Geschell
Geschéll, n., –(e)s; –e:
1) Geläut (s. d.), z. B.:
a) ohne Mz. E. 168. —
b) (mit Mz.) Gesammtheit von Schellen. Sch. 3; Luc. 4, 285. —
2) (veralt.) Parteiung, Zwist: In Bauerkriegen und Zunft-G–en. 2, 161⁰), s. 3, 345, vgl. schellig. ebd. = zornig (z. B. M. 1, 99 etc.), s. nam. 81b.
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