gescheit
gescheid
gescheidt
gescheut)
Gescheitheit
Geschēīt(geschēīd, geschēidt, geschēūt), a.:
(s. bescheiden 11a und nam. 3, 324 ff.) klug, vernünftig: G. wie — der Tag Ed. 227), — der helle Satan (61) etc.; Bei uns sagt man zu einem Kinde: sei brav; in Mitteldeutschland: sei g. oder: sei geschickt; in Norddeutschland: sei artig! Volksk. (61) 158; Einen ganz g–en und geschickten Jungen. 21, 4; „Ihr werdet nie g. werden.“ Wird man Das? 9, 46; Das G–ste war, daß etc. 62, 279 etc.; Ein „gescheuter“ Mensch ist ein richtig und praktisch, aber kunstlos urtheilender Mensch. Anthr. 137; Etwas G–eres zu arbeiten. 12, 377; Den „gescheiden“ Mann. 55b etc.; Sehr g–lich gehandelt. B. 11a etc.; So albern-klug, so dumm-g. R. 8, 127; Grund- D. 5, 29), stock- Reis. 3, 9) g.;Neun- od. sieben-g., s. neunklug; Ein ungescheider Mensch. 45a etc., vgl.: Ein halbgescheu(ch)ter. 330; 341 etc. —
~heit, f., –en: 1) (o. Mz.) das Gescheitsein. B. 142; 42; Ed. 91; 362; Tag. 1, 45; A. 1, 34; 1, 144; 4, 375 etc. (Gescheitigk. 3, 154 etc.; Gescheidigk. IV; 6a; 10a etc.; List-XI; Weltgescheidigk. Lthr. 105b). —
2) etwas Gescheites. 3, 44. 114
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