meeth, Moraß und Wein. Simrock N. 1750 u. o. Auch ohne Dat.: Trinket des Weins, den ich schenke. Spr. 9, 5 etc.; ohne Obj.: Schenk’ ich [der Schenke] meinem Herrn zu Danke. G. 4, 117 etc. Oft (vgl. die folg. Nummern) übertr. (s. Becher 1 etc.): Ps. 75, 9; Jer. 25, 15 ff.; Trost lethe-sch–den Worts. G. 12, 178; Laß Labe dir sch. | vom lieblichen Schenken, | dem Liebe zu sch. [5b], | das Herz ist gemacht. Rückert Mak. 1, 100; [Sie] müssen die Grundsupp saufen aus, | Das schenkt er ihnen zur Letze. Waldis Ps. 75, 7 etc., auch: Er hat mir auch geschenkt | zur Speise Bitterkeit [s. 5], mit Wermuth mich getränkt. Opitz 2, 53 (Klag. 3, 15).
3) (s. 2) Die Mutter schenkt ihrem (Weinhold), ihr (Schm.) Kind, giebt ihm das Geschenk, säuat [tränkt] es. 4) (s. 2) von Schankwirthen etc.: Gästen Getränk reichen; Getränk (in einigen Gegenden verallgemeint auch Salz) im Kleinen verkaufen (s. verpfennigen): Wein, Schnaps, Kaffe etc. sch.; Darf sie [unter der Kirche] sch. keinen Wein. WhMüller 1, 323; Erbschank, wo dem Eigenthümer das Recht zu sch. für ewige Zeit .. abgetreten ist. Monatbl. 1, 436a etc. Zsstzg.: Aus-, ver-sch. 5) (s. 2, vergl. Letztrunk; Letz-, Bier-, Trinkgeld etc.; nam. Haltaus 1612) freiwillig Einem Etwas unentgeltlich zum Eigenthum geben:
a) eig.: Sie schenkten ihm Gold, Weihrauch und Myrrhen. Matth. 2, 11; Von eurem Vermögen schenket mir! Hiob 6, 22; Wer zu sch. hat. Spr. 17, 8 etc., s. Zsstzg. Auch z. B.: Die Natur schenkt [vgl. b; verleiht] Einem Etwas. Sch. 492b; Du [Gott] schenkest uns das Mark der Reben. Uz 2, 49 etc. Auch refl. mit Angabe des Erfolgs: Sich arm sch. Uhland 410; Wackenroder Kl. 177
b) übertr., verallgemeint: in wohlwollender Gesinnung Einem Etwas zu Theil werden lassen: Wir sch. Einem die Freiheit, das (verwirkte) Leben etc.; unsre Theilnahme, Freundschaft, Gewogenheit, Gunst, Huld; Herz und Hand etc.; einige Augenblicke (Gehör) etc.; Thränen den Heimgegangnen sch–d [zollend, widmend]. Rückert Mak. 1, 82; Deutschland den Frieden zu sch. Sch. 977a etc. Auch: Einem oder einer Sache Glauben (s. d. 1) sch., beimessen etc. Prägn.: Wir wollen uns [unsre Aufmerksamk. etc.] ganz dem Künstler sch. [hingeben]. Sch. 160a etc.; Meier ..des mir mich sch–den Gütleins. V. H. 2, 267, vgl.: Verwalter meines | mir selbst mich wiedergebenden | .. Gutes. W. HB. 1, 194 etc.
c) im Zunftwesen: Geschenkte (Ggstz. ungeschenkte) Handwerke, wobei die Gesellen auf ihrer Wanderschaft von den Meistern ihres Gewerks in den Städten, durch die sie kommen, ein „Geschenk“ beanspruchen dürfen. Eichhorn Priv. 899; Daß wir Steuersekretairs ein geschenktes Handwerk haben, weil wir in allen Städten einen Einnehmer finden. Rabner Br. 6) (s. 5b) aus wohlwollender Gesinnung Einem Etwas, das Dieser leisten müßte oder was lastend auf ihm liegt, ihn unangenehm träfe, erlassen; Geborgt (Zelter 3, 119), versäumt (Spindler St. 1, 37) ist nicht geschenkt. Sprchw.; Einem eine Schuld (Luk. 7, 42; Sch. 493a), die Züchtigung, die Streiche (Fichte 8, 70); die Strafe für eine Sünde, für einen Betrug oder: die Sünde (Kol. 2, 13), den Betrug (Rückert Mak. 1, 71) sch.; Er wolle den Fröschen Das nicht sch. | sondern bezahlen etc. Rollenhagen Fr. 486 u. o. 7) (beim Schlagball): Den Ball sch., ein-, auf-sch., in die Höhe werfend, dem Andern zum Schlagen dargeben (s. 5). 8) Schenker:
a) zu 4, s. Schenk 1a.
