schänden
Schä́nden, tr., zuw. ohne Obj.:
auf schmählich schimpfliche Weise beschädigen u. verletzen (s. Schande): 1) körperlich beschädigen, nam. schwzr. 124a etc. (ge-sch. vgl. 6, 288a etc., allgm. hochd. gw. nur mit dem Begriff des Verunstaltens, Entstellens (vgl. verschimpfieren, zerlästern): Schind’ ich meine Nase, schänd’ ich mein Angesicht. (Sprchw.). Ed. 14 etc.; Mein Pferd | verstümmelt und geschändet. 3, 210; Ewig sch–der Fleck in dem Ehrenkleid, das etc. 10, 205; Der Glanz [der Rüstungen] ist geschändet, soweit hindampfte das Feuer. Od. 19, 9 etc. — 2) (s. 1) an der Ehre, Würde, Hoheit, Heiligkeit etc. verletzen; Schande und Schmach zufügen; zu Schanden machen, vgl. entehren, entheiligen, entweihen; beschimpfen etc. 2. 15, 5; 3. 21, 9; 2,.6; 4, 3; 2, 23; 3, 18 u. o.; Armuth schändet nicht. Sprchw.; Sich sch. und anprangern lassen. E. IV; Geschmäht und geschändet. 13, 71; Seelen-sch–de Bande. 1, 23; Gleichgültige Dinge, die nicht sch. und nicht ehren. Jul. 23; Alles Andre thäten sie hudeln und sch. [schimpflich behandeln, erniedrigen etc.], | den Soldaten trugen sie auf den Händen. 328b; Ehrt in mir euch selbst, entweihet, schändet nicht | das Blut der Tudor. 427b; 538a etc. — 3) (s. 2) nam.: lästern (s. d.), schmähen, schimpfen etc. 25, 8; 11, 12; 26, 8; 37, 24 (s. blasphemieren); Der Pfarrer hat von der Kanzel herunter immer soviel geschändet und mit Schimpf überhagelt. Leb. 2, 255; 6, 316a; SW. 64, 327 etc. Volksth.: schändieren 8, 376 etc.); schandieren Reis. 48a etc.), vgl. „schändturieren“ B. 67b etc. Bair. auch wie schelten (s. d.) = nennen, mit iron. Nbnf.: Der Herr Landrichter lässt sich Ihro Gnaden sch. — 4) (s. 2) einem Frauenzimmer durch Beischlaf die Ehre rauben. 20, 4 etc.; 31, 10 etc.; ausgedehnt auf andre Befriedigung der Wollust (s. Onanie, Päderastie): Die eignen Leiber 1, 24), einen Knaben sch. — 5) Schändung, z. B. (2) der Ehre, des Tempels, Sabbaths etc. und (4) einer Jungfrau, eines Knaben; Selbst schändung (z. B. übrtr. A. 1, 30). — 6) Schänder, z. B. zu (3): Schänder und Lästerer. 44, 17; 2. 3, 3 etc.; ferner: Am Schänder meiner Ehr’ (2) und meines Weibes (4). 517b. Dazu: Die schänderische [sch–de 1] Hand. 3, 580b; Schänderei, selten (s. u.) Zsstzg. — ohne Bem. zu 2 (s. z. B. Baumschänder (1), vgl. Forstfrevler; übertr. 26, 30; 31, 9 etc.; Blut- schänder etc., s. Blutschande; Ehe schänder. 3, 517; Lügner, Ehrenschänder. 3, 265; 5, 166; Ehrenschänderisch. Lind. 1, 24 etc.; Frauen- schänder (4). 6, 221; Gottesschänder (2; 3); Gottesschänderische [blasphemierende] Sünder. Pr. 8, 178; Grabschänderische Hand. Leg. 3, 177; Wunderkinder sind Kinderschändereien von Menschenverrenkern. V. 186; Kirchenschänderische Räuber; Knabenschänder(-ei) (4). 30a; Reis. 121a etc.; Majestäts- 9, 188), Majestäten- 12, 186) Schänder (2; 3); Sabbath- schänderei. T. 2, 214; Selbstschänder (4); Die Wiedertäufer und andre Taufschänder. 5, 326b etc.; Tempelschänder. 840b etc.
Zsstzg. z. B.: Āūs-:
1) [1] Mit Stahl a. des Meers unsaubre Gevögel. Än. 3, 241; Th. 27, 59 etc. —
2) [3] ausschimpfen. Ar. 3, 175 etc. (ausschändieren. 1, 208). —
3) [4] Ausgeschändete Jungfrau. Th. 2, 41. — Durch-: namentl. [2]: heftig schimpfen. Sh. 2, 347 etc. — Ver- [1]: Die ganze Gegend wäre verschändet gewesen, wenn er fehlte. Ab. 273; 235a; Zum Scheusal dich v. 237b; 2, 112 174; 28, 175 etc. Verschändung. 9, 262b; verschandieren; verstärkt: zer-sch.
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