Schank
Schanken
Schanker
Schanne
Schankschieren
Schánk, m., –(e)s; Schänke:
1) (o. Mz.) Sch. (Aus-Sch. Tag. 117 etc.), Berechtigung zum Detailverkauf und Ausschenken (s. d., vgl. verpfennigen) geistiger Getränke (in manchen Gegenden auch des Salzes); dieser Verkauf und der Ort desselben: Den Sch. üben. 1, 103; Einen Sch. errichten. gR. 296; Bier- Ref. 1, 250), Branntwein- 460), Wein- 323b) etc.; Salz- lung; Sch.; Reihen-, Ggstz. Erb-Sch. 1, 436a, s. Reihenrecht. Ugw.: Sein Getränk beim Wein- Sch. .. holen. Lut. 2, 221, vom Inhaber des Sch–s („Schänken“ N. 3, 177 etc., s. Schenk). —
2) mundartl.: Schrank. 1, 263; 2, 64 etc., vgl. 132. —
~en etc.: s. schenken etc. —
~er: s. Chanker. — Schán~ne: s. Schande 2d. — ~schīēren: s. changieren. Work in progress
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