schalten
Schálten, intr. (haben); tr.:
1) tr. (mundartl.) spalten. s. 2. —
2) (s. 1) bei der Flußschifffahrt:
a) intr.: Das Schiff schaltet, durchschneidet den Strom aufwärts, grad und schnell; Sch.. stromauf fahren. —
b) tr.: Ein Schiff sch., gegen den Strom führen — mittels der Schalten (s. d. 2) —; verallgemeint: es führen, dirigieren. Ein Schiff doppelt sch. oder rudern 38), in den Hafen sch. 141 etc.; Fuhren sie, als vom Windsgewalt | und als von Segen fortgeschalt. 2, 160³⁶ etc. —
3) (s. 2b) intr.: Jemand schaltet, bestimmt und verfügt frei nach Gutdünken und Belieben, was und wie Etwas sein; was statthaben, geschehn soll etc., vergl. walten (s. a), wobei aber nicht sowohl das eigenmächtige Belieben des Subj. hervortritt als die Machtfülle des herrschenden in Rücksicht aufs Obj.: Nach Belieben über Etwas sch. 19, 129; 22, 114 etc.; Frei 614a); willkürlich (770b); wie mit seinem Eigenthum (922a) mit Etwas sch.; Haus .., in dem sie fürstlich geschaltet und segensreich gewaltet. Arm. 176; In Tagen, wo der Frühling schaltet. 6, 48; Welcher . . | hier unritterlich schaltet’ als schnappender Strauchhahn. 1, 47; Nicht wußte man, welcherlei Volkes er | schaltete, ob er mit Troern umherging, ob mit Achaiern. (ugw.). —
a) Oft: Sch. und walten. 3, 78; 9, 165; 22, 41; Zelt. 4, 235; R. 9, 297 etc. —
b) Das Sch.; Unter Davoust’s Macht-Sch. B. 4, 315. —
c) Was mein zu freier Schaltung ist. 2, 100. —
d) Schalter [Regenten]. M. 57; Staats schalter. 108 etc. —
4) Etwas zum Bleiben an eine best. Stelle hin-, nam. in oder zw. Etwas schieben, zumeist ein-, zwischen-sch.; auch: Alles wieder hineingeschaltet. 5, 56 etc.; selten ohne Beifügung des Obj. und Dessen, wohin Dies geschoben wird: Cäsar hat schon [Tage in den Kalender] geschaltet und wir .. müssen immer noch sch. 57, vgl. (veralt.): [Die Päpste haben das Jubeljahr] „fürgeschalten“ auf das 50ste Jahr. 2, 8² ff.), hingeschoben und festgesetzt. —
5) s. schallen 1f.
Anm. Ahd. scaltan, mhd. schalten, mit Abwandl. wie bei halten (s. 4 Grundbed. spalten, theilen woran sich auch die des Schiebens (4, s. Schalter), nam. des Zwischenschiebens reiht. Zu 2 (woran sich 3 schließt) s. Schalte (2), ahd. scalta, wie scaltscif, sceldel, mund- artl. Schältich, m., n., Schellich, Schelch 117; 116 etc.) = Flußfahrzeug, vgl. Schale 13a.
Zsstzg., z. B.: Āūs- (vgl. als Ggstz. ein-sch.): ein in Etwas als zugehörig Eingeschloßnes davon ausschließen, ausrangieren, z. B. V. Sh. 3, 595, nam. (Telegr.): Eine Station a., sie durch den sog. Ausschalter (oder Umschalter. Galle Tel. 135, z. B. Hebel-Umschalter. 139 etc.), — d. i. eine Vorrichtung, wodurch versch. Verbindungen zw. den Leitern hergestellt werden können, — augenblicklich aus der Telegraphenverbindung ausschließen. Karmarsch 1, 710. — Durch- [3]: Etwas d., darin nach allen Seiten hin schalten, vgl. durchwalten. Langbein L. 433; V. 4, 156; Od. 9, 122; Il. 18, 539 etc. —
Eīn-:
1) [4] Tage, Monate in den Kalender [s. Schaltjahr]; einen Satz, ein Citat (in ein Schriftstück etc.), einen Schwank 19, 85) etc.; neue Worte in die Sprache Gel. 42) e.; Wie das Haus zw. die Nachbarhäuser eingeschaltet ist. 23, 58; 20, 12 etc.; Einschaltung. 18, 148; Bei Einschaltung von zwei [Telegraphen-] Stationen. Tel. 131 etc. —
2) ugw.: eintheilen: Abbt’s Einschaltung von Empfindnis und Empfindung. Ph. 13, 53. ― Fórt-:
1) [2b]. —
2) [3] fortfahren zu schalten. — Für- [4]. — Hinēīn- [4]. — Um-: (Telegr.) mittels des Ausschalters eine andre Verbindung herstellen. — Ver- [4]: (veralt.)
1) entfernen, verstoßen. 524a. —
2) verwechseln, vertauschen. refl. 2, 39. — Zwíschen- [4]: zwischenschieben.
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