b) zu 5b: Hinab zum Hades, meinem Freudenschenker [- Spender]. Grüneisen 117. 9) Schenkung, namentl.:
a) (zu 5) das Sch. und Geschenkte: Eine ewige Schenkung. Sch. 882b; Schaidenreißer 41a (Sch ankung. 4a; XII etc.); Gegenschenkung etc.
b) seltner zu 6: Schenkung seiner Missethat | . . erlangt. Ringwaldt (Wackern. 2, 184³).
Anm. Ahd. scencan, mhd. schenken (in Bed. 1). Veralt. Impf.: schank. Stumpf 265a (schankte. 225b; 714a); Partic.: geschunken. JG Müller Lind. 4, 404 etc. Zstzg. z. B.: Ab-:
1) [1].
2) [5a] Einem Etwas a., Etwas davon sch.
3) [2] (veralt.) den gebührenden Letztrunk schenken. Án- [1). Āūf- [7]. Aūs-:
1) [1] Aus- und ein-sch. 2. Mos. 25, 29 etc. Auch z. B.: Der Lebenswein ist ausgeschenkt [zu Ende], nur Hefe | blieb. Tieck Cymb.
2) [2] Einen Gesellen a., ihm den Letztrunk reichen, Ggstz. ein-sch., den Willkommsbecher, dazu von der ganzen Ceremonie: Aus- und Eingeschenk. 3) [4] Jemand (Hebel 3, 133), ein Krug (Temme SchwM. 2, 17) schenkt Schnaps aus etc. Übertr. Görres Ver. 139 etc. 4) [5a] veralt.: Königliche Gabe a. HSachs 4, 1, 23b. Be-:
1) (veralt. etc.) begießen; benetzen; bezechen.
2) [5a] Einen mit Etwas b., ihm damit ein Geschenk machen; Ihr [der Natur] beschenktester [am reichsten beschenkter] Sohn. Sch. 314b. Eīn-:
1) (s. aus-sch. 1), dazu: Einschenker. H. 8, 139; W. Luc. 3, 28, s. Einschenk, m. Oft übertr.: Einem klaren (s. d. 5b), reinen (s. d. 2b) Wein e. etc.; Den Wein des Zornes (Off. 14, 10), Einem den Becher der reinen Wollust (W. 7, 72), Vergnügen (IP. 7, 116), Bittres (Rückert Mak. 2, 205) e. etc.; Einem Etwas e. (s. eintränken, einbrocken). Schweinichen 2, 336 etc.; Einem oder vor Einem e. müssen, ihm weit nachstehn (wie der aufwartende Diener dem Herrn, vgl.: Einem das Wasser reichen etc.).
2) s. aus-sch. 2.
3) [7]. Er- [5a]: durch Geschenke Etwas erlangen. Jahn V. 176. Fórt-: s. weg-sch. Hêr- [5a]: Geschenke machen. Auerbach B. 222 ff.; Schm.; auch: Von Garrick hingeschenkt. Forster A. 3, 209, als Geschenk dort hingegeben etc. I. Úber- [1]. II. Über- [öa], refl.: allzureichliche Geschenke machen. Münchhausen 94. Ver-:
1) [4] Kaffe (Bucher, Nat.-Z. 13, 163), Schnaps (Freiligrath SW. 3, 279), Wein (G. 4, 24) v.; übertr., wortspielend mit 2: Das Heft ist unter der Kelter und wird als guter 1820er in wenigen Tagen verschenkt werden oder so gut als verschenkt. Börne 5, 104 etc.
2) [5a] als Geschenk fortgeben: G. 28, 19; Sch. 778a; V. könnt’ ich sie .., verkaufen niemals. W. 9, 246 etc. Wég-: versch., nam. 2, z. B. Sch. 776a etc., auch ref.: Da das wahre Selbst von eurer Schönheit | sich weggeschenkt. Shakespeare 6, 162 etc. (ē)der- [5a]: Einem Etwas w. H. R. 9, 387 = zurück-sch. (Lenau A. 158; Paalzow Th. 2, 456), es ihm als Geschenk zurückgeben. Zū- [5a]: als Zugabe schenken. Zurück-:
1) s. widersch. 2) [1] etc.