Schenk
Schenke
Schénk: 1) m., –en; –en (Sch–in, f.): ~e, f.; –n; –n-:
a) Inhaber eines Schanks (s. d.): Sich mit Schmugglern und Sch–en herumzuzanken. 33, 184 etc., s.: Schänker. N. 3, 177; [Wo] eine saubere Schenkerin ihren dünnen Kaffe schenkte und .. Schnaps spendete. F. 1, 26. So: Bier-, Branntwein- oder Schnaps-, Kaffe- J. 2, 220), Meth-, Salz-Sch.; Der Wein-Sch. .. Die Wein-Sch–in [seine Frau]. 3, 91 ff. etc.; Reihen-, Ggstz. Erb-Sch. (versch. b). —
b) (vgl.
a) ein Diener, dessen Amt das Einschenken des Getränkes ist: Der Sch. (1. 40, 1) oder Sch–e 1, 11) des Königs; Des deutschen Reiches Sch. 427 etc. (s. u.); Sch–e, komm! noch einen Becher! 4, 121; Laß Labe dir schenken | vom lieblichen Sch–en, | dem Liebe zu schenken | das Herz ist gemacht. Mak. 1, 100 etc., best.: Mund-Sch.; Des Mundschenkens. Luc. 6, 83; Die Mundschenken. P. 1, 68 etc.; Wer soll Mund-Sch. sein? 8, 225 (nach 8, 139, wo es aber heißt: Einschenker, vgl.: Von den Hochzeitbittern, von den Einschenken. Jak. 117 etc.). Nam. (s. o.) von hohen Hof- und Reichsämtern, so (s. Erb-, Erz- amt): Erb-, Erz-Sch.; Ober-, Unter-(Mund-)Sch.; Groß-Mundschenk etc., vergl. auch: Hans [s. d.] Sch. Ferner nach dem kredenzten Getränk (vgl. a): Zeus hält sich keinen Wasser-Sch–en. 3, 191 etc., vgl. (veralt.): Den Brühe-Sch–en zu Hof. 1, 54. — 2) f.; –en: (mundartl.) s. —
a) Schenkstube, s. Schenke. —
b) Schenkmaß. —
c) Schmaus bei festl. Anlaß (vgl. Bier 2): Heiraths-Sch. [Hochzeitsschmaus]; Kinds-Sch. [Kindelbier]. —
d) das Geschenkte, die Gabe, auch neutr. (s. 3) = Geschenk: Dem gab ich ein Sch. [Trink-, Biergeld]. daß er mich hinüberführt. 166; Solche Sch. nicht annehmen. B. 143a; Mit großer Sch. G. 1, 174; 2, 36; 78b; 82a; Die kaiserlichen Sch–e [ihm geschenkten Länder] zu behalten. 336a; Sich einer guten Sch–en versehen. 3, 458²⁵) etc.; Kiste mit den Kunkel-Sch–en (Hochzeitsgeschenken). 114* B. 123 etc. Vergl. mit fremder Endung: Schenkāsche. D. 1, 265; 4, 133 etc.; Schenkāli-en. 2, 65 etc. und in Bezug auf den Gästen geschenkten Trunk, z. B.: Die Abschenke. Fels. 4, 95 (vom Letztrunk). — 3) n., –(e)s; –e; –lein; chen; -: s. 2d, gw. nur in Zsstzg.: Ge-: s. Gabe 2, worin nicht so entschieden jealiches Verzichten auf Bezahlung des Gereichten von Seiten des Empfängers hervortritt: Der Dichter machte mit seiner werthvollen Gabe [Beisteuer] für den Almanach dem Herausgeber ein G. So, wenn der Geber Gabe nennt, was der anerkennende Empfänger als G. bez. 13, 351 etc.; Einem ein G. oder Etwas als, zum G. geben, reichen, bringen; Etwas als G. empfangen, bekommen; G–e nebmen (von Bestechlichen); Dem wandernden Handwerksgesellen sein G. geben (s. schenken 5c, ferner 3) etc.; Kinder sind eine Gabe des Herrn und Leibesfrucht ist ein G. 127, 4; Halte gnädiges G. für Lohn! 13, 143: Als ein G–lin zur Zugabe. 5, 459b; Ich bin die Seine. Sein G. allein | ist dieses neue Leben. 350a; Da ihn [den Freund im Bruder] die heilige Natur | dir gab, dir in der Wiege schon ihn schenkte, | trittst du .. ihr G. mit Füßen. 492b etc. Veralt. Mz.: G–en. 1, 342, vgl. auch Geschenknus. EfA. 1, 242. Hierzu viele Doppelzsstzg., vgl. über Aus-, Ein-G.: ausschenken 2, ferner die von Gabe, nam. nach der Gelegenheit, bei der das G. gemacht wird, nach dem Empfänger etc., leicht zu mehren nach den folg. Bsp.: Die Bade-G–e wurden im 16. Jahrh. den Badereisenden dargebracht, während man jetzt bei der Heimkehr die Zurückbleibenden beschenkt. B. 2, 330; Dein Weib mit Braut-G–en umwerbend. Od. 13, 376; Christ-G. 14, 130 = Weihnachts-G.; Ehren-G. Jl. 1, 161; 9, 334 u. v., auch: Unverwerflich sind der Götter Ehren-G–e. 207a (Il. 3, 65) etc.; Mit wenigen Frei-G–en, nannt er’s, nicht Tribut. 12, 184; Gast-G. 13, 96; Od. 9, 229 etc.; Gegen-G. 24, 285; 1, 248 etc.; Geburtstags-G.; Ihr Leben als kümmerliches Gnaden-G. 1075; Das Gott-G–e. W. 6 = Gottesgabe (s. d.); Hochzeits-G. 7, 178; Die Tugend ist . . Dem ein Natur-G., Dem etc. 10, 91: Neujahrs-G.; Opfer-G. Luc. 6, 318 = Weih-G. 304; 310 etc.; Pathen-G., s. Tauf-G.; Rück-G. = Gegen-G., aber auch (z. B. R. 5, 361) ein G., wodurch man früher Beseßnes zurückempfängt; Schau-G–e. Kil. 25, zur Schau best. etc.; Tauf-G. GG. 242, Pathen- G., s. Eingebinde; Todten-G. Georg. 4, 545, vgl. Todtenopfer; Weih-G. [ein geweihtes]. 4, 179; 343; 2, 180 etc., nam. (s. Opfer-G.), einem Tempel, Heiligthum als Geschenk übergeben etc. —
1) Schank (s. d.), z. B. in einigen Gegenden Salz-Sch., bes. aber in Bezug auf Getränke, z. B. Kaffe-Sch. 2, 65 und zumeist auf geistiae Getränke, nam. von einem gw. Wirthshaus für Trinkgäste (s. Kneipe, Kretscham, Krug). 3, 210; 1, 43; 57; 4, 2; 118; Als wenn man aus einer Sch. in gute Gesellschaft käme. 25, 163; In Posaden, Kneipen, Sch–n. Rom. 128 etc. Dazu Zsstzg., z. B.: Bier-; Branntwein- od. Schnaps-; Meth-; Wein-Sch. etc.; Bauern-; Dorf-; Klipp- 1, 168), Kneip- 8, 203; 3, 42), s. Kneipe 3, vergl. Klippschule: Pfennia- 32a); Winkel-Sch.; Zwang-Sch., die ihre Getränke vom Grundherrn nehmen mus. — 2) s. Schenk 2.
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