schenken
Schénken, tr., auch ohne Obj. u. zuw. (s. 5a; b) refl.:
1) Getränk in Trinkgefäße gießen (s. d. und Zsstzg.): Aus der Kanne Wein, Kaffe etc. sch. (aus-sch.); in den Becher, in die Tasse sch. (ein-sch.); Das Glas aus dem Kruge voll sch. R. 5, 450 etc.; Etwas aus dem zu vollen Glase ab-, in die Flasche zurück-sch. oder gw. -gießen; Eine volle Flasche an-sch. [sch–d anbrechen]; Den Wein über-sch. [so ein-sch., daß er überfließt] etc. —
2) (s. 1) einen Trunk reichen: 35, 2; Da schenkte man den Gästen .. | in weiten goldnen Schalen Meeth, Moraß und Wein. N. 1750 u. o. Auch ohne Dat.: Trinket des Weins, den ich schenke. 9, 5 etc.; ohne Obj.: Schenk’ ich [der Schenke] meinem Herrn zu Danke. 4, 117 etc. Oft (vgl. die folg. Nummern) übertr. (s. Becher 1 etc.): 75, 9; 25, 15 ff.; Trost lethe-sch–den Worts. 12, 178; Laß Labe dir sch. | vom lieblichen Schenken, | dem Liebe zu sch. [5b], | das Herz ist gemacht. Mak. 1, 100; [Sie] müssen die Grundsupp saufen aus, | Das schenkt er ihnen zur Letze. Ps. 75, 7 etc., auch: Er hat mir auch geschenkt | zur Speise Bitterkeit [s. 5], mit Wermuth mich getränkt. 2, 53 3, 15). —
3) (s. 2) Die Mutter schenkt ihrem ihr Kind, giebt ihm das Geschenk, säuat [tränkt] es. — 4) (s. 2) von Schankwirthen etc.: Gästen Getränk reichen; Getränk (in einigen Gegenden verallgemeint auch Salz) im Kleinen verkaufen (s. verpfennigen): Wein, Schnaps, Kaffe etc. sch.; Darf sie [unter der Kirche] sch. keinen Wein. 1, 323; Erbschank, wo dem Eigenthümer das Recht zu sch. für ewige Zeit .. abgetreten ist. 1, 436a etc. Zsstzg.: Aus-, ver-sch. — 5) (s. 2, vergl. Letztrunk; Letz-, Bier-, Trinkgeld etc.; nam. 1612) freiwillig Einem Etwas unentgeltlich zum Eigenthum geben:
a) eig.: Sie schenkten ihm Gold, Weihrauch und Myrrhen. 2, 11; Von eurem Vermögen schenket mir! 6, 22; Wer zu sch. hat. 17, 8 etc., s. Zsstzg. Auch z. B.: Die Natur schenkt [vgl. b; verleiht] Einem Etwas. 492b; Du [Gott] schenkest uns das Mark der Reben. 2, 49 etc. Auch refl. mit Angabe des Erfolgs: Sich arm sch. 410; Kl. 177 —
b) übertr., verallgemeint: in wohlwollender Gesinnung Einem Etwas zu Theil werden lassen: Wir sch. Einem — die Freiheit, das (verwirkte) Leben etc.; unsre Theilnahme, Freundschaft, Gewogenheit, Gunst, Huld; Herz und Hand etc.; einige Augenblicke (Gehör) etc.; Thränen den Heimgegangnen sch–d [zollend, widmend]. Mak. 1, 82; Deutschland den Frieden zu sch. 977a etc. Auch: Einem oder einer Sache Glauben (s. d. 1) sch., beimessen etc. Prägn.: Wir wollen uns [unsre Aufmerksamk. etc.] ganz dem Künstler sch. [hingeben]. 160a etc.; Meier ..des mir mich sch–den Gütleins. H. 2, 267, vgl.: Verwalter meines | mir selbst mich wiedergebenden | .. Gutes. HB. 1, 194 etc. —
c) im Zunftwesen: Geschenkte (Ggstz. ungeschenkte) Handwerke, wobei die Gesellen auf ihrer Wanderschaft von den Meistern ihres Gewerks in den Städten, durch die sie kommen, ein „Geschenk“ beanspruchen dürfen. Priv. 899; Daß wir Steuersekretairs ein geschenktes Handwerk haben, weil wir in allen Städten einen Einnehmer finden. Br. — 6) (s. 5b) aus wohlwollender Gesinnung Einem Etwas, das Dieser leisten müßte oder was lastend auf ihm liegt, ihn unangenehm träfe, erlassen; Geborgt 3, 119), versäumt St. 1, 37) ist nicht geschenkt. Sprchw.; Einem eine Schuld 7, 42; 493a), die Züchtigung, die Streiche 8, 70); die Strafe für eine Sünde, für einen Betrug oder: die Sünde 2, 13), den Betrug Mak. 1, 71) sch.; Er wolle den Fröschen Das nicht sch. | sondern bezahlen etc. Fr. 486 u. o. — 7) (beim Schlagball): Den Ball sch., ein-, auf-sch., in die Höhe werfend, dem Andern zum Schlagen dargeben (s. 5). — 8) Schenker:
a) zu 4, s. Schenk 1a. —
b) zu 5b: Hinab zum Hades, meinem Freudenschenker [- Spender]. 117. — 9) Schenkung, namentl.:
a) (zu 5) das Sch. und Geschenkte: Eine ewige Schenkung. 882b; 41a (Sch ankung. 4a; XII etc.); Gegenschenkung etc. —
b) seltner zu 6: Schenkung seiner Missethat | . . erlangt. 2, 184³).
