schädig
schädigen
schädlich
Schädnis
Schǟd~ig, a.:
schadhaft: Eine sch–e Stelle .. zu verdecken. Reis. 2, 342. —
~igen, tr.: Schaden zufügen, verletzen, — wie in der ältern Spr., so noch in der gehobnen Rede sehr häufig, während in der gw. Prosa, wo es sich um (nam. absichtslose) körperliche Verletzung von Pers. oder Dingen handelt, be-sch. üblich ist: An seinem Lebensglück, ja an seiner Ehre wesentlich geschädigt. 215; Dr. 1, 35; Daß der Westwind dich nicht schäd’ge. H. 1, 38; 55; 60; 296; Deren Bürger er geschädigt. Bild. 1, 304; Damit sie das Boot durch ihre Schwere nicht schädige. 46) 1, 40; Wenn Alle sch., Alle leiden, | geht selbst die Majestät zu Raub. 12, 11; 56; 186; Held. 1, 91; Er ist gerecht und edel, schädigt Keinen. 1, 143); gH. 2, 263; Mit dem Bogen seinen Feind zu sch. gK. 5; Geschädigt oder verwundt. Th. 11; 99 etc.; Sp. 2b; 6b etc.; Tr. 181; Gr. 2, 103; Nem. 2, 98; Hat euch der Burgvogt an der Ehr geschädigt? 517b; Wer sie [die Bäume] schädige, | Dem wachse seine Hand heraus zum Grabe. 535a; speare 6, 303; Ver. 45; 15, 342); Verwundt und geschädigt. 302a; N. 1, 258; 297; Pom. 1, 224 etc. —
~lich, a.: a) Ohngeschädiget davonkommen. 55 etc. —
b) Solche Verletzung oder Schädigung. 11; Haushaltungskunst, welche die furchtbarsten Schädigungen des Krieges heilte. Volksk. 61) 111; Bei allen Organen können wir durch Schädigung des Apparates die Funktion sch. Köhl. 111 etc. —
c) Als die Schädiger den abgeschätzten Schaden | gegütet. W. 1, 210 etc.; Landschädiger. H. 1, 2, 329; 2, 2, 2 etc. — Zsstzg.: Be-: Etwas b., schadhaft machen; ruinieren etc.; Jemand oder sich b., körperlich verletzen (s. o.), aber auch zuw. in dem allgemeinern Sinne des Grundw.: Was Nutzen hätte der Mensch, so er die ganze Welt gewönne uno verlöre sich selbst oder beschädigte sich selbst? 9, 25 (vgl.: und nähme doch Schaden an seiner Seele. 16, 26); Beschädiget [,übervortheilt“ die Armen. 18, 12; 7 etc.; Bevortheilt und beschädigt. 29, 167; Trotz der b–dsten, zerstörendsten Liebe. 2, 151 etc.; Den entsprungenen Löwen .. unschädlich so wie unbeschädigt in seinen Verschluß wieder zurückbringen. 19, 408; 404; 5, 258 etc., veralt.: Unbeschadigt. 1, 367 etc.; Ohne Beschädigung; Keiner war getroffen [von den Steinen], Überraschung und Verdruß war die geistige Beschädigung, die sie erlitten hatten. 22, 371; Ihn durch kleine Beschädigungen .. aus der Fassung bringen. 33, 230 etc.; Der Beschädiger. — Jemand für Etwas schadlos halten: Einen für seine Mühe, für seinen Verlust etc., — oder: ihm seine Mühe, seinen Verlust e. etc.; Die Entschädigung für ihren Zeitverlust. 6, 33; Entschädigung wohl, aber nicht Ersatz [s. d.]. 9, 327; 16, 70 etc., vgl.: Gegen eine billige Entschädnis. U. 2, 310 etc.; Noch unentschädigt sein etc. —
Ent-: (vgl. schädelig) schadend; Schaden bringend, stiftend, — Ggstz. nützlich, förderlich, heilsam: Den Frommen gut, aber den Gottlosen sch. 39, 30; Die sch–e Pestilenz. 91, 3; Ein sch–er Mann. 6, 12; Ein Falscher gehorcht gern sch–en Zungen. 17, 4 etc.; Ein sch. Gut. 13, 197; Ein Irrthum, den der Zufall sch. leitet. 309; Was weife war, soll als närrisch erkannt werden; was heilsam war, als schädlich. 39, 70; 230 etc.; Sch–er Raum (s. d. 2a). Dazu: Sch–keit, (o. Mz.) das Sch.-Sein, z. B.: 11, 527 etc., aber auch (mit Mz.): etwas sch. Wirkendes, z. B.: Das flüssig Ausgeschwitzte kann durch Verdünnung koncentrierte Sch–keiten weniger sch. machen. 10, 198a); Festhalten unsichtbarer Pflicht beim Reize sichtbarer Sch–keiten. 1, 128 etc. Zsstzg. (s. veralt.: Beschädlichheit. Sp. 85a etc.) z. B.: Gemein-sch–er Tagdieb. Bl. 1, 242, dem Allgemeinen, der Gesammtheit sch. (vergl. Ggstz. gemeinnützig); Gemein-Sch–keit. 35, 94 etc.; [Das] ist ihm tod-sch. Tag. 6, 86, im höchsten Grad (bis auf den Tod) sch.; Un-sch. und unbeschädigt [s. d.]. 19, 404; Un-sch–e Triebe. 5, 78; So kann der .. Leumund . unsere Namen noch | verfehlen und die Luft un-sch. treffen. Haml. 4, 1; Frau Pallas (ihren Ehren | un-sch.!) hatte wohl die Folgen nicht bedacht. 3, 189, das Gesagte soll ihrer Ehre nicht schaden; Jemand un-sch. machen, ihn in eine Lage bringen, daß er nicht schaden kann etc.; Un-Sch–keit. 14, 176 etc. —
~nis: s. entschädigen. Work in progress
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