Anm. Ahd. scencan, mhd. schenken (in Bed. 1). Veralt. Impf.: schank. 265a (schankte. 225b; 714a); Partic.: geschunken. Lind. 4, 404 etc. Zstzg. z. B.: Ab-:
1) [1]. —
2) [5a] Einem Etwas a., Etwas davon sch. —
3) [2] (veralt.) den gebührenden Letztrunk schenken. — Án- [1). — Āūf- [7]. — Aūs-:
1) [1] Aus- und ein-sch. 2. 25, 29 etc. Auch z. B.: Der Lebenswein ist ausgeschenkt [zu Ende], nur Hefe | blieb. Cymb. —
2) [2] Einen Gesellen a., ihm den Letztrunk reichen, Ggstz. ein-sch., den Willkommsbecher, dazu von der ganzen Ceremonie: Aus- und Eingeschenk. — 3) [4] Jemand 3, 133), ein Krug SchwM. 2, 17) schenkt Schnaps aus etc. Übertr. Ver. 139 etc. — 4) [5a] veralt.: Königliche Gabe a. 4, 1, 23b. — Be-:
1) (veralt. etc.) begießen; benetzen; bezechen. —
2) [5a] Einen mit Etwas b., ihm damit ein Geschenk machen; Ihr [der Natur] beschenktester [am reichsten beschenkter] Sohn. 314b. — Eīn-:
1) (s. aus-sch. 1), dazu: Einschenker. 8, 139; Luc. 3, 28, s. Einschenk, m. Oft übertr.: Einem klaren (s. d. 5b), reinen (s. d. 2b) Wein e. etc.; Den Wein des Zornes 14, 10), Einem den Becher der reinen Wollust 7, 72), Vergnügen 7, 116), Bittres Mak. 2, 205) e. etc.; Einem Etwas e. (s. eintränken, einbrocken). 2, 336 etc.; Einem oder vor Einem e. müssen, ihm weit nachstehn (wie der aufwartende Diener dem Herrn, vgl.: Einem das Wasser reichen etc.). —
2) s. aus-sch. 2. —
3) [7]. — Er- [5a]: durch Geschenke Etwas erlangen. V. 176. — Fórt-: s. weg-sch. — Hêr- [5a]: Geschenke machen. B. 222 ff.; auch: Von Garrick hingeschenkt. A. 3, 209, als Geschenk dort hingegeben etc. — I. Úber- [1]. — II. Über- [öa], refl.: allzureichliche Geschenke machen. 94. — Ver-:
1) [4] Kaffe 13, 163), Schnaps SW. 3, 279), Wein 4, 24) v.; übertr., wortspielend mit 2: Das Heft ist unter der Kelter und wird als guter 1820er in wenigen Tagen verschenkt werden oder so gut als verschenkt. 5, 104 etc. —
2) [5a] als Geschenk fortgeben: 28, 19; 778a; V. könnt’ ich sie .., verkaufen niemals. 9, 246 etc. — Wég-: versch., nam. 2, z. B. 776a etc., auch ref.: Da das wahre Selbst von eurer Schönheit | sich weggeschenkt. 6, 162 etc. — Wī (ē)der- [5a]: Einem Etwas w. R. 9, 387 = zurück-sch. A. 158; Th. 2, 456), es ihm als Geschenk zurückgeben. — Zū- [5a]: als Zugabe schenken. — Zurück-:
1) s. widersch. — 2) [1] etc.